"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Dienstwagen während der Insolvenz  (Gelesen 14226 mal)

sydneylovegood

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Dienstwagen während der Insolvenz
« am: 08. März 2010, 03:47:13 »

Hallo an Alle.

Ich habe eine Frage bezüglich eines Dienstwagens der über die 1% Regelung "abgerechnet" wird.

Laut Lohnabrechnung schlägt mein Arbeitgeber 242Eur auf mein Nettogehalt drauf und bringt es später wieder in Abzug. Dadurch habe ich einen kleinen Nachteil bei den monatlichen Lohnnebenkosten/Abzügen von ca. 60Eur netto. Dies ist zu verschmerzen.

Nun mein Problem. Laut Schuldnerberatung vor Ort habe ich einen geldwerten Vorteil durch diese 1% Regelung. Das sind knapp 242Eur welche dort diese 1% ausmachen. Laut Aussage der Schuldnerberatung wird mir der geldwerte Vorteil mit knapp 60Eur netto fehlen. Der pfändbare Betrag erhöht sich um ca. 60Eur.  Der Verwalter/Treuhänder (beide in der selben Kanzlei tätig) sieht das anders.

Nun wurde das Nettogehalt (welches plus minus 1% nahezu unverändert ist) zuzüglich der 242Eur als Nettogehalt angerechnet. Dadurch ergeben sich deutliche Nachteile bei meinem Freibetrag. Netto fehlen mir durch diese Berechnung 130Eur.

Von Anfang an war die Rede von 267,xxEur zu zahlender (Pfändbarer) Betrag. Nun sind es Knapp 400Eur!  :gruebel:

Nach Rücksprache mit seiner Kollegin sagte mir der Verwalter/Treuhänder (beide in der selben Kanzlei tätig): Durch den PKW erhöht sich mein Nettogehalt um den geldwerten Vorteil. Dadurch rutsche ich in der Tabelle nach oben und er/sie bekommen deutlich mehr Geld.

Der PKW gehört zu meiner Stellenbeschreibung, ebenso bin ich im Aussendienst tätig. Deshalb auch den Dienstwagen. 130Eur netto weniger ist mal echt nicht wenig. Privat kann ich diesen nutzen, das kommt aber sehr sehr selten vor. Fahrtenbuch wird keines geführt.

Ist das so korrekt oder irrt sich dort jemand? Kann man das dann Anhand von §§ etc. belegen?

Danke für Eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
sydneylovegood
« Letzte Änderung: 08. März 2010, 12:28:16 von sydneylovegood »
Gespeichert
 

doktor mabuse

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 383
Re: Dienstwagen während der Insolvenz
« Antwort #1 am: 08. März 2010, 09:12:03 »

Hallo,

Du sprichst da ein Thema an, was mich auch sehr stark beschäftigt, da ich dasselbe Problem habe.
Ich bin auch im Aussendienst, ein Wagen gehört zu meinem Dienstverhältnis, und habe die 1% Regelung (VW Passat) d.h. 335 Euro (1% vom Listenpreis) werden meinem Gehalt aufgeschlagen, mein Brutto erhöht sich also. Davon gehen die Sozialabgaben und Lohnsteuer runter, es verbleibt ein Netto xxx.
Laut Steuerberater und TH wird der nunmehr höhere Nettobetrag bis zur Grenze gepfändet, dann wird nochmal komplett der Wagen inkl. Fahrten zur Arbeitsstätte abgezogen (380 Euro). Dadurch verbleibt mir so wenig, daß ich mich unterhalb des Hartz4-Satzes bewege! Angeblich ist das alles so richtig, d.h. der volle Geldwerte Vorteil, unabhängig davon wie die Nutzung tatsächlich aussieht geht zu meinen Lasten. Auch das Argument, daß der Wagen Teil des Dienstverhältnisses ist, interessiert keinen.
Es heißt immer nur, daß der Wagen voll pfändbar ist, aber warum erst nach Abzug des pfändbaren Teils, warum nicht sofort von Nettogehalt und dann erst der Pfändbare Betrag?
So recht schlau geworden bin ich weder hier noch auf diversen Seiten im Internet, irgendwie scheint man bei dieser Konstellation der Dumme zu sein, alle "profitieren" vom höheren Gehalt, nur der Arbeitnehmer nicht...
PS: Da der Wagen zum Gehalt zählt, ist es auch nicht möglich, einseitig darauf zu verzichten (Insolvenzminderung), und das Finanzamt will auf jeden Fall die Regelung wie bisher, also alle Fahrtenbuchvarianten scheiden aus.

