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Autor Thema: dienstliche Versetzng nach UK  (Gelesen 1543 mal)

ddieball

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dienstliche Versetzng nach UK
« am: 29. September 2010, 21:04:05 »

Hallo,

durch einen riesigen Zufall bin ich auf dieses recht interessante Forum aufmerksam gworden und erhoffe mir hier nun einige relevante Hintergrundinformationen und Tips.

Hintergrund: Ich habe hier erhebliche Schulden aus Steuernachzahlungen und Krediten. Wegen Unterhaltsverpflichtung (wurde bereist beim AG mittel Zahlungsverbot "einbehalten")kann ich diese Abtragungen aber nicht erfüllen. Somit erhalte ich momentan quasi täglich Mahnungen, Kreditkündigungen und Vollstreckungsmitteilungen des FA bei ALTEN Konton, die nicht mehr existrent sind.

Mittlerweile hhabe ich mir ein P-Konto zugelegt. Nun hierzu folgende Frage: Da ich öfters auf Dienstreise bin, bekomme ich auch Reisekosten erstattet, die ich vorher ausgelegt habe (Sprit, Hotel, Taxi, etc..). Mein mir verbleibendes Nettoeinkommen nach Abzug der UNterhaltsverpflichtung beläuft sich auf 1000 EUR. Das ist nun höher als die besagten 985,15 EUR beim P-Konto. Hinzu kam diesen Monat auch noch eine Reisekostenerstattung über 400 Eur. Wie wird hier bei einer Kontenpfändung gerechnet? Sind Reisekosten als Auislagenersatz nicht unpfändbar? Was passiert mit den rund 15 EUR, die ich gem. Pfändungstabelle mehr überwiesen bekomme als der pfändungsfreie Basissatz des P-Kontos? Könnte es z.B. sein, dass diese gem. Pfädnungstabelle mir zwar verbleiben dürfen, im Rahemn der Kontenpfädnung dann aber "durch die kalte Küche" doch einbehalten werden?

... und nun die wichtigste Frage: Ab Januar werde ich nach UK versetzt - so wie es momentan aussieht auf Dauer; ers könnte aber auch sein, dass ich in ein paar Jahren dann erneut in ein anderes Land versetzt werde. Was ist hier zu beachten? Wie und bei wem muss ich mich überall abmelden um keine Nachteile/Probleme zu bekommen? Muss ich sämtliche Schuldner von mir aus über den neuen Wohnsitz informieren? Mein AG würde den Gläubigern, die noch eine Pfändung einreichen und nach dem UNterhalt auf Warteliste stehen lediglich mitteilen, ich sei ausgeschieden. Mehr ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Ist es dann meine Aufgabe, alle entsprechend über den neuen Wohnsitz und Arbeitgeber zu informieren? Selbstverständlich würde ich mich ja bei Einwohnermeldeamt ordnungsgemäß abmelden. Muss ich denen auch mene neue UK-Adresse mitteilen? Bin ich dazu verpflichtet?

... wie lange dauert es dann erfahrungsgemäß, bis die Gläubiger bei meinem Ag in UK pfänden?

Wäre schön wenn mir hier jemand entsprechende Informationen geben könnte, denn es darf nicht apssieren, dass ich bei meinen diversen Dienstreisen dann plötzlich per Haftbefehl gesucht werde.

Schon jetzt einmal herzlchen Dank für alle Infos und Ratschläge! 
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horst69

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Re: dienstliche Versetzng nach UK
« Antwort #1 am: 30. September 2010, 09:28:23 »

Wenn du nach UK versetzt wirst, denke mal über ein Inso Verfahren in UK nach!

Dauert so ca. ein Jahr und du bist alle Schulden los, über Google findest du ne Menge.


Reisekosten/ Spesen sind nicht Pfändbar !
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ddieball

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Re: dienstliche Versetzng nach UK
« Antwort #2 am: 01. Oktober 2010, 14:02:12 »

@horst69:

DANKE für diesen Hinweis; habe im netz gesucht, aber man wird dort "erschlagen" von Informationen.

Kannst du mir bitte entsprechende Hinweise geben? Ich muss mich ja hier in der BRD ordnungsgemäß abmelden beim EWMA; würde ich ja auch machen. Bin ich dort verpflichtet, die komplette neue Anschrift zu hinterlassen?... oder muß ich keine neue Anschrift hinterlassen (lediglcih Auslandsumzug) mitteilen, bzw. evtl nur das Land nennen?

Wie ich weiß, gibt es in UK keine Meldepflicht; trotzdem würde ich ja mich ordnungsgemäß dort anmelden, bzw. auch über meinen neuen AG dort gemeldet werden.

Kann/muss ich meine nuee UK-Adresse auch allen Gläubigern hier in der BRD mitteilen? Gibt es dafür einen Zeitrahmen , bzw.. eine Frist? Möchte es natürlich möglichst lange hinauszögern ;>)))

Mein hiesiger AG würde ja nur die aktuellen Gläubiger anschreiben und meinen Austritt mitteilen - nicht mehr und nicht weniger. Sollten dann weiterhin Pfändungen eingehen, würden diese ja wegen Austritt abgelehnt.

... wäre schön, wenn mir hier jemand weitergehende Infos geben könnte - schließlich möchte ich nicht eine evtl. nach der Inso eintretende RSB in gefahr bringen!

DANKE und ein schönes Wochenende! 
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