"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Das leidige Thema: Auto  (Gelesen 2118 mal)

Snoopy

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Das leidige Thema: Auto
« am: 04. Mai 2007, 21:06:01 »

Hallo,

ich bin nun den Schritt gegangen und habe vor kurzem den Insolvenzantrag abgegeben.
Heute habe ich den Bescheid des Insolvenzgerichtes erhalten, dass das Verfahren eröffnet wurde.

Nun eine wirklich dringende Frage, auch wenn die Beantwortung an sich nichts ändern wird:

Kann ich das Auto behalten?

Folgende Situation:

- geschätzte Schulde: ca. 60.000 €
- Pfändungsbetrag mon. ca. 180 €
- Wert des PKWs: ca 7 -8000 €
- Eingetragener Halter: ich (leider)
- Käufer lt. Kaufvertrag: auch ich
- Fahrzeugbrief liegt bei den Schwiegereltern!
- bezahlt hat den Wagen meine Frau (nicht Mitschuldnerin) (es liegt eine Quittung vor)
- der FB liegt bei den Schwiegereltern, weil die meiner Frau das Geld geliehen haben

Nun, mir ist völlig bewusst, dass nur das gilt, was im FB drin steht. Ändert aber nichts an den oben geschilderten Tatsachen.

Trotzdem, was meint ihr erfahrungsgemäß? Werden Sie den PKW einziehen, obwohl:

1. ich den Wagen brauche um (auch mal Nachts) zur Arbeit zu kommen (Bereitschaft)
2. ich mit dem PKW auch zu Kunden raus fahren muss, und mein Chef von der Inso eh schon nicht begeistert ist, ohne verlässlichen PKW sieht es für mich übel aus.
3. last but not least o.g. Aspekte

Grüße,
Snoopy
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Das leidige Thema: Auto
« Antwort #1 am: 05. Mai 2007, 08:50:43 »

Hallo,

warum fragen Sie nach Insolvenzantrag ? Vorher hätte man mehr machen können.   :-\

Zunächst mal gilt schon lange niocht mehr, was im FB drin steht. Entscheidend ist der Kaufvertrag. Da stehen Sie aber nunmal auch drin.

Das Auto ist ein so genanntes Absonderungsgut. Bedeutet zunächst, dass eigentlich die Eltern den ersten Zugriff auf den Wagen haben. Da Sie aber noch im Besitz des Fahrzeuges sind, kann nun der IV den Wagen verwerten, aus der Verwertung die Kosten kassieren und Ihren Schwiegereltern den Rest auszahlen.
Ihre Schwiegereltern müssen dieses Absonderungsrecht unbedingt beim IV anmelden.

Wie hoch ist denn noch die Verbindlichkeit Ihrer Frau bei ihren Eltern ?

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

Snoopy

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Das leidige Thema: Auto
« Antwort #2 am: 05. Mai 2007, 10:11:23 »

Ja, warum nach dem Insolvenzantrag fragen???

Ich habe ja gefragt, zwar nicht hier, sondern  bei meinem Berater. Der meinte, es wäre dumm gewesen damals den Kaufvertrag selber zu unterschreiben.  :-[ Hatte damals rein organisatorische Gründe, an Inso haben wir nicht gedacht. Jetzt, kurz vor dem Insolvenzantrag könnte man nichts mehr machen. Das wäre ein Täuschungsversuch, (oder so ähnlich), dieses war für mich ja auch nachvollziehbar. Also habe ich nichts weiter unternommen, letzten Endes ist man ja auf Hinweise und Informationen angewiesen...

Da meine Frau bislang höchstens 1000 € abgezahlt hat, ist der Schuldbetrag noch ca. 8200 €.
Bislang brauchte sie kaum was zurückzahlen, weil sie nur so wenig eigenes EK hatte, soll aber nicht heißen, das die Schwiegereltern es nicht nötig hätten und mal so eben darauf verzichten würden.

Eine wichtige Frage wäre ausserdem, ob der IV dies so überhaupt anerkennen würde. Abgesehen von der Quittung, nach der meine Frau das Auto bezahlt hat, existiert ja kein Nachweis darüber. Eventuell noch der Überweisungsbeleg, vom Konto der Schwiegereltern auf das Konto meiner Frau. Das wäre noch zu prüfen.
Erkennt der IV das Zugriffsrecht meiner Schwiegereltern dann überhaupt so an?

Aber, die Kosten des Insolvenzverfahrens müssten doch auch aus meinem Pfändungsbetrag bezahlt werden können, oder? So müsste das Auto nicht zwangsläufig veräußert werden.

Wie schon geäußert, benötige ich das Auto für meine Arbeit. Wie soll ich denn bitte Bereitschaft machen oder zum Kunden rausfahren? Der Firma geht es sowieso nicht grade blendend und Entlassungen stehen u. U. an.
Dann bin ich mit Inso und ohne Auto nicht grade der Topkandidat für eine weitere Beschäftigung...  :'(
 Zählt das denn überhaupt nicht?

Das kann doch wohl kaum im Interesse des IVs und der Gläubiger sein, oder?

Danke und Grüße,
Snoopy
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz