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Autor Thema: Dienstunfähigkeitsrente aufgrund Opfer einer Straftat  (Gelesen 4615 mal)

quoxi

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Dienstunfähigkeitsrente aufgrund Opfer einer Straftat
« am: 28. Juni 2007, 19:00:59 »

Moin Moin :cheesy:

Noch eine Frage an euch.... :rougi:

Ich erhalte eine private Dienstunfähigkeitsrente aufgrund einer Gewalttat, in der ich Opfer war.

Aufgrund dieser Gewalttat bin ich auch im Vorruhestand und erhalte  meine Rente.

Meine Beraterin hat mir gesagt, dass laut Sozialgesetz eine Rente, die aufgrund einer Straftat
gezahlt wird nicht pfändbar ist.

Habt ihr davon  schon mal gehört?

Mein Treuhänder hat dies im letzten Jahr anerkannt ( private Dienstunfähigkeitsrente)

Nun hat wohl die Sachbearbeiterin gewechselt und sie kontrolliert nochmal alles.

Kann er es in einem Jahr anerkennen und dann wieder nicht :gruebel: :dntknw:

Wundert mich.....

Vielen Dank für eure Antworten!

Gruß aus dem Norden
quoxi

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paps

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Re: Dienstunfähigkeitsrente aufgrund Opfer einer Straftat
« Antwort #1 am: 28. Juni 2007, 22:11:39 »

Da es sich um eine private rente handelt, greift das SGB nicht ehr :
Zitat
§ 850 Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen
...
(3) Arbeitseinkommen sind auch die folgenden Bezüge, soweit sie in Geld zahlbar sind:
b) Renten, die auf Grund von Versicherungsverträgen gewährt werden, wenn diese Verträge zur Versorgung des Versicherungsnehmers oder seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen eingegangen sind.
.
Zitat
§ 850b Bedingt pfändbare Bezüge

(1) Unpfändbar sind ferner
1.  Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten sind;

(2) Diese Bezüge können nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften gepfändet werden, wenn die Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers nicht geführt hat oder voraussichtlich nicht führen wird und wenn nach den Umständen des Falles, insbesondere nach der Art des beizutreibenden Anspruchs und der Höhe der Bezüge, die Pfändung der Billigkeit entspricht.

(3) Das Vollstreckungsgericht soll vor seiner Entscheidung die Beteiligten hören.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

quoxi

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Re: Dienstunfähigkeitsrente aufgrund Opfer einer Straftat
« Antwort #2 am: 29. Juni 2007, 20:32:44 »

Hallo paps!Danke, dass hilft mir schon mal weiter... :thumbup:

Ich warte ab... :cheesy:

Gruß aus dem Norden
quoxi
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quoxi

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Re: Dienstunfähigkeitsrente aufgrund Opfer einer Straftat
« Antwort #3 am: 30. Juni 2007, 14:08:03 »

Moin moin!

Ich grübel doch die ganze Zeit :neutral:

Verstehe ich das richtig, dass dann die eigentliche Rente bedingt pfändbar wäre.... :dntknw:

Die ist ja nicht privat, sondern ich bin Beamtin i.Vorruhestand.

Ach menno, ich will echt nicht nerven, aber die neue Sachbearbeiterin hat mich echt wieder zum Grübeln gebracht und verunsichert.

Ich habe wohl auch Anrecht auf Opferentschädigungsrente, aber würdet Ihr die überhaupt beantragen?

Entschuldigung, Fragen über Fragen.... :rougi:

Ganzdollen lieben Dank
Quoxi
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