Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: hanshabenix am 11. Januar 2008, 13:09:17
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In dem Fall, wo der IV dem Schuldner gestattet seine Selbständigkeit weiterzuführen ist es ja so,
dass ein regelmäßig,gleiches Einkommen nicht zu erzielen ist und die Zahlen stark schwanken können.
Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber das sogenannte "fiktive Einkommen" erfunden.
Der Vorteil:
Wenn das fiktive Einkommen einmal festgeschrieben ist und kein GL innerhalb eines Jahres dagegen einwendungen vorbringt, so gilt dieses fiktive Einkommen für den Rest der WVP.......Es sei denn, man gibt seine Selbständigkeit auf und geht wieder sozialversichert knechten.
Aber mal ehrlich wer tut sowas schon :wink:
Hier mal ein Muster für den IV
fiktives Einkommen (http://www.schuldenfrust.de/fiktives EinkommenMuster.pdf)
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Hi Hans,
danke für deinen ersten Beitrag (mit Link) hier im Forum und herzlich willkommen.
(http://www.cosgan.de/images/kao/froehlich/h050.gif)