Wahrscheinlich bleibt nur der Weg übers Gericht, aber ich denke, mit wenig Erfolg (und vielen Kosten).
Werde heute nochmal mit dem Anwalt der SB-Stelle sprechen, wie Er es sieht.
Für mich ist jedenfalls dadurch die Arbeitsmotivation gleich Null geworden, ich hoffe, bei Dir sieht es besser aus.

Werde weiter berichten,

Gruß,
Doktor Mabuse
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Dienstwagen während der Insolvenz
« Antwort #2 am: 08. März 2010, 19:11:01 »

Das Thema ist mehrfach ausdiskutiert.
(http://www.cosgan.de/images/more/schilder/005.gif)
Nehmt oben rechts die Suche und gebt bitte Firmenwagen oder Dienstwagen ein,

850eZPO sollte hilfreich sein.
der gesamte Naturalwert ist dem Netto zuzurechnen.

Also bei 2000,- Netto und Wägelchen für 250,- ist der pfändbare Betrag von 2250,- ausgehend zu berechnen.

Alternativ auf dem Firmengelände abstellen und für den Weg zur Arbeit Privatwägelchen nutzen.
« Letzte Änderung: 08. März 2010, 19:13:53 von paps »
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

sydneylovegood

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Dienstwagen während der Insolvenz
« Antwort #3 am: 08. März 2010, 19:27:36 »

Hallo Paps,

danke für die Antwort, nun auch mit dem kleinen Hinweis. Schade das es scheinbar eine Lücke ist die hier ausschließlich die Gläubiger zufriedenstellt.

Kann der Insolvenzverwalter/Treuhänder einen Dienstwagen der nun nicht mehr zur Verfügung steht rechtlich mir zum Nachteil auslegen. Quasi: plötzlich stellt der Arbeitgeber diesen nicht mehr zur Verfügung also hat der Schuldner rechtlich gegen "irgend etwas" verstoßen, da der Schuldner dadurch ja wieder einen "Vorteil" hat?

Mit freundlichen Grüßen
sydneylovegood
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Dienstwagen während der Insolvenz
« Antwort #4 am: 08. März 2010, 19:42:27 »

Warum sollte er.
Wenn der AG die Dienstwagenregelung ändert und  der Wagen nur noch dienstlich genutzt werden darf, dann kann doch der Mitarbeiter nichts dafür.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

sydneylovegood

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Dienstwagen während der Insolvenz
« Antwort #5 am: 08. März 2010, 19:45:19 »

Hallo Paps,

danke für die schnelle Antwort. Man möchte sich ja stets korrekt verhalten und nichts riskieren. Danke.

Mit freundlichen Grüßen
sydneylovegood
Gespeichert
 

thekla81

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Dienstwagen während der Insolvenz
« Antwort #6 am: 29. Mai 2010, 14:13:30 »

