Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: makro am 30. Januar 2009, 16:05:59
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mußte ich gestern kennenlernen. Mein Insolvenzverwalter hat mir die Kopie eines Anonymen Schreibens zugeschickt, zur ausführlichen Stellungnahme. In dem Schreiben wird behauptet ich hätte 3 Monate vor der Insolvenz Umsätze meines Unternehmens an selbiger vorbei erwirtschaftet. Nun ja, meine BWAs sagen was anderes, nämlich einen normalen Umsatz, ein Gespräch mit dem Insolvenzverwalter verlief positiv, er glaubt meinen Ausführungen, vor allem da die Anschuldigungen anonym erfolgten. Nur, irgendwas bleibt immer hängen. Bleibt halt nur der Aufwand mit der Stellungnahme. Aufgrund des sehr guten Insiderwissens meiner Branche kommen eigentlich nur 2 Personen, ehemalige Mitbewerber, in Betracht, die nicht mal Gläubiger sind und mit denen ich bisher meiner Meinung nach ein gutes Verhältniss hatte.
Amicus certus in re incerta cernitur
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Welche Branche?
Das ist doch dann eher eine positive Begleiterschnung, wenn falsche Freunde durch die Insolvenz gesiebt werden.
In solchen Situationen sind die Berater, die einen durch die Insolvenz begleiten, die besten Freunde. Die wissen immer was zu tun ist. Wie z.B. ausführlich eine Stellungnahme zu einem anonymen Brief zu erfolgen hat. Vielleicht hat der IV diesen Brief selber geschrieben?
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Vielleicht hat der IV diesen Brief selber geschrieben?
Um was zu erreichen?
Er hat doch sowieso ein Auskunftsrecht.
Dazu muß er den Insolventen doch bloß auffordern, entsprechende Unterlagen vorzulegen.
Es beadarf also keines anonymen Briefes.
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Aach Paps ...