Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bonsai am 14. Dezember 2008, 12:33:54
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Hallo zusammen,
...die Lastschriften(vom eigenen Guthabenkonto wie Strom Versicherung etc.) vor PI Antrag auf Insolvenz genehmigen lassen...
das habe ich im Forum gelesen aber nicht so schnell gefunden wie das gehen soll.
.beim wem genehmigen lassen und wie läuft das ab??
-Was sollte ich noch alles davor beachten!?
danke für eine schnelle Antwort im Voraus denn im Januar komme ich nicht mehr drumrum PI nach gescheiterter außergerichlicher Gläubigereinigung zu stellen.
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Hallo,
die Genehmigung der Lastschriften (Einzugsermächtigungen) vor der Stellung des Insolvenzantrags ist ein gelegentlich angeratenes Mittel, um den Widerruf durch den Treuhänder/Insolvenzverwalter zu verhindern. Meines Wissens erklären Sie die Genehmigung gegenüber Ihrer Bank, die das Konto führt, von dem abgebucht wird.
Was muss ich beachten?
Vielfach hat diese Vorgehensweise auch Erfolg. Und jetzt kommt das große aber:
Das AG Hamburg hat in einem Verbraucherinsolvenzverfahren entschieden, dass einem Schuldner, der vor Einreichung des Insolvenzantrages gegenüber seiner Bank alle Lastschriften genehmigt, die Stundung der Verfahrenskosten zu untersagen ist. Es liege ein Verstoß gegen die Kapitalerhaltungspflicht und zugleich eine Vermögensverschwendung nach § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO vor.
Schlimmstenfalls könnte damit sogar die Restschuldbefreiung in Gefahr geraten. Unglaublich aber wohl wahr. Das Vorgehen ist also nicht frei von Risiken.
MfG
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Hallo und danke für die Antwort
das sieht ja alles nicht so rosig aus wobei ich nicht vertehen kann, dass die Zahlung von Strom und Heizung etc. Vermögensverschwendung sein soll.
Gilt das denn auch, wenn ich die Kosten jetzt von einem Konto eines Verwandten abbuchen lasse und ich ihm das Geld in bar gebe??
oder
sollte man seine Lastschriften in Überweisungen umwandeln da diese laut Forum nicht vom Th storniert werden können oder fällt diese auch unter Verschwendung??
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Überweisung/Bar !
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Hallo,
die Entscheidung ist in der Tat kaum nachvollziehbar. Man kann nur hoffen, dass andere Gerichte bei Zeiten anders entscheiden. Die Umwandlung in Überweisungen dürfte keine „Vermögensverschwendung“ sein. Wenn man nach der Umstellung mit der Stellung des Insolvenzantrags noch einige Monate abwartet, bis die bis dahin erfolgten Lastschriften durch Zeitablauf gem. der AGB der Bank genehmigt sind, sollte das Problem gelöst sein, ohne dass einem noch unnötig Steine in den Weg gelegt werden. Bei dieser Vorgehensweise kommt dann hoffentlich kein Gericht oder Treuhänder/Insolvenzverwalter auf „dumme Gedanken“.
MfG
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Hi Bonsai,
sofern Du noch die Möglichkeit dazu hast - ändere einfach um in einen Dauerauftrag oder führe die Zahlung manuell aus.
Eine Überweisung oder ein Dauerauftrag sind zeitgleich bestätigt und nicht zu widerrufen.
Die spätere Lastschrift kannst Du dann selbst widerrufen, da die Zahlung bereits erfolgt ist.
LG
small