Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: passim am 24. Juli 2006, 17:08:10

Titel: Das selbe
Beitrag von: passim am 24. Juli 2006, 17:08:10
Ich glaube aber,das mein Insolvenzverwalter das weiß mit dem Dispo abzahlen.Und mit dem Online-Banking macht er das auch,das ich die genehmigung davür bekomme? Dann wie schon geschrieben,ich habe ja ein Guthabenkonto.Laut der Sparkasse,darf ich nicht eine EC-.Karte haben.Stimmt das.Und was mache ich nun.?
Titel: Das selbe
Beitrag von: jschwab am 25. Juli 2006, 15:02:37
Die Sparkasse gibt Ihnen normalerweise eine Bank-Card. Mit dieser können Sie auch überall Geld abheben. Auch wird diese Karte für den bargeldlosen Zahlungsvorgang fast überall akzeptiert. Sie müssen aber damit rechnen, dass Sie immer Ihre PIN eingeben müssen und Ihr Kontostand vor Bezahlung abgefragt wird. Also kein zahlen auf Pump oder nur in den seltensten Fällen mit Unterschrift.[addsig]