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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Direktversicherung+Verbraucherinsolvenz droht ...  (Gelesen 4881 mal)

Kunde_8015

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Direktversicherung+Verbraucherinsolvenz droht ...
« am: 12. März 2008, 21:23:06 »

Hallo,

nach Eintritt meiner Schwerbehinderung wurde ich arbeitslos, lebe von einer Erwerbsunfähigkeitsrente  und habe zwangsläufig einige Schulden aufgehäuft.
Mein AG (=VN) hat für mich vor mehr als 20 Jahren eine Direktversicherung angeschlossen, die nun in 3,5 Jahren als Kapital ausbezahlt werden wird. Die Prämien hierfür werden seit meiner Behinderung von einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung bezahlt.

Um eine Umschuldung zu erreichen, habe ich endlich eine Bank gefunden, die mir ein Festdarlehen gewähren würde (=geringe Zinsen, Tilgung bei Auszahlung der Direktversicherung) und auch mein früherer AG ist mit einer Abtretung zur Sicherung dieses Darlehens einverstanden.

Anfänglich war auch die DBV-Winterthur noch "bei der Sache" ermittlete einen Rückkaufswert (?), verwies auf Abtretungsformulare bei den Banken und .......; will jetzt nichts mehr davon wissen. (Keinerlei Abtretung bis zum Ablauf)

Nachdem ich nunmehr drei Monate in Verhandlungen vergeudet habe, musste ich auch noch Geld von Freunden aufnehmen um die Dauer bis zur Umschuldung finanziell zu überstehen.

Was soll ich sagen: Ich will zahlen, darf aber nicht. Nächste Woche bin ich pleite!

Also wollte ich einfach mal wissen, ob meine dann kapitalisierte Rente unter einen Pfändungsschutz fällt oder nicht.

Selbst die Schuldnerberatungsstellen waren in meinem Fall ratlos und auch ein kurzes Gespräch in einem Anwaltshilfsverein war ergebnislos.

Danke für jede schnelle Antwort
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paps

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Re: Direktversicherung+Verbraucherinsolvenz droht ...
« Antwort #1 am: 12. März 2008, 22:56:02 »

Die Frage ist auch nicht so einfach zu beantworten.
Zunächst mal ohne Insolvenz/Pfändung:

VN ist der ehemalige AG und die Prämien werden durch Sie auf Grundlage der privaten Berufsunfähigkeitsrente gezahlt?
Damit dürfte Unverfallbarkeit gegeben sein.

Welche Regelungen sieht die DBV bei Auszahlung vor?
Kann das Kapital auch als Rente ausgezahlt werden oder ist die Kapitalvariante die einzigste Option?

Da der AG der Versicherungsnehmer ist, kann keine Abtretung  der versicherten Person eingetragen werden.

Möglich wäre eine Einigung mit dem Geldgeber, dass  der Kredit im Monat nach der Auszahlung Sondertilgungsmöglichkeiten hat.
Dann könnte das Versicherungsunternehmen außen vor bleiben, wenn der Geldgeber einer stillen Abtretung zustimmt.
(Versicherungsschein leigt bei der Bank; BHW erfährt nichts davon. 1 Monat vor Auszahlung wird diese offengelegt.)


 Anders bei drohender Zahlungsunfähigkeit.
Dann könnte jeder Gläubiger einen Pfändungsbeschluß über die auszuzahlende Summe erwirken.
Bei Auszahlung müßte der aktuelle Forderungsstand vorgelegt werden.
Mögliche Restguthaben würden dann an Sie ausgezahlt.

Sollte sich der Kreditgeber nicht auf eine stille Variante einlassen, sollten ihre privaten Kreditgeber ihre Rechte  beim Versicherungsunternemen eintragen lassen, ehe es andere Gläubiger machen.
Dazu müßte der Betrag angemahnt und mit Beschluß (Vollstreckungsbescheid) des zuständigen Amtsgerichtes gesichert werden.
Kostet zwar ein paar Euros, sichert aber zumindest dem privaten Gläubiger im Falle des Falles sein Geld.
« Letzte Änderung: 12. März 2008, 22:57:55 von paps »
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Kunde_8015

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Re: Direktversicherung+Verbraucherinsolvenz droht ...
« Antwort #2 am: 12. März 2008, 23:44:26 »

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Soweit bekannt, ist nur eine Kapitalvariante vorgesehen. Es besteht allerdings keine direkte AU-Rente. Vereinbart war nur, dass im Falle meiner AU die bisherige Prämie von einer Zusatzversicherung übernommen wird. Diese erhält aber direkt der AG und nicht ich.

