Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: luna2005 am 11. November 2010, 18:26:02

Titel: Dauerschuldverhältnisse ?
Beitrag von: luna2005 am 11. November 2010, 18:26:02
Hallo

hab nun mal etwas vom TH in schriftlicher Form zum Ausfüllen erhalten.Das ganze Verfahren wird von seiten des TH nur schriftlich abgehandelt.Zu dieser Vorgehensweise sag ich schon nichts mehr.

Was versteht man nun unter Dauerschuldverhältni.Diese Verträge werden "durch Abgabe einer sog. Nichterfüllung oder einer Kündigung" erledigt.
Zählt da auch der Essengeldeinzug, die Mitgliedsbeiträge zum Sportverein der Kinder usw. dazu ?
Kann jemand helfen?

Vielen Dank schon im Voraus

mfg :wink:
Titel: Re: Dauerschuldverhältnisse ?
Beitrag von: paps am 11. November 2010, 19:11:27
Vom Grunde her ja, wenn Sie Vertragspartner sind.

I.d.R. wird hier aber der Nichteintritt erklärt.

Problematisch kann es bei Versicherungen werden.
Titel: Re: Dauerschuldverhältnisse ?
Beitrag von: luna2005 am 11. November 2010, 21:20:54
Hallo

ok, danke. Versicherungen werden wohl gern gekündigt. Gut bei einer Lebensversicherung mag ich das mal verstehen, allerding bei einer Hausrat, Wohngebäude, Haftpflicht,Unfallversicherung eher nicht.Sollte da etwas passieren müsste doch der TH dafür grade stehen.Oder seh ich das falsch. Auf der anderen Seite kann man so evtl. zu teure Versicherungen loswerden.
Hab zum Glück nur das allernötigste.Und die Versicherungen (hab ich zumindest gehört) bieten meist gleich wieder einen neuen Vertrag an. Ist ja ihr Geld was den Bach runtergeht, zumindest bei Leuten die sonst immer pünktlich gezahlt haben.


Ich kann ja mal berichten wies weiter geht.Aber das Schreiben war ein Standart Werk mit einem sehr interessanten Satz "... aus verfahrensökonomischen Gründen kein persönlicher Besprechungstermin vorgesehen."Wären meine Verfahrenskosten momentan nicht gestundet würde ich gern mal die Rechnung einsehen wollen. Ähnlich eines Tätigkeitsnachweises wenn man einen Anwalt bräuchte.

MFG