Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: hanshabenix am 11. Januar 2008, 13:09:17

Titel: Das fiktive Einkommen in der Regelinso
Beitrag von: hanshabenix am 11. Januar 2008, 13:09:17
In  dem  Fall, wo der  IV  dem  Schuldner  gestattet  seine  Selbständigkeit  weiterzuführen ist   es   ja  so,
dass  ein  regelmäßig,gleiches  Einkommen   nicht  zu  erzielen  ist  und  die Zahlen  stark  schwanken können.

Aus  diesem  Grunde  hat  der  Gesetzgeber  das  sogenannte  "fiktive  Einkommen" erfunden.

Der  Vorteil:
Wenn  das    fiktive  Einkommen  einmal festgeschrieben  ist und   kein  GL  innerhalb  eines  Jahres  dagegen einwendungen  vorbringt, so gilt  dieses  fiktive   Einkommen  für  den  Rest  der  WVP.......Es  sei denn,  man  gibt  seine  Selbständigkeit  auf  und  geht  wieder  sozialversichert knechten.

Aber  mal  ehrlich   wer  tut  sowas   schon :wink:
Hier  mal  ein  Muster für  den  IV

fiktives  Einkommen (http://www.schuldenfrust.de/fiktives EinkommenMuster.pdf)

Titel: Re: Das fiktive Einkommen in der Regelinso
Beitrag von: paps am 11. Januar 2008, 18:12:25
Hi Hans,
danke für deinen ersten Beitrag (mit Link) hier im Forum und herzlich willkommen.

(http://www.cosgan.de/images/kao/froehlich/h050.gif)