Der VR wollte anfangs auch, dass mein ehemaliger AG soll als Sicherungsgeber fungieren,  mit der Bank den Darlehensvertrag abschliessen und an mich auszahlen sollte!? Und genau das lehnte wiederum die Bank ab da sie glaubt, dass dies nicht erlaubt sei.
Ihren Vorschlag mit den Sondertilgungsmöglichkeiten werde ich aber versuchen ....
-------------------
Ihre Idee im letzten Absatz ist auch interessant: Würde dies auch mit der Bank (Darlehensgeber) funktionieren. Die Bank zahlt den Darlehensbetrag auf mein Konto dort ein. Gleichzeitig erwirkt diese mit meiner Zustimmung einen Vollstreckungsbescheid und sichert sich damit die Auszahlung zum Ablauf?
-------------------
Noch eine Idee: Lt. meinen Unterlagen ist eine Weiterführung des Gruppenversicherungsvertrages als Einzelversicherungsvertrag möglich. Könnte ich dann nicht selbst - mit Zustimmung des AG - Versicherungsnehmer werden? Und in Folge davon selbst den Versicherungsvertrag abtreten?

Grüsse und nochmals vielen Dank! Die erste nachvollziehbare Antwort!
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paps

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Re: Direktversicherung+Verbraucherinsolvenz droht ...
« Antwort #3 am: 13. März 2008, 20:52:42 »

Insgesamt sollte sich also eine Lösung doch noch finden.
Der AG kann die Direktversicherung übertragen, wenn Sie aus dem Betrieb vorzeitig ausscheiden oder die vorgesehene Frist der Zahlung durch den AG abgelaufen ist ( bei den meisten Verträgen mit Auslaufen der Vers. identisch).

Die Pfändung auf die Auszahlung kann die Bank nicht einfach so machen, dazu bedarf es nach ZPO doch einiger Zahlungsrückstände, Mahn- und Volstreckungsbescheid.

Was mir aber noch unklar ist.
Die Versicherung dürfte doch bereits unverfallbar sein. Somit steht ihnen doch die Auszahlung auf jeden Fall zu.
Also muß doch nicht der Arbeitgeber den Auszahlungsanspruch abtreten sondern derjenige, dem die Zahlung zusteht, also Sie.


Wenn Sie den Vertrag als Einzelversicherung weiterführen können und das problemlos möglich ist, sollte dies der beste Weg sein, da Sie frei verfügen können und nun auch den aktuellen Rückkaufswert mit als Abtretung einbringen können.
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Kunde_8015

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Re: Direktversicherung+Verbraucherinsolvenz droht ...
« Antwort #4 am: 14. März 2008, 16:58:27 »

Ich weiss Ihre Mühe wirklich zu schätzen, hat aber leider alles nichts gebracht.  :rougi:

Die Erklärungen auf die übermittelten Vorschläge waren folgende:

leider wir können Ihnen auch jetzt die Abtretung nicht bestätigen.
 
Wie bereits mitgeteilt, kann nur der Versicherungsnehmer eine Versicherung abtreten.
 
Die Unverfallbarkeit bezieht sich auf Ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber, nicht gegenüber uns als Versicherer.
 
Auch nach einer evtl. Übertragung der Direktversicherung auf Sie besteht nach dem Betriebsrentengesetz ein Verwertungsverbot, d.h. auch dann könnten Sie den Vertrag nicht vorzeitig kündigen, abtreten oder beleihen.*
 
Wir weisen darauf hin, dass Ihr Arbeitgeber wegen Ihrer Berufsunfähigkeit keinerlei Leistungen von uns erhält, lediglich von der Beitragszahlungspflicht befreit ist.
**

*Wenn der AG VN ist kann er abtreten, aber wenn ich VN bin, nicht??? ....
** Ds klang schon mal anders: .... vielen Dank für die eingereichten Unterlagen. Die Zahlungen werden wie bisher fortgeführt.

