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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Dauer der Speicherung von Insolvenzdaten  (Gelesen 8124 mal)

projure

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Dauer der Speicherung von Insolvenzdaten
« am: 06. Oktober 2009, 13:37:19 »

Ich bin darüber informiert worden, dass eine erledigte Insolvenz mit erteilter RSB nicht mehr als Negativmerkmal berücksichtigt werden darf.
Daraus ergibt sich die notwendige Frage, wie lange Daten von Insolvenzverfahren überhaupt von Schufa und Wirtschaftsauskunfteien gespeichert und weitergegeben werden dürfen. Insbesondere, da scheinbar nicht über das Positivmerkmal einer erfolgreich bestandenen Wohlverhaltensperiode informiert wird.
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rookie

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Re: Dauer der Speicherung von Insolvenzdaten
« Antwort #1 am: 06. Oktober 2009, 14:27:35 »

3 Jahre noch nach erteilter RSB
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paps

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Re: Dauer der Speicherung von Insolvenzdaten
« Antwort #2 am: 06. Oktober 2009, 19:32:41 »

Korrektur 3 Kalenderjahre
Also Löschung frühestens am 01.01. des 4. Kalenderjahres nach Erteilung der RSB.
Andere Auskunfteien haben keine Löschfristen.

Die Frage ist aber auf Grundlage welcher Datenschutzverstöße bei anderen Auskunfteien gespeichert wird.
Die Schufa bezieht sich ja auf das amtliche Register, EWA und ihre Vertragspartner.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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projure

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Re: Dauer der Speicherung von Insolvenzdaten
« Antwort #3 am: 06. Oktober 2009, 19:59:43 »

Schon mal vielen Dank für die Antworten. Trotzdem stellt sich die Frage, ob es ok ist, dass das abgeschlossene Insolvenzverfahren mit bestandener Prüfung (RSB) noch als Negativmerkmal berücksichtigt werden darf. Immerhin kann es passieren, dass dadurch bestimmte Verträge nicht zustandekommen.
Wie z.B. Teil- oder Vollkasko für ein Fahrzeug oder auch ein DSL-Anschluß, beides ggf. für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit geeignet oder gar notwendig. Durch eine Verweigerung kann einem Ex-Schuldner damit ja erheblicher Schaden entstehen.
Ist es möglich, darauf zu bestehen, dass mit abgeschlossener Absolvenz kein Negativeintrag mehr als Information weitergegeben werden darf?
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paps

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Re: Dauer der Speicherung von Insolvenzdaten
« Antwort #4 am: 06. Oktober 2009, 21:33:47 »

... dass mit abgeschlossener Absolvenz
Das Gericht erteilt keine Absolution.
Und bei abgeschlossener Insolvenz können Sie zwar versuchen, die Löschung gerichtlich durchzuklagen.
Bis zu einer BGH Entscheidung dürften aber mehr als 3 Kalenderjahre vergehen.
Wenn Sie es dennoch machen wollen und gewinnen, ist ihnen der Dank von mehreren Millionen Staatsbürgern sicher.
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grao

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Re: Dauer der Speicherung von Insolvenzdaten
« Antwort #5 am: 23. Oktober 2009, 09:22:01 »

Hallo,

mein erstes Posting hier im Forum  :wink:

Mich würde interessieren auf welcher rechtlichen Grundlage Auskunfteien wie die Creditreformen und andere Vereine die Daten aus Insolvenzverfahren 5 Jahre speichern.

Ich hab schon viel gesucht aber bisher leider nichts gefunden.
Die Infos, die bereitegestellt werden sind recht schwammig. Es wird von "spezialgerichtlichen Regelungen" gesprochen, aber keinen Verweis auf die Grundlage.

Über Infos würde ich mich sehr freuen.


