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Autor Thema: Reduzierung der Tilgungsrate wg. Weiterbildung  (Gelesen 2172 mal)

lassli

  • Gast
Reduzierung der Tilgungsrate wg. Weiterbildung
« am: 02. Dezember 2007, 20:16:02 »

Ich bin und froh dieses Forum gefunden zu haben.  Es gibt doch viele Anregungen und Hilfestellung.  Ich habe ein Problem und obwohl ich gesucht habe, noch nichts informatives gefunden.  Kann mir jemand einen Rat geben?

Ich habe noch 19 Monate zur Beendigung der Verfahrens und würde gern eine Weiterbildungsmassnahme nutzen.  Dies sichert letztenendes meine berufliche Sicherheit als D in der CH.  Die Massnahme dauert ein Jahr und würde mein Tätigkeit um wenigstens 10% reduzieren.  Die vereinbarte Rate kann ich damit nicht erfüllen.  Wie verhält es sich mit der Tilgungsrate? Muss ich das vorher mit dem Gericht / Insolvenzanwalt beantragen oder besprechen? Kann ich - ohne rechtliche Folgen - von mir aus einfach die Rate “anpassen”?
Vielen Dank für eine praxisnahe Antwort!
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smallville

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Re: Reduzierung der Tilgungsrate wg. Weiterbildung
« Antwort #1 am: 09. Dezember 2007, 08:38:13 »

Hallo Lassli,

Verstehe ich das richtig, dass Du Dich im Insolvenzverfahren befindest?
Meinst Du mit Tilgungsrate den pfändbaren Betrag den Du von Deinem Gehalt an den Treuhänder/Insolvenzverwalter abführst?

Wenn sich Deine Tätigkeit durch die Weiterbildung um 10% reduziert, hat das vermutlich zur Folge, dass Du ggf. Netto weniger verdienst und somit der IV/TH auch weniger überwiesen bekommt.
Vielleicht kannst Du im Vorfeld eruieren wie hoch die Differenz wäre.
Ansonsten würde ich ihn direkt darauf ansprechen und den Fall schildern.
Immerhin geht es um Deine Zukunft und sofern es sich nicht um die Riesenbeträge handelt kann ich mir nicht vorstellen dass er nicht einverstanden ist.

Frage einfach nach – informieren musst Du ihn ohnehin.

lieben Gruß
Smallville
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paps

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Re: Reduzierung der Tilgungsrate wg. Weiterbildung
« Antwort #2 am: 09. Dezember 2007, 17:53:35 »

Kann ich - ohne rechtliche Folgen - von mir aus einfach die Rate “anpassen”?
 

Nein.

Smallville hat das wesentliche bereits geschrieben.

Insolvenzgericht informieren, ggf muss der bisherige pfändbare Betrag weitergezahlt werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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