Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Tigremonster am 26. September 2006, 19:38:58

Titel: Direktversicherung
Beitrag von: Tigremonster am 26. September 2006, 19:38:58
Hallo.

Ich bin gerade beim ausfüllen des Insolvenzantrages. Da es mehr wie 20 Gläubiger sind wird es jetzt nicht mehr die Verbraucher - sondern die Regelinsolvenz.

Bei der Seite Versicherungen habe ich eine Frage. Ich habe eine Arbeitergeber Direktversicherung; ich selbst bin nur vers. Person. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeben. Muss ich diese dann mit angeben ? Obwohl diese weder abtretbar noch verpfändbar ist?
Oder verwirke ich dadurch meine Restschuldbefreiung?

Bitte um kurze Erfahrungsberichte Euereseits.
Danke
:-)
Titel: Direktversicherung
Beitrag von: jafern am 27. September 2006, 08:10:56
Hallo Tigremonster,

wenn ich es richtig verstanden habe, zahlt ja Dein AG die DV in Form der so genannten Gehaltsumwandlung. D. h. meines Erachtens, dass Dein AG Beitragszahler und Versicherungsnehmer ist (Du bist Begünstigter).
Insofern kannst Du die Versicherung melden, musst es aber nicht, da (zumindest momentan) nicht Du, sondern Dein AG als Versicherungsnehmer Besitzer der Versicherung ist.

Wichtig ist auch, glaube ich, dass die Versicherung vor Eröffnung der Inso abgeschlossen wurde.

Vielleicht kann ja jemand anderes dieses hier bestätigen, bzw. gegebenenfalls korrigieren.

Gruß
José[addsig]
Titel: Direktversicherung
Beitrag von: Tigremonster am 27. September 2006, 11:08:44
Ja Arbeitgeber ist VN
ich bin nur Bezugsberechtigter.

Die Versicherung läuft schon länger.

MfG
Tigremonster
Titel: Direktversicherung
Beitrag von: ThoFa am 27. September 2006, 17:06:26
Hallo,

Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, daher muss die Versicherung nicht angegeben werden. Die genaue Sachlage kann man mit dem IV im ersten Gespräch klären, da er anhand der Lohnabrechnung  sehen wird, dass es eine solche Versicherung gibt.

MfG

ThoFa