Schönes Wochenende wünsche ich

Grao
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2009, 09:46:26 von grao »
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Spike

Re: Dauer der Speicherung von Insolvenzdaten
« Antwort #6 am: 23. Oktober 2009, 09:46:48 »

Hi,

gehört vieleicht nicht ganz hier hin, aber will einfach mal meine Meinung los werden  :whistle:

Leider wird man als Insolvenzler schlimmer am Pranger gestellt als ein Schwerbrecher, gar Kinderschänder! :fuchsteufelswild:

Im Internet wird man " öffentlich " angeprangert , der Arbeitgeber wird informiert, der Vermieter usw. , von den Schufa usw. Speicherungen ganz zu Schweigen.

Schwerverbrecher/Kinderschänder bekommen noch Immunität ---> Armes Deutschland....traurig aber wahr...

Und was sagt uns das...Geld regiert die Welt  :biggrin:


In diesem Sinne .....ein schönes bevorstehendes Wochenende.


MfG

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ThoFa

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Re: Dauer der Speicherung von Insolvenzdaten
« Antwort #7 am: 23. Oktober 2009, 10:55:53 »

Hallo,

so viel dummes Zeug auf einmal ist nicht mal eines Kommentars wert...  :whistle:

MfG

ThoFa
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2009, 13:42:38 von ThoFa »
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dobberstein

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Re: Dauer der Speicherung von Insolvenzdaten
« Antwort #8 am: 23. Oktober 2009, 11:10:45 »

dito, Thofa
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pd
 

grao

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Re: Dauer der Speicherung von Insolvenzdaten
« Antwort #9 am: 23. Oktober 2009, 11:54:35 »

...soviel dummes Zeug auf einmal ist nicht mal eines Kommentars wert...

Ich hoffe damit war nicht meine Frage gemeint  :rougi:
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ThoFa

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Re: Dauer der Speicherung von Insolvenzdaten
« Antwort #10 am: 23. Oktober 2009, 13:41:56 »

Nein, wenn nichts anderes zitiert ist, bezieht sich ein Posting immer auf das direkt zuvor geschriebene.
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communicator

Re: Dauer der Speicherung von Insolvenzdaten
« Antwort #11 am: 25. Oktober 2009, 14:00:49 »

Hallo ThoFa und dobberstein,

ich finde die Ansicht von Spike gar nicht so daneben.

Zwar ist der Vergleich mit Schwerverbrechern oder Kinderschändern etwas drastisch, aber wenn man sich auf den Foren der "Gegenseite" (Gläubiger und ihre Vetreter) bewegt, ist der teils ungezügelte Haß auf uns Schuldner deutlich zu vernehmen.
Natürlich ist dies in vielen Fällen verständlich (würde mir mit Sicherheit genauso gehen, wenn ich Gläubiger wäre), aber es artet doch schon stellenweise in kriminell zu bezeichnende Aussagen, wogegen die Ansicht von Spike noch als "human" gewertet werden darf!

Die Sache mit "an den Pranger stellen" ist gar nicht so falsch. Die Öffentlichmachung durch das Insolvenzgericht hat die Aufgabe, die Gläubiger zu informieren und andere aufzufordern nichts mehr an den Schuldner zu bezahlen. So gesehen macht die Veröffentlichung Sinn, führt aber dazu, daß das Grundrecht des Schuldners auf Datenschutz ausgehebelt und dieser vor der Öffentlichkeit bloßgestellt wird. Dies ist die exakte Definition des Prangers!

Genau dies geschieht auch dann, wenn Banken, Arbeitgeber, Vermieter, usw. informiert werden, was nach meiner Auffassung als reine Schikane zu bezeichnen ist, da nicht davon auszugehen ist, dass der Schuldner der als letzten Ausweg die PI sieht, im Fall der Bank noch einmal schnell ein paar zehntausend Euro aufs Konto bekommt und die dann verschwinden lässt.

Ebenso verhält es sich mit Arbeitgeber und Vermieter. Die paar Kröten, die der Vermieter als  Kaution auf einem Konto hütet, würden beim Übergang in die Insolvenzsumme bei den meisten Schuldnern nicht mal die reinen Zinsen der Gläubiger für einen Monat decken.