hallo Paps,

ich habe seit 2 Tagen auch die Inso und werde aber seit letzten Monat bereits gehaltsgepfändet. Habe genau dasselbe Problem, dass ich nunmehr netto nach Pfändung nochmals 280 EUR abgezogen bekomme. Bin im Aussendiest in Baden Württemberg und das Auto ist einfach Teil des Arbeitsvertrages und der Tätigkeit. Habe ich denn, wenn ich zusätzlich Fahrtenbuch führe (mind. 90 % wird das Auto nämlich geschäftlich genutzt,. für Privatfahrten hätte ich eh kaum Zeit)  die Möglichkeit am Anfang des Jahres von der Steuer wenigstens was zurück zu bekommen? Muss ich das als Dienstreise dann geltend machen mit 0,30 EUR pro km, laut Fahrtenbuch ??
Alles in allem hat mir das Forum hier sehr geholfen, denn mein Anwalt hatte mich NICHT über die bevorstehende Misere durch Firmenwagen informiert.. war geschockt nur 950 EUR Gehalt zu bekommen trotz netto 1.800.... habe auch mit 1.220 gerechnet laut Pfänd.tabelle... Pustekuchen. Jetzt weiss ich eh erst mal nicht weiter...Finde es auch unerhört dass diejenigen die 14 Std. täglich schaffen gehen um mehr zu verdienen als andere und eben das Auto für die Tätigkeit benötigen, nochmals gestraft sind. Ich hätte mit einem 1.400 netto-Job und 7.36 Std. Arbeitszeit nämlich mehr zur Verfügung als so! Tolle Lebensqualität.

Danke für Antworten
Gespeichert
 

sydneylovegood

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Dienstwagen während der Insolvenz
« Antwort #7 am: 29. Mai 2010, 16:33:12 »

Hallo Paps, hallo thekla81,

ich habe mit meinem Arbeitgeber über meinen Dienstwagen gesprochen. Mein Arbeitgeber zückte die Personalakte und wir schauten uns die Dienstwagenregelung an.

Jetzt kommt der Hammer: Der Dienstwagen darf laut Vereinbarung nur Geschäftlich genutzt werden. Das haben beide Seiten bereits 2006 unterzeichnet.

Meinem Insolvenzverwalter habe ich daraufhin die Vereinbarung zukommen lassen. Das ließ ihn sichtlich kalt, an der abzuführenden Summe hat er nichts verändert. Denn (sein Wortlaut): Der Wagen taucht in der Lohnabrechnung mit auf also wird er komplett angerechnet.

Korrekt sollte doch sein das die Fahrten zur Arbeitsstelle angerechnet/aufgerechnet werden und die dienstlichen Fahrten außen vor sind oder? Weil so zahle ich ja auch die Fahrten die mein Arbeitgeber "in Auftrag gibt".

Was kann ich machen außer den Dienstwagen "am Büro" stehen zu lassen und der Arbeitgeber rechnet den aus der Abrechnung wieder raus?

So ist man als Schuldner echt im Nachteil das kann doch nicht sein.

Danke für die Hilfe im Vorraus.

Mit freundlichen Grüßen
sydneylovegood

 
Gespeichert
 

thekla81

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Dienstwagen während der Insolvenz
« Antwort #8 am: 29. Mai 2010, 23:56:31 »

hallo sydneylovegood, hallo paps,

also das was sydneylovegood da gard schrieb... das scheint mir aber auch rechtlich nicht in ordnung zu sein???? das wäre ja dann echt der hammer...nicht dass ich nicht eh schon entsetzt wäre.. über alles das was da passiert... aber DAS... ist ja noch krasser, wenn der dienstwagen nur für den dienstl. gebrauch ist? dann ist aber denke ich die anwendung der 1% regelung falsch, sydneylovegood, oder? denn diese ist doch dazu da, dass der dienstwagen ggf. auch privat genutzt werden könnte.. (ob er das defakto wird, ist wieder ein andres thema, und zu wlecher gewichtung privat oder geschäftl.) .. langsam blick ich gar nichts mehr. paps, haben sie da antworten drauf? danke.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Dienstwagen während der Insolvenz
« Antwort #9 am: 30. Mai 2010, 10:25:08 »

Was sydney schreibt, ist in mehrfacher Hinsicht ein Trugschluss. Wird der Wagen privat genutzt, kommt hierfür - und nur hierfür! -  die 1%-Abrechnung zur Anwendung. Hinzu kommt die zweite Pauschale für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte.
Nutzt er den Wagen nicht privat, wie arbeitsvertraglich vereinbart, sollte mögl. die Lohnabrechnung mal überprüft werden. Der Nachweis, dass nicht privat gefahren wird, sollte über ein Fahrtenbuch geführt werden können. Dann bleibt es bei der zweiten Pauschale.

Anstelle der Pauschalen kann man den Privatanteil anhand der tatsächlichen Kosten des Pkw im Verhältnis Privat- zu Berufsfahrten ermitteln.

