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Autor Thema: Die GEZ-inis richten neues Teilnehmerkonto ein?!  (Gelesen 3823 mal)

Wilson

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Die GEZ-inis richten neues Teilnehmerkonto ein?!
« am: 22. Mai 2008, 22:55:39 »

Hallo zusammen,
am 30.04.08 wurde mein Inso Verfahren(IN) eröffnet. Diese Woche habe ich von den GEZinis ein Schreiben erhalten, in dem erklärt wird, daß das Teilnehmerkonto XXX (privat) auf Grund des Insolvenzverfahrens geschlossen worden ist und Forderungen daraus nicht mehr geltend gemacht werden. Gleichzeit wird erklärt, daß ein neues Teilnehmerkonto eröffnet worden ist und ich ab 05/08 zahlungspflichtig bin. Wie muss ich denn das verstehen?
Ist es nicht besser für mich meine Geräte abzumelden und unter meiner Partnerin (im gleichen Haushalt) neu anzumelden?
Desweiteren erhalte ich Mahnungen und Mahnbescheide über Forderungen die u.a. durch Rücklastschriften seitens des vorl. IV entstanden sind. Langsam verliere ich den Überblick. Ich habe schon vor ein paar Wochen den IV gefragt was mit den Mahnungen zu tun ist - auf den grossen Haufen.... hats geheissen! Zwischenzeitlich weiß ich aber nicht mehr ob da nicht Forderungen dabei sind die ich dem IV noch nicht im Gläubigerverzeichnis mitgeteilt habe ?!? Soll ich nun abwarten und  davon ausgehen daß der IV alle Gläubiger angeschrieben hat (auch die die nur über RüLas zum Gläubiger geworden sind), oder soll ich dem IV den ganzen geordneten Krempel einfach zuschicken? Am 30.05. läuft die Frist zur Anmeldung der Forderungen ab, und ich möchte nicht ausgerechnet derjenige sein, der sich durch Unwissenheit bzw. Dummheit ein Eigentor schießt.
Und wie verhält sich denn das mit der Mietnebenkostenabrechnung die angefallen ist vor Insolvenzeröffnung (gewerblich-gekündigt und privat-noch bestehend) beim gleichen Vermieter? Diese habe ich allerdings noch nicht und kann sie dem IV noch nicht zur Nachmeldung vorlegen.
Soviel heute, und vielen Dank schon mal für die Antworten
lg Wilson
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smallville

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Re: Die GEZ-inis richten neues Teilnehmerkonto ein?!
« Antwort #1 am: 22. Mai 2008, 23:07:23 »

Hallo Wilson,

das mit der GEZ ist normal.
Die machen eine Abgrenzung und dann wirst Du neu geführt.
Das heißt Du zahlst dann im Quartal die Gebühren und bist bei der GEZ schuldenfrei.
Klar kannst Du Dich abmelden und auf Deine Freundin anmelden – aber der Betrag bleibt gleich :-)

Miete:

Mietschulden vor Eröffnung fallen in die Insolvenz
Bei Nebenkosten verhält es sich so:

Beispiel:

Eröffnung Inso 30.04.2008
Du bekommst 2009 die Nebenkostennachzahlung für 2008
Dann muss der Vermieter eine Abgrenzung machen ab 01.05.2008, weil Du die Kosten bis 30.04.2008 nicht bezahlen darfst.

Alle Nebenkostenabrechnungen VOR Insoeröffnung fallen sowieso in die Insolvenz und dürfen nicht beglichen werden.

Stromnachzahlung und Heizkosten das gleiche.

Die Rücklastschriftgläubiger sind im Zweifelsfalle Neuschulden.
Wenn es sich z.B. um einen Betrag für NACH Insoeröffnung handelte (Telefonrechnung z.B.)
Ansonsten müsstest Du nachmelden, - vorsorglich.

Lieber einmal was zuviel gemeldet als zuwenig.

Lieben Gruß, ich hoffe ich konnte ein wenig helfen

SMALL
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Wilson

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Re: Die GEZ-inis richten neues Teilnehmerkonto ein?!
« Antwort #2 am: 22. Mai 2008, 23:25:38 »

@smallville
vielen Dank, ich denke, da werde ich dem IV wohl den ganzen Mahnverkehr einfach zuschicken. Dann kann er sich damit auseinandersetzen. Kann ich denn wohl davon ausgehen, daß er jetzt alle anderen Gläubiger wie z.B. FA angeschrieben hat? Oder muß ich das FA selber informieren damit die nicht auch noch Lohnpfändung betreiben?
Man weiss ja nie ......... :
lg W.
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smallville

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Re: Die GEZ-inis richten neues Teilnehmerkonto ein?!
« Antwort #3 am: 22. Mai 2008, 23:32:45 »

Hi Wilson,

Du bist im Regelinsolvenzverfahren.

Wie hast Du denn eröffnet?
Du hast doch sicherlich eine Gläubigertabelle erstellt oder ?

Ist das Finanzamt ein Gläubiger?

ALLE Gläubiger die Du GEMELDET hast sind auch vom IV angeschrieben worden.
Sofern Du einen vergessen hast, würde ich diesen schlicht NACHmelden.

Und zwar nicht in dem Du den Mahnverkehr dem IV vor die Füsse wirfst (  :wink: ) sondern in dem Du per Mail, Fax oder Post einfach die Tabelle ergänzt.

Hatte die Tabelle z.B. 30 Positionen würde ich einfach schreiben:

Hiermit ergänze ich die Ihnen bereits vorliegende Gläubigertabelle um

Position 31 - Hans Müller ca. 3,50 Euro
Position 32 - Lieschen Müller ca. 4,50 Euro

So in der Art.

Und damit dürfte gut sein.

Alles was ab 30.04.2008 entstanden ist wäre Neuschuld und sollte und darf bezahlt werden, da es nicht von der Insolvenz erfasst wird.
lg
small
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