"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Der TH droht mit Sanktionen !!! Bitte um schnelle Hilfe !  (Gelesen 2153 mal)

uwtis

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
Der TH droht mit Sanktionen !!! Bitte um schnelle Hilfe !
« am: 06. Januar 2010, 13:49:33 »

Hallo zusammen !

Der TH droht mir mit Sanktionen !
Ich habe vor der Insolvenzeröffnung, ein Auto für 300 € verkauft und zusätzlich eine Betriebskosten-Rückerstattung
in Höhe von 170,82 € erhalten . Beides war kurz vor der Inso-Eröffnung. Meine Inso-Eröffnung war am 11.04.2008.
Nun will der TH 470,82 € von mir haben, wenn dieses nicht bald auf sein Konto ergezahlt wird, will er,
ich zitiere ...    - wenn kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, werde ich beim Amtsgericht anregen, die ihnen gewährte Verfahrenskostenstundung aufzuheben. Restschuldbefreiung wird in diesem Falle in der Regel nicht mehr erteilt.

Kann oder darf er das ?

Ich bitte um schnelle Hilfe

Vielen Dank schon mal

MfG  uwtis
Gespeichert
 

makro

  • Gast
Re: Der TH droht mit Sanktionen !!! Bitte um schnelle Hilfe !
« Antwort #1 am: 06. Januar 2010, 14:34:30 »

Zitat
Beides war kurz vor der Inso-Eröffnung

Wie kurz ist denn kurz?
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: Der TH droht mit Sanktionen !!! Bitte um schnelle Hilfe !
« Antwort #2 am: 06. Januar 2010, 15:12:17 »

Und wieso kommt er erst nach einunddreiviertel Jahren damit ?
Gespeichert
 

Leopold Bloom

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 136
Re: Mit welcher Begründung?
« Antwort #3 am: 06. Januar 2010, 15:52:18 »

Nun will der TH 470,82 € von mir haben,

Mit welcher Begründung?

Gruß Leopold Bloom
Gespeichert
 

uwtis

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
Re: Der TH droht mit Sanktionen !!! Bitte um schnelle Hilfe !
« Antwort #4 am: 06. Januar 2010, 16:03:33 »

Hallo nochmal !

Es war so 1-2 Monate vorher !
Begründung gab es keine !
Warum jetzt erst ? Weiß ich nicht !

MfG uwtis
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Der TH droht mit Sanktionen !!! Bitte um schnelle Hilfe !
« Antwort #5 am: 06. Januar 2010, 17:03:00 »

Ich gehe davon aus, dass beide Aktionen nach Antragstellung erfolgt sind. ?

Vor Antragsabgabe wären diese Aktionen unschädlich.
Verbrauch ?

Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Leopold Bloom

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 136
Re: Und nach Antragsabgabe?
« Antwort #6 am: 06. Januar 2010, 17:35:08 »

Vor Antragsabgabe wären diese Aktionen unschädlich.
Verbrauch ?

Wie ist es, wenn ich nach Antragsabgabe, aber vor Bestimmung eines IV,  Rechnungen für den laufenden Geschäftsbetrieb bezahle, die fällig sind?

Es geht um Autokosten, Benzin, Telefon usw.

Gruß Leopold Bloom
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Der TH droht mit Sanktionen !!! Bitte um schnelle Hilfe !
« Antwort #7 am: 07. Januar 2010, 18:23:17 »

laufende Kosten zu zahlen ist ja nicht schädlich.

Hier ging/geht es aber darum, dass uwtis Verkäufe getätigt und Einnahmen hatte, die möglicherweise dem Insolvenzbeschlag unterliegen und / oder im Antrag als Vermögen angegeben wurden.
Das Thema wurde aber bereits abgehandelt
siehe hier: http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Kann-oder-darf-der-TH-das--5219.html#msg26843

Zusammengefasst.
300,- Auto gehen zur Masse
Betriebskosten wurden mit Miete verrechnet, hier sollte der Th selber tätig werden, wenn er meint dies sei Massezugehörig.

Ich würde zumindest über die 300,- PKW-Verkauf ernsthafter nachdenken.  :wink:
« Letzte Änderung: 07. Januar 2010, 18:30:17 von paps »
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz