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Autor Thema: Die Bank berechnet Umbuchungsgebühren auf´s P-Konto ?  (Gelesen 7388 mal)

flippi09111

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Re: Die Bank berechnet Umbuchungsgebühren auf´s P-Konto ?
« Antwort #20 am: 10. November 2015, 16:50:52 »

soweit mir bekannt ist, richten sich die IV nach dem Verwendungszweck und wer das Geld auf dieses Konto überwiesen hat, danach bleiben dann z.B. Sozialleistungen oder der nicht pfändbare Anteil von Lohn/Gehalt auch auf einem Girokonto eben diese Einnahmen, oder verwandeln die sich etwa? weil die Herkunft des Geldes bleibt bei einem P-Konto wie auch bei einem Girokonto die gleiche. Nicht pfändbare Einnahmen, bleiben nicht pfändbare Einnahmen, denn was pfändbar ist, regelt u.a. die ZPO und wird nicht an einem P-Konto festgemacht.
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eidechse

Re: Die Bank berechnet Umbuchungsgebühren auf´s P-Konto ?
« Antwort #21 am: 10. November 2015, 17:25:59 »

@KarlPaul

Sie haben schon gemerkt, dass ich fippi09111 direkt angesprochen habe, weil er einfach nicht verstehen will, dass nunmal grundsätzlich das Kontoguthaben auf einem normalen Girokonto voll pfändbar ist, und meint, dass der IV verpflichtet ist freizugeben.

Wenn der IV das Girokonto aus dem Insolvenzbeschlag freigibt, dann verzichtet er ja praktisch auf den eigentlich zur Insolvenzmasse zu ziehenden, da pfändbaren, Vermögensgegenstand. Das ist dann eine nachgelagerte Frage, um die es nicht ging.

@fippi09111

Ich weiß nicht, woher Ihre Erkenntnisse stammen. Sie sind aber falsch und kein bisschen rechtlich fundiert. Was besonders deutlich wird, indem Sie selbst darauf hinweisen, dass u.a. die ZPO regelt was pfändbar ist, und im gleichen Atemzug behaupten, dass es nicht an einem P-Konto festgemacht wird. Ich habe Sie schon Mal gefragt, ob Sie § 850 k ZPO gelesen haben. Haben Sie offensichtlich nicht. Denn dort ist nunmal eindeutig der Kontopfändungsschutz nur noch über P-Konto geregelt.

Man kann jeden Schuldner nur warnen, Ihre Aussagen für bare Münze zu nehmen. Das kann ganz schnell nach hinten losgehen.

Wenn ich rechtlich keine Ahnung habe, dann sollte ich das aus Gründen der Fairness auch kenntlich machen und nicht mit hanebüchenen Pseudowissen hier aufwarten.
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waldi

Re: Die Bank berechnet Umbuchungsgebühren auf´s P-Konto ?
« Antwort #22 am: 10. November 2015, 17:28:27 »

Zitat
danach bleiben dann z.B. Sozialleistungen oder der nicht pfändbare Anteil von Lohn/Gehalt auch auf einem Girokonto eben diese Einnahmen, oder verwandeln die sich etwa?
Gibt's hierzu vielleicht einen Geheimtipp, ob z.B. Setzen oder Weglassen von Satzzeichen o.ä. den Inhalt dieses Satzes irgendwie verständlich machen kann?
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flippi09111

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Re: Die Bank berechnet Umbuchungsgebühren auf´s P-Konto ?
« Antwort #23 am: 10. November 2015, 17:47:03 »

Eine Wiederholung #5
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KarlPaul

Re: Die Bank berechnet Umbuchungsgebühren auf´s P-Konto ?
« Antwort #24 am: 10. November 2015, 17:54:25 »

@ Eidechse

Will es damit abschliessen.
Der IV gab es frei, die Bank freute sich auch, eröffnete das Konto und es gab das Thema Pfändungen aus dem Kontoguthaben nicht mehr.
Da hatte ich ja Glück das niemand die Rechtswidrigkeit bemerkte und ausnutze.
IV war eine dieser Kanzleien mit unendlich vielen Anwälten die auf alles scharf waren was ging.
 
« Letzte Änderung: 10. November 2015, 17:58:15 von KarlPaul »
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