Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: markus1b am 12. März 2012, 08:10:56

Titel: Direktversicherung und Insolvenz
Beitrag von: markus1b am 12. März 2012, 08:10:56
Hallo zusammen

Stehe kurz vor Eröffnung der Insolvenz. Unser Chef hat sich bereit erklärt eine Direktversicherung für uns zu machen. Von Ihn kommen jedes Jahr 300 € in den Vertrag als Einmalzahlung im Dezember eingezahlt.

Erst ab Rentenbeginn kann man zwischen Kapitalabfindung oder monatlichen Rente wählen.

Ich möchte in den Vertrag monatlich 25 € Eigenanteil und 26.53 € VWL Leistung einlaufen lassen.Die sogenannte Endgeldumwandlung .


Meine Fragen .

1. Darf ich diesen Vertrag abschließen? ( kurz vor Eröffnung )
2. Ist dieser Vertrag in der Insolvenz geschützt? ( Pfändungssicher )


Danke euch im Voraus .

Mfg
Titel: Re: Direktversicherung und Insolvenz
Beitrag von: Insokalle am 13. März 2012, 18:21:51
Ich wüsste jetzt nicht, was dagegen spricht. Negative Auswirkungen sind mir bisher nicht bekannt geworden.

Kurz vor Insolvenz wird der Vertrag zunächst noch keinen Wert haben.
Damit er Ihnen zugerechnet werden kann, müsste ein unwiderrufliches Bezugsrecht für Sie eingeräumt werden. Wenn es eine betriebliche Altersvorsorge iSd BetrAVG ist, ist der Vertrag selbst bzw. ein Rückkaufswert meines Wissens nicht pfändbar. Pfändbar wären aber künftige Leistungen aus dem Vertrag.