Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kobold04 am 15. November 2008, 20:25:34

Titel: DER IV
Beitrag von: kobold04 am 15. November 2008, 20:25:34
Ich habe ja schon mehrfach hier im Forum über meinen netten IV berichtet  :fuchsteufelswild: :cry:
Jetzt habe ich die Woche mal wieder ein nettes Schreieben von ihm bekommen in dem er anmahnt dass ich ihn nicht schnell genug über meinen Arbeitgeberwechsel informiert hätte.
(Ha,ha, anber er kann mir mal eben 6 Wochen mein Konto sperren)
Es ist so dass ich Ende Oktober zum 30.11.2008 gekündigt habe.
Da ich aber genau wußte dass er mir nicht zugesteht von Gehaltspfändungen abzusehen so dass ich den monatlichen Betrag überweise, habe ich meine Mitteilung direkt an das Amtsgericht geschickt, in der Hoffnung dass die sich etwas kooperativer zeigen und mir dies zugestehen.
Man kann sich ja vorstellen das neue Arbeitgeber nicht gerade begeistert sind wenn da direkt ne Gehaltspfändung reinflattert.
Nun hat er mir die Woche geschrieben dasss ich meinen Pflichten nicht nachgekommen bin ihn zu informieren und er eine Stellungnahme von mir erwartet.
Was nun? :Oh_no: :rougi: :nono: :gruebel: :gruebel: :gruebel:
Titel: Re: DER IV
Beitrag von: paps am 15. November 2008, 20:39:35
Teilen sie ihm freundlich mit, dass Sie nicht verstehen können, wieso er diese Information nicht bekommen hat, wo sie doch zeitgleich an ihn und das Gericht schriftlich Mitteilung gemacht haben.
Insofern sind sie sich keiner Verletzung der Mitteilungspflicht bewußt, zumal ja ihre Information beim Insolvenzgericht bereits zur Kenntnis genommen wurde.
Titel: Re: DER IV
Beitrag von: Tatum am 15. November 2008, 20:51:15
Oh je oh jeh, Sachen gibts....Kobold, ich kann dich gut verstehen, Aktion erzeugt Reaktion, aber ich denke, mit Paps Vorschlag bist du gut beraten.  :thumbup:
Titel: Re: DER IV
Beitrag von: MissTraut am 16. November 2008, 11:18:43

Teilen sie ihm freundlich mit, dass Sie nicht verstehen können, wieso er diese Information nicht bekommen hat, wo sie doch zeitgleich an ihn und das Gericht schriftlich Mitteilung gemacht haben.
Insofern sind sie sich keiner Verletzung der Mitteilungspflicht bewußt, zumal ja ihre Information beim Insolvenzgericht bereits zur Kenntnis genommen wurde.


@paps: Kobold hat - so lese ich seinen Beitrag - direkt das Insolvenzgericht über den Arbeitgeberwelchsel informiert und  somit hat IV dies wohl auch über das Gericht erfahren. Deshalb fordert er nun eine Stellungnahme, warum er - zumindest nicht zeitgleich mit dem Gericht - informiert wurde.

LG
MissTraut
Titel: Re: DER IV
Beitrag von: paps am 16. November 2008, 12:53:01
so habe ich das auch verstanden.
Aber manchmal kommt eben nichteingeschriebene Post nicht immer da an, wo sie soll. :wink:
Titel: Re: DER IV
Beitrag von: MissTraut am 16. November 2008, 14:31:43
 :bindoof: hab ich doch gar nicht an das grosse Post-Nirwana gedacht
Titel: Re: DER IV
Beitrag von: kobold04 am 16. November 2008, 15:15:33
Hallo!
Danke für eure Tipps und Anteilnahme.
Ich weiß auch nicht warum deise IV einem immer Steine in den Weg legen obwohl die ganze Geschicht schon wchwierig genug ist.
Müssen die einen immer als Feind oder Vollidioten sehen?
Ich habe bereits gestern ein Schreiben an Ihn gesandt dass ich der Meinung durch mein Schreiben an das Gericht meiner Verpflichtung nachgekommen zu sein und es mir natürlich leid tut wenn dies der falsche Weg war. :rougi: :dntknw:
Sollte die Post nicht korrekt angekommen sein kann ich mir dies auch nicht erklären, werde dann selbstverständlich, zukünftig ein Einschreiben wählen. :wink:
Bin mal gespannt was da zurück kommt.
Es würde mich natürlich zur Verzweiflung treiben und schwarz ärger wenn ich wegen seiner Sturheit Probleme mit meinem neuen Arbeitgeber oder gar gekündigt würde. :cry: :cry: :cry:
Aber, ändern kann ich es sowieso nicht.....
Titel: Re: DER IV
Beitrag von: kobold04 am 16. November 2008, 15:16:46
P.S: Erfahren hat er es durch meinen noch Arbeitgeber, der ihm mitgeteilt hat das ich gekündigt habe.