Mit dem Informieren des Arbeitgebers stellen sich die dabei Beteiligten (Gläubiger, Treuhänder und Gericht) oft selbst ein Bein. Es ist zwar arbeitsrechtlich gesehen kein Grund dem Mitarbeiter wegen PI zu kündigen, aber ein anderer Grund ist im heutigen Arbeitskampf schnell gefunden. Und ein Arbeitnehmer, der sich mit dem Verweis auf seine PI im Bewerbungsschreiben auf Jobsuche begiebt, wird schon im ersten Auswahlverfahren aussortiert. Sollte der Schuldner aber vom Rausschmiss verschont bleiben, ist ein beruflicher Aufstieg und ein damit verbundener höherer Verdienst (was auch den Gläubigern zugute käme) mit dem Makel PI unerreichbar (Eigenerfahrung).

Hier wäre vom Gesetzgeber, den Insolvenzgerichten und dem Treuhänder mehr Fingerspitzengefühl gefordert, was im Endeffekt auch den Gläubigern zugute käme!

Als Beispiel sollte man sich mit der PI im Ausland beschäftigen, hier wird dem Schuldner in wesentlich kürzerer Zeit die RSB erteilt, oder z.B. in den USA ist das Einkommen komplett unpfändbar.

In Deutschland wurde die PI ins Leben gerufen, um dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, aus der Überschuldung rauszukommen und wieder ein "normales" Leben zu führen.

Genau dies wird aber in letzter Zeit vermehrt durch Schlupflöcher von den Gläubigern untergraben. Ein Beispiel hierfür ist, dem Schuldner "unerlaubte Handlung" vorzuwerfen, z.B. zu behaupten, der Schuldner hätte bei Aufnahme des Kredits schon wissen müssen, dass er einmal zahlungsunfähig sein wird und sie kommen damit auch noch bei Gericht durch.
Das Insolvenzgericht erteilt dadurch keine RSB und der Gläubiger kann nach 6 Jahren fröhlich weiterpfänden. Sollte dies Schule machen, wird das ganze Insolvenzrecht ad absurdum geführt. Soviel zum "normalen Leben" nach der Restschuldbefreiung.

Dies gilt auch, um wieder auf das eigentliche Thema des Threads zurückzukommen, für Auskunfteien wie Creditreform und Konsorten. Es gibt inzwischen so viele dieser Unternehmen, dass kein Bürger mehr weiss wo seine Daten gespeichert sind und wenn überhaupt einmal gelöscht werden. Bei den großen kann man dies Abfragen und gegen unerlaubt gspeicherte Daten vorgehen, aber was ist mit den anderen, deren Namen keiner kennt und die nur über ihre Server Handelsunternehmen, Telefongesellschaften, usw. mit Daten versorgen? Die Server stehen irgendwo auf den Fidschi Inseln oder auf den Bahamas, dort überpüft niemand ob die Daten von einem deutschen Schuldner nach 4 Jahren mal gelöscht werden.


viele Grüße



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ThoFa

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Re: Dauer der Speicherung von Insolvenzdaten
« Antwort #12 am: 25. Oktober 2009, 15:54:26 »

Hallo,

nun ja, man sollte sich vielleicht zunächst mit dem Insolvenzrecht beschäftigen, bevor man dagegen schreibt:

Die Sache mit "an den Pranger stellen" ist gar nicht so falsch. Die Öffentlichmachung durch das Insolvenzgericht hat die Aufgabe, die Gläubiger zu informieren und andere aufzufordern nichts mehr an den Schuldner zu bezahlen. So gesehen macht die Veröffentlichung Sinn, führt aber dazu, daß das Grundrecht des Schuldners auf Datenschutz ausgehebelt und dieser vor der Öffentlichkeit bloßgestellt wird. Dies ist die exakte Definition des Prangers!


Und dass das "Recht" des Gläubigers auf Bezahlung seiner Rechnung "ausgehebelt" wird, lassen wir dann mal einfach unter dem Teppich fallen, oder was? Getreu nach dem Motto, wasche mir den Pelz, aber mache mich bitte nicht nass. Man muss im Insolvenzverfahren auch mal die Belange des Gläubigers berücksichtigen und nicht nur alles mit der Brille des Schuldners betrachten.
 
