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Autor Thema: Dringend!!! Bitte helft mir,es geht um Verjährung u. andere Fragen  (Gelesen 1947 mal)

Harmini

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Hallöchen, ich habe 2004 in eine Firma investiert und habe Geld erwirtschaftet daraus, nun bekam ich vom Insolvenzverwalter dieser Firma Post, dass ich unrecht dieses Geld bekommen habe und darüber hinaus dies ein Schneeballsystem wäre usw, nun bekam ich eine Forderung, die ich bis in 4 Tagen ausgleichen soll, was ich natürlich nicht kann, weil ich nicht soviel habe und zur Zeit arbeitsuchend bin. Nun meine Frage: die Verjährung ist doch 3 Jahre, 2004 war das, die Firma ging aber erst 2005 in Insolvenz und nun bin ich nicht sicher, ob die 3 Jahre ab 2004 gelten oder erst am Insolvenzbeginn? Wer kann mir da weiterhelfen??

Es ist wirklich dringend!!!!!!!!!!! Das Landgericht hat von dem Insolvenzverwalter ein Klageentwurf erhalten, der mir auch angehängt wurde......was heißt Klageentwurf??

Außerdem wollen die eine Verzichtserklärung von mir habenzur Einrede der Verjährung....wer kann mir dazu was sagen??

Ich danke euch jetzt schon ganzzzzzzzz ganz doll

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Insokalle

Re: Dringend!!! Bitte helft mir,es geht um Verjährung u. andere Fragen
« Antwort #1 am: 15. Dezember 2008, 15:37:10 »

Hallo,

eine Beurteilung des Falles ist schwierig, da der genaue Ablauf nicht bekannt ist, insbesondere aus welcher Vereinbarung heraus Sie seinerzeit Zahungen erhalten haben und wie diese einzuordnen ist.

Richtig ist, die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre. Daran ändert das Insolvenzverfahren Ihres Gläubigers nichts. Wann die Verjährung genau beginnt und ob sie möglicherweise in Ihrem Fall aus irgendwelchen Gründen gehemmt ist, lässt sich nicht beurteilen.
Möglicherweise droht tatsächlich die Verjährung der behaupteten Forderung. Das könnte der Grund für die Verzichtserklärung sein. Wenn Sie die abgeben, verzichten Sie auf Ihr Recht, sich auf Verjährung zu berufen und der Verwalter kann die Forderung trotz Verjährung geltend machen. Die Unterzeichnung einer solchen Erklärung ist meist nicht ratsam.

Was Sie als Klageentwurf erhalten haben und auf welchem Wege Sie es erhalten haben, ist mangels Information nicht kommentierbar. Normalerweise handelt es sich um eine enstzunehmende Drohung. Möglicherweise wird die Klage noch in diesem Jahr eingereicht, wenn tatsächlich Verjährung droht.

MfG

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