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Autor Thema: Deliktsforderungen im Verbraucher-Insolvenzverfahren  (Gelesen 2004 mal)

Willibeaver

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Deliktsforderungen im Verbraucher-Insolvenzverfahren
« am: 09. Januar 2008, 21:10:26 »

Hallo an Alle!

Zunächst einmal die Basisinfos: Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase. Mein (Verbraucher-) Insolvenzverfahren wurde am 06.09.2000 eröffnet. Die Restschuldbefreiung ist für den 05.07.2009 angekündigt - ich bin noch ein 'Siebenjähriger'.

Die Insolvenz ist die Folge des Zusammenbruchs meines Unternehmens im Jahr 1998. Ich hatte gegenüber den Banken, die mein Unternehmen finanzierten, private Bürgschaften in siebenstelliger Höhe übernommen. Leider waren am Ende auch Krankenkassenbeiträge in sechsstelliger Höhe nicht abgeführt.

Eine Einsicht in meine Akte beim Insolvenzgericht hat ergeben, dass keine der Krankenkassen Ihre Forderung gegen mich als Deliktsforderung angemeldet hat. Aber, die Regelung, dass nur solche Forderungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind, die auch als Deliktsforderung angemeldet sind, scheint auch erst durch eine Gesetzesänderung nach Eröffnung meines Insolvenzverfahrens in Kraft getreten zu sein.

Gehe ich recht in der Annahme, dass mir die Restschuldbefreiung für die Deliktsforderungen versagt werden wird, weil sie nach der alten Rechtslage behandelt werden?

Wie ist es mit den Beiträgen für Berufsgenossenschaften - führen nicht abgeführte Beiträge auch zu einer deliktischen Haftung des Geschäftsführers?

Gruss
Willibeaver

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