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Autor Thema: Der Insolvenzverwalter darf alle ungenehmigten Lastschriften (3Mt) zurückholen  (Gelesen 3704 mal)

Tom36_pleite

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Hallo

Ich bin der Tom.

Ich lese hier schon fast ein Jahr mit.Leider muss ich demnächst  in der Privat- Insolvenz gehen.
Heute habe ich einen grossen Schock bekommen. Als ich den Artikel gefunden habe im Internet.

Zitat
Der Insolvenzverwalter darf alle ungenehmigten Lastschriften (Max 3 Monate) vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum Schutz der Gläubiger zurückholen. Alle Lastschriften nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleiben davon unberührt. Geregelt in der Insolvenzordnung.
Werden dennoch Lastschriften nach Insolvenzeröffnung zurückgebucht und der Insolvenzmasse zugeführt, so entsteht ein Schadensersatzanspruch und diese Gelder sind an den Schuldner zurückzugeben.

Ist das so zuverstehen.Meine Miete wird jeden Monat per Dauerauftrag vom Konto abgebucht.
Meine Stromkosten werden jeden Monat per Lastschrift eingezogen.

Kann das nun der  Insolvenzverwalter inerhalb vor 3 Monaten alles zurückholen?
Ich blicke das gerade nicht was "ungenehmigten Lastschriften" vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind.

Gruss
Tom
« Letzte Änderung: 13. März 2009, 14:30:41 von Tom36_pleite »
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Hoppeldiballett

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Ja, leider stimmt das. Wir bekamen rechtzeitig vorher einen Tipp und haben Einzugsermächtigungen zurück genommen. Das geht problemlos, die Leute fragen nicht mal nach. Allerdings hatten wir ein paar Posten, da ging es nicht. Unsere TH hat angekündigt, dass sie da etwas zurückholen will, aber das haben wir zumindest nicht gemerkt. Die entsprechenden Firmen müssen das hinnehmen und können keine Ansprüche an dich stellen. Das ist zumindest etwas beruhigend. Man muss es also nicht nachzahlen. Bei Miete soll es schwierig sein, weil Vermieter das oft nicht so gelassen hinnehmen, habe ich mir sagen lassen.
Also sofort loslegen und alle Einzugsermächtigungen zurücknehmen und die Beträge überweisen, dann ist nichts los. :thumbup:

Verstehen kann ich das Verfahren nicht, aber man kann ja was dagegen tun.
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Tom36_pleite

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Zitat
Bei Miete soll es schwierig sein, weil Vermieter das oft nicht so gelassen hinnehmen, habe ich mir sagen lassen.


HI Hoppeldiballett

Also ist das möglich, dass der TH  rückwirkend, auf 3 Monate das Geld holen kann, zb. vom  dem Stromabieter?
Falls diese per Lastschrift eingezogen werden.

Miete ist ja meistens per Dauerauftrag. Also wird es Überwiessen.

Da Frage ich mal, was ist eine ungenehmigten Lastschrift, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ?

Gruss
Tom

« Letzte Änderung: 13. März 2009, 20:31:12 von Tom36_pleite »
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juergengrisu

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Hi :hi:

ich glaube das es auch ein Bischen auf den I-V ankommt... ich habe ein sehr Netten am Anfang meiner Insolvenz 2004 nach eröffnung wurden bei mir auch alle LS zurückgebucht ich habe daraufhin bei meinem IV angerufen der hat innerhalb einer halben STDT das Konto wieder freigemacht.
Ich durfte sofort alles Manuell überweisen.
Die Lastschriften wurden danach im nächsten Monat wieder automatisch durchgeführt....
ich denk mal da hab ich glück oder?
ich bin durch schwere Krankheit und gutmütigkeit in die Inso gerasselt .. bin Rentner auf DAUER und 100% Beh.

Beste Grüße von juergengrisu
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Tom36_pleite

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Zitat
Ich durfte sofort alles Manuell überweisen.
:wink:
Hi

Dann hattest du aber bestimmt keine Minus auf der Bank wie ich. Bei mir wird die Bank nach Insol. zusätzlich noch gleich das Konto kündigen.
Ich bin dann richtig Pleite. :rougi:

GRUSS
Tom

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juergengrisu

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 :hi: Hi Tom

Das kann sein wenn du ein DISPO Kredit hast ... geht sofort in die Inso-Masse dann zickt die Bank rum.. versuche so schnell wie es geht bei der Deutschen Bank eins zu bekommen ...
ich wünsche dir viel Glück hoffentlich klappt es noch...
Du hast Recht ich hatte kein Dispo das Konto ist ohne Dispo..

Beste Grüße von
Juergengrisu
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