Genau dies geschieht auch dann, wenn Banken, Arbeitgeber, Vermieter, usw. informiert werden, was nach meiner Auffassung als reine Schikane zu bezeichnen ist, da nicht davon auszugehen ist, dass der Schuldner der als letzten Ausweg die PI sieht, im Fall der Bank noch einmal schnell ein paar zehntausend Euro aufs Konto bekommt und die dann verschwinden lässt.

Ebenso verhält es sich mit Arbeitgeber und Vermieter. Die paar Kröten, die der Vermieter als  Kaution auf einem Konto hütet, würden beim Übergang in die Insolvenzsumme bei den meisten Schuldnern nicht mal die reinen Zinsen der Gläubiger für einen Monat decken.

Mit dem Informieren des Arbeitgebers stellen sich die dabei Beteiligten (Gläubiger, Treuhänder und Gericht) oft selbst ein Bein. Es ist zwar arbeitsrechtlich gesehen kein Grund dem Mitarbeiter wegen PI zu kündigen, aber ein anderer Grund ist im heutigen Arbeitskampf schnell gefunden. Und ein Arbeitnehmer, der sich mit dem Verweis auf seine PI im Bewerbungsschreiben auf Jobsuche begiebt, wird schon im ersten Auswahlverfahren aussortiert. Sollte der Schuldner aber vom Rausschmiss verschont bleiben, ist ein beruflicher Aufstieg und ein damit verbundener höherer Verdienst (was auch den Gläubigern zugute käme) mit dem Makel PI unerreichbar (Eigenerfahrung).

Hier wäre vom Gesetzgeber, den Insolvenzgerichten und dem Treuhänder mehr Fingerspitzengefühl gefordert, was im Endeffekt auch den Gläubigern zugute käme!

Der Vermieter wird informiert, um Schaden von der Insolvenzmasse zu halten. Ansonsten müsste die Insolvenzmasse nämlich dafür herhalten, wenn der (insolvente) Mieter nicht mehr zahlt. Beim Arbeitgeber muss die Abtretungserklärung offen gelegt werden, wie soll man denn bitte sonst an den pfändbaren Betrag kommen? Und die Bank muss informiert werden, um an ggf. noch bestehendes Kontoguthaben zu kommen.

Als Beispiel sollte man sich mit der PI im Ausland beschäftigen, hier wird dem Schuldner in wesentlich kürzerer Zeit die RSB erteilt, oder z.B. in den USA ist das Einkommen komplett unpfändbar.


Die USA als Beispiel zu nehmen, gerade in einen Beitrag, bei dem es um Datenschutz geht, entbehrt nicht einer gewissen Komik.

Genau dies wird aber in letzter Zeit vermehrt durch Schlupflöcher von den Gläubigern untergraben. Ein Beispiel hierfür ist, dem Schuldner "unerlaubte Handlung" vorzuwerfen, z.B. zu behaupten, der Schuldner hätte bei Aufnahme des Kredits schon wissen müssen, dass er einmal zahlungsunfähig sein wird und sie kommen damit auch noch bei Gericht durch.

Das ist Blödsinn. Dem Schuldner bleibt der Widerspruch. Dann ist in einem Feststellungsverfahren zu klären, ob es tatsächlich eine vorsätzliche unerlaubte Handlung gab.

Dies gilt auch, um wieder auf das eigentliche Thema des Threads zurückzukommen, für Auskunfteien wie Creditreform und Konsorten. Es gibt inzwischen so viele dieser Unternehmen, dass kein Bürger mehr weiss wo seine Daten gespeichert sind und wenn überhaupt einmal gelöscht werden.

Da bin ich bei Ihnen, ich halte die ganzen Auskunfts- und Inkassounternehmen für entbehrlich. Es handelt sich dabei um ein widerliches Pack, welches einfach nur verboten gehört.

