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Autor Thema: die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)...  (Gelesen 2415 mal)

makro

  • Gast

unter www.insolvenzbekanntmachungen.de steht bei der Eröffnung meines Insolvenzverfahrens das bei der Gläubigerversammlung über "die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)" entschieden werden soll. Wie ist das zu verstehen? Ich bin unterhaltspflichtig gegenüber 2 Kindern, diese bekommen derzeit Unterhaltsvorschuss, heißt dass das evtl. Unterhalt für die Kinder aus der Masse gezahlt wird?

Makro
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paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471

Nein,
Sie haben ein RI-Verfahren und sind weiterhin selbständig.

Die Gläubiger können ihnen aus der erwirtschafteten Masse den Lebensunterhalt zahlen.

Ehr wird es aber einfacher gehandhabt, indem nur ein gewisser Teil der Einnahmen zur Masse abzuführen ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

makro

  • Gast

Danke für die Antwort, ich bin nicht mehr selbstständig, das Gewerbe ist schon abgemeldet. Dann hat sich der Punkt ja auch erledigt.

Makro
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