Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: makro am 25. Januar 2009, 00:07:19

Titel: die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)...
Beitrag von: makro am 25. Januar 2009, 00:07:19
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de steht bei der Eröffnung meines Insolvenzverfahrens das bei der Gläubigerversammlung über "die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)" entschieden werden soll. Wie ist das zu verstehen? Ich bin unterhaltspflichtig gegenüber 2 Kindern, diese bekommen derzeit Unterhaltsvorschuss, heißt dass das evtl. Unterhalt für die Kinder aus der Masse gezahlt wird?

Makro
Titel: Re: die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)...
Beitrag von: paps am 25. Januar 2009, 11:02:25
Nein,
Sie haben ein RI-Verfahren und sind weiterhin selbständig.

Die Gläubiger können ihnen aus der erwirtschafteten Masse den Lebensunterhalt zahlen.

Ehr wird es aber einfacher gehandhabt, indem nur ein gewisser Teil der Einnahmen zur Masse abzuführen ist.
Titel: Re: die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)...
Beitrag von: makro am 25. Januar 2009, 11:14:58
Danke für die Antwort, ich bin nicht mehr selbstständig, das Gewerbe ist schon abgemeldet. Dann hat sich der Punkt ja auch erledigt.

Makro