MfG

ThoFa



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communicator

Re: Dauer der Speicherung von Insolvenzdaten
« Antwort #13 am: 25. Oktober 2009, 16:46:28 »

Hallo,


Zitat
Und dass das "Recht" des Gläubigers auf Bezahlung seiner Rechnung "ausgehebelt" wird, lassen wir dann mal einfach unter dem Teppich fallen, oder was? Getreu nach dem Motto, wasche mir den Pelz, aber mache mich bitte nicht nass. Man muss im Insolvenzverfahren auch mal die Belange des Gläubigers berücksichtigen und nicht nur alles mit der Brille des Schuldners betrachten.

So ist das nicht gemeint, natürlich muss man das ganze auch aus Sicht des Gläubigers sehen, aber die Aussage von Spike, dass der Schuldner durch die Veröffentlichungen des Insolvenzgerichts regelrecht an den Pranger gestellt wird ist absolut richtig.


Zitat
Der Vermieter wird informiert, um Schaden von der Insolvenzmasse zu halten. Ansonsten müsste die Insolvenzmasse nämlich dafür herhalten, wenn der (insolvente) Mieter nicht mehr zahlt. Beim Arbeitgeber muss die Abtretungserklärung offen gelegt werden, wie soll man denn bitte sonst an den pfändbaren Betrag kommen? Und die Bank muss informiert werden, um an ggf. noch bestehendes Kontoguthaben zu kommen
.

Beim Vermieter gebe ich Ihnen recht, aber bei der Bank und dem Arbeitgeber muss ich entschieden Widersprechen.
Der pfänbare Betrag könnte auch nach Auszahlung an den Schuldner von diesem an den Treuhänder abgeführt werden (unter monatlicher Vorlage der Gehaltsbescheinigung). Was haben die Gläubiger davon wenn der Schuldner wegen der ganzen Pfänderei seinen Job verliert und als gebrandmarkter "Privatinsolvenzler" keinen adäquaten findet und evtl. nur noch um seiner Pflicht nachzukommen irgendeinen unterbezahlten Job annimmt und nichts pfänbares mehr für die Gläubiger abfällt? Dem Treuhänder werden sowiso die Kontauszüge vorgelegt, wenn was zu holen ist kann er ja die Bank informieren, aber daß ein Schuldner bei Eröffnung der PI noch soviel Geld auf dem Konto hat, dass es sich für den Treuhänder lohnen würde ist doch so unwahrscheinlich wie im Lotto zu gewinnen. Meist hat der Schuldner doch vorher schon die EV abgegeben, da iss nichts mehr auf dem Konto.


Zitat
Die USA als Beispiel zu nehmen, gerade in einen Beitrag, bei dem es um Datenschutz geht, entbehrt nicht einer gewissen Komik.

Ich habe die USA nicht als Beispiel zum Datenschutz angeführt, dies, da gebe ich Ihnen Recht, wäre lächerlich.
Ich sehe die USA nur in dem Punkt als Vorbild an, dass hier dem Schuldner wenigstens noch sein Arbeitseinkommen gelassen und der Arbeitgeber nicht über die Insolvenz informiert wird.

Zitat
Das ist Blödsinn. Dem Schuldner bleibt der Widerspruch. Dann ist in einem Feststellungsverfahren zu klären, ob es tatsächlich eine vorsätzliche unerlaubte Handlung gab.

Und was glauben Sie, wer in diesem Feststellungsverfahren die meisten Chancen hat zu gewinnen?
Die weltweit tätige Bank, die mit den besten Anwälten arbeiten, die es für Geld zu "kaufen" gibt, oder der absolut Pleite gegangene Privatmann, der ohne Zustimmung seines Treuhänders nicht mal mehr seine Mitgliedschaft beim ADAC kündigen darf?


MfG

communicator

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grao

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Re: Dauer der Speicherung von Insolvenzdaten
« Antwort #14 am: 26. Oktober 2009, 08:08:58 »

Guten Morgen,

um nochmal zum Thema des Threads zurückzukommen ....  :whistle:

Hat einer von den alten Forenveteranen eventell eine Antwort auf meine weiter oben gestellte Frage?