(Private Nutzung entgegen der arbeitsvertraglichen Vereinbarung? Oh weh, oh weh)
Gespeichert
 

starworker

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Dienstwagen während der Insolvenz
« Antwort #10 am: 28. September 2010, 13:13:27 »

Mag ja sein, das ich ein wenig schwer von Begriff bin. Aber wie darf es dann sein, das man durch den Dienstwagen, der ja nun für die Erbringung seiner Arbeit notwendig ist, unter den gesetzlichen Selbstbehalt rutscht.

Bis vor kurzem habe ich von meinem Arbeitgeber für meinen Job einen "Dienstwagen" von Sixt bekommen. Jetzt habe ich einen Golf Kombi als offiziellen Dienstwagen berechnet mit der 1%-Regelung.

Durch die Berechnung des geldwerten Vorteils geht mein Nettogehalt auf gerade mal 877€ runter. Laut Pfändungstabelle wäre aber mein Selbstbehalt 990€. Ist es möglich in solchen Situationen die Pfändungsfreigrenze erhöhen zu lassen? Es gibt ja letztlich die Möglichkeit, sich über das Sozialamt seinen Sozialhilfebedarf errechnen zu lassen. Ensteht ein Bedarf, so kann man doch auf Antrag beim Amtsgericht die Grenze erhöehen lassen. Stimmt dies so oder unterliege ich da einem Irrtum?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Dienstwagen während der Insolvenz
« Antwort #11 am: 28. September 2010, 18:29:55 »

Bezüglich der privaten Nutzung des Dienstwagens darf man eben nicht nur auf das Nettoentgelt sehen.
Der Gesetzgeber hat festgestellt, dass der Vorteil, der durch die Nichtnutzung eines eigenen PKW eben zu berücksichtigen ist - geldwerter Vorteil-

Dies schlägt sich dadurch nieder, dass das Netto um eben diesen Vorteil (1% oder tatsächliche Kosten) zu erhöhen ist.
Danach wird der pfändbare Betrag berechnet.
Zitat von: 850e ZPO
3.     Erhält der Schuldner neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen, so sind Geld- und Naturalleistungen zusammenzurechnen. In diesem Fall ist der in Geld zahlbare Betrag insoweit pfändbar, als der nach § 850c unpfändbare Teil des Gesamteinkommens durch den Wert der dem Schuldner verbleibenden Naturalleistungen gedeckt ist.
Insofern kann man in Geld umgerechnet auch unter den Pfändungsfreibetrag kommen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

starworker

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Dienstwagen während der Insolvenz
« Antwort #12 am: 29. September 2010, 17:04:18 »

Zitat
Der Gesetzgeber hat festgestellt, dass der Vorteil, der durch die Nichtnutzung eines eigenen PKW eben zu berücksichtigen ist - geldwerter Vorteil-

Wow, das heißt das mir 130€ netto mehr abgezogen werden, dafür das ich damit morgens die 7km zum Büro fahren darf um meine offenen Tickets für den Tag in Empfang zunehmen. Das finde ich ja nun schon mal etwas heftig. Dafür könnte ich ja quasi 2 Monatstickets kaufen....

Gut, aber was ist mit der Frage, ob man die Pfändungsfreigrenze in sollch einem Fall erhöhen kann. Schliesslich dreht es sich nicht darum, das ich den Wagen zu Spazierenfahren nutze, sondern er mein Arbeitsgerät ist, mit dem ich lediglich von zuhause aus die paar Kilometer zur Arbeit fahren darf.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Dienstwagen während der Insolvenz
« Antwort #13 am: 29. September 2010, 19:00:18 »

m.E. fällt das nicht unter die Entscheidungsbefugnis des Gerichts.

Man könnte es dennoch versuchen, da ja lediglich 0,30 € je KM-einfacher Fahrtstrecke (steuerliche Erstattung bei privat PKW = 42,- € im Monat Werbungskosten) bei Privat-PKW anzurechnen wären.

Oder eben über Fahrtenbuch die tatsächlichen km abrechnen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz