Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Azrael am 08. September 2009, 14:54:05
-
Hallo,
seit 08.2007 läuft meine Privatinsolvenz.
Ich habe seit 02.2009 eine neue Arbeitsstelle im Außendiesnt und einen Dienstwagen.
Um den GWV der Versteuerung und Benzinkosten so gering wie möglich zu halten habe ich meinen 2.Wohnsitz direkt auf dem Firmengelände in einer Dienstwohnung für die ich mtl. Miete bezahle.
Ich fahre nur am Wochenende nach Hause - einfache Strecke 99 km.
Mir wird jeden Monat nach den Abzügen des Pfändungsbetrag der GWV des Fzg. von dem mir verbleibenden Nettogehalt abgezogen.
Mein Insolvenzverwalter begründet dies damit das mir der Wagen auch privat zur Verfügung steht.
In der Woche habe ich nur Dienstfahrten und nur am Wochenende nutze ich den Wagen um nach Hause zu fahren.
Gibt es eine Möglichkeit diese zusätzlichen Abzüge / Pfändungen abzustellen ?
-
Hallo,
was steht denn auf der Abrechnung bezgl. des Dienstwagens ?
MfG
ThoFa
-
Meine Abrechnung beinhaltet folgende Punkte :
Gehalt, 6.800 ,--
Sachbezug Brutto, 370 ,-- (Das ist der Dienstwagen)
Gesamtbrutto, 7.170 ,--
Steuerrechtl.Abzüge, 2.285,83
SV-rechtl.Abzüge, 950,08
Netto, 3.934,09
Pfändungsabzug, 1.653,71
Abzug Sachbezug, 370 ,--
Auszahlbetrag, 1.910,38
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen bzgl. des Dienstwagen un der Abzüge.
Für die Wohnung meines 2. Wohnsitz zahle ich jeden Monat Miete.
Vielen Dank für Eure Hilfe und Antworten !
-
Man, das ist ja bitter, mein Beileid!
Haben Sie schon versucht die Pfändungsgrenze um die Miete anheben zu lassen?
mfg
Paula41
-
Sie könnten auch die tatsächlichen Kosten und die km über ein Fahrtenbuch erfassen. Wenn sich der Vergleich lohnt, würde ich die Berechnungsart des gwV wechseln.