Mich würde interessieren auf welcher rechtlichen Grundlage Auskunfteien wie die Creditreformen und andere Vereine die Daten aus Insolvenzverfahren 5 Jahre speichern.

Über Antworten würde ich mich (immer noch  :wink:) sehr freuen

schöne woche

grao
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Spike

Re: Dauer der Speicherung von Insolvenzdaten
« Antwort #15 am: 26. Oktober 2009, 10:37:38 »

Hi,

@communicator, ich Danke dir für deine ausführlichen und super formurlierten aussagekräftigen  Antworten.

Du bringst die Sache 100%tig auf den Punkt!!!

Ich habe mich ein bißchen " krass " ausgedrückt, aber denke damit habe ich zig Insolvenzlern aus der Seele gesprochen.


Ich wollte mit meine Aussage hier keine böse Diskussion breittreten , wollte einfach hier mal meine Meinung/Erfahrung kund tun.


Viele Grüße und einen tolles Start in die neue Woche ;-)



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paps

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Re: Dauer der Speicherung von Insolvenzdaten
« Antwort #16 am: 26. Oktober 2009, 19:16:30 »

...
Hat einer von den alten Forenveteranen eventell eine Antwort auf meine weiter oben gestellte Frage?

Mich würde interessieren auf welcher rechtlichen Grundlage Auskunfteien wie die Creditreformen und andere Vereine die Daten aus Insolvenzverfahren 5 Jahre speichern.

Begründet wird dies mit der staatlichen Unabhängigkeit eines Wirtschaftsunternehmens.

Nachzulesen hier
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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grao

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Re: Dauer der Speicherung von Insolvenzdaten
« Antwort #17 am: 27. Oktober 2009, 07:56:06 »

Guten Morgen und vielen Dank für die Antwort

Begründet wird dies mit der staatlichen Unabhängigkeit eines Wirtschaftsunternehmens.

Ich hab mir die Broschüre mal durchgelesen. Die in Punkt 13 aufgeführten Löschfristen werden ja nciht mit irgendwelchen §§ begründet. Alle anderen Punkte werden mit §§ aus dem Bundesdatenschutzgesetz begründet. Ich habe die Verküpfung zu der Aussage, daß die staatliche Unabhängigkeit des Wirtschaftsunternehmens Grund für die Fristen ist nicht finden können.

Vielleicht ändert sich das nach dem ersten Kaffee.

Schönen Tag

grao

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makro

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Re: Dauer der Speicherung von Insolvenzdaten
« Antwort #18 am: 27. Oktober 2009, 08:37:04 »

Paps meinte bestimmt, die machen das weil es eben keinen § gibt der dagegen spricht.

Obwohl man evtl. hier Anhaltspunkte findet http://dejure.org/gesetze/BDSG/29.html nur, ich denke wenn man die daten gelöscht bekommt wird eine Auskunft eben so aussehen.

"Zwangsgelöschte Daten vorhanden" und ich denke diese Auskunft wird dann bestimmt auch negativ gewertet.....
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paps

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Re: Dauer der Speicherung von Insolvenzdaten
« Antwort #19 am: 27. Oktober 2009, 20:38:34 »

Zitat von: ceg-faq
10. | Erteilt denn solche Auskünfte nicht
nur die Schufa?

Es gibt mehrere Konsumentenauskunfteien.
Sie alle sind private Wirtschaftsunternehmen, d. h., sie speichern Daten
gewerblich zum Zwecke der Übermittlung.
Keine Auskunftei hat
eine staatliche Monopolstellung oder einen behördlichen Status. Sie
sind vielmehr in Rechten und Pflichten gleichberechtigt.
Ob, mit welchen und mit wie vielen Auskunfteien ein Unternehmen
zusammenarbeitet, entscheidet dieses selbst. Alle Auskunfteien arbeiten
unter den gesetzlichen Auflagen des BDSG und unterliegen der
Kontrolle der Datenschutzaufsichtsbehörden.
:gruebel:
« Letzte Änderung: 27. Oktober 2009, 20:40:18 von paps »
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