Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bonsai am 03. Februar 2009, 13:19:48
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Hallo zusammen,
meine AGV ist gescheitert jeoch hat der Anwalt die Bescheinigung noch nicht ausgestellt und somit kann ich keine PI anmelden.
Inzwischen hat sich der Gerichtsvollzieher angemeldet mit einer Zwangsvollstreckung.
Kann ich ihm den pfändbaren Betrag geben bzw. wird er sich den sicherlich nehmen und hat das Auswirkungen auf die PI (weil ja ein Gläubiger bevorzugt wird)??
Darf er mir noch mehr wegnehmen beziehungsweise pfänden??
für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar
Gruß
Bonsai
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hallo
alles viel schlimmer, habe mit GV gesprochen der will die EV von mir und meiner Frau, was kann man dagegen tun??
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Die EV abgeben.
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Lasen Sie sich doch vom Anwalt bestätigen, dass in den nächsten Tagen Antrag auf Inso gestellt wird.
Dann ist mancher GV froh, wenn er einen Klienten weniger hat.