Ein wirklich toller Vertrag meines ehem. AG ; ohne jede zusätzliche AU-Versicherung und ohne Pfändungsschutz? Wäre meine AU mit Lebensalter 30 erfolgt, müsste ich weitere 30 Jahre auf eine Auszahlung warten; sehr sonderbar.

Trotzdem, Ihnen nochmals Danke!
« Letzte Änderung: 15. März 2008, 01:55:01 von Kunde_8015 »
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Kunde_8015

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Re: Direktversicherung+Verbraucherinsolvenz droht ...
« Antwort #5 am: 18. April 2008, 12:56:43 »

Hallo nochmal,

zwischenzeitlich habe ich eine Fachanwältin für Verbraucherinsolvenz beauftragt (auf Beratungsschein). Auch diese hat keine Bedenken hinsichtlich der Rechtmässigkeit einer womöglichen Abtretung bis zur Höhe des Rückkaufswertes durch den VN (früherer AG) wenn Beiträge von diesem entrichtet wurden und hakt nochmals beim VR nach.

Deshalb bitte ich nochmals um Einschätzung der Versicherungs-Pro's hier im Forum, ob bei einer derartigen Direktversicherung der VN mit Zustimmung der versicherten Person, diese an eine Bank abtreten kann?

Und wie ist eine Beitragsbefreiung aufgrund einer AU, aber unveränderte Weiterführung der Direktversicherung zu werten?  Hier bezahlte der VN ja nicht mehr ...

Besten Dank und freundlicher Gruss
« Letzte Änderung: 18. April 2008, 13:45:52 von Kunde_8015 »
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paps

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Re: Direktversicherung+Verbraucherinsolvenz droht ...
« Antwort #6 am: 18. April 2008, 22:08:22 »

Als Anregung:
guckst du hier und eventuell auch hier dabei aber in der Begründung auf die Möglichkeit der Abtretung achten. :thumbup:

Vom Grunde her sollte es so machbar sein.
« Letzte Änderung: 18. April 2008, 22:10:49 von paps »
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CarXX

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Re: Direktversicherung+Verbraucherinsolvenz droht ...
« Antwort #7 am: 17. Februar 2012, 14:47:16 »

Guten Tag!

Bei meiner Mutter ist der Fall ähnlich gelagert. Auch sie schied infolge Berufsunfähigkeit bereits 2001 aus, die Prämien für die Versicherung wurde aus einer weiteren Versicherung des Versicherers gespeist, bis zum Ablauf. Allerdings muss sie jetzt auch noch Krankenkassenbeiträge für 10 Jahre aus der Auszahlungssumme abführen (mtl. € 70,-), da man sich damals weigerte sie als Versicherungsnehmer einzusetzen.
Nur damals gab es dieses merkwürdige Modernisierungsgesetz noch gar nicht, weshalb dieser Umstand eben stillschweigend akzeptiert und nicht als schwerwiegend erkannt wurde. Später dann wurde die Einführung dieses Gesetzes einfach von der Versicherung totgeschwiegen. Selbst als ich mich lange vor der Auszahlung erkundigte ob noch irgendetwas zu beachten sei, war deren Antwort lediglich. Wir werden uns zu ggb. Zeit an den Versicherungsnehmer wenden.

Vielleicht könnte sich "Kunde_8015" nochmals melden und berichten wie es bei ihm weiterging.

Ich persönlich verstehe nicht, wieso man Behinderte schlechter stellt als einen gesunden/normalen Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz wechselt und von seinem Arbeitgeber die bisherige Direktversicherung als Versicherungsnehmer eingetragen wird und diese freiwillig weiterzahlt. Derjenige muss für seine geleisteten Folgeprämien keine Beiträge zur Krankenkasse entrichten! Und die Krankenkasse interessiert das alles nicht: Widerspruch abgelehnt, man könne ja klagen.

Freundlicher Gruß

JK
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