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Autor Thema: Dringend!! Schreiben vom Amtsgericht  (Gelesen 2690 mal)

Alva123

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Dringend!! Schreiben vom Amtsgericht
« am: 06. Januar 2013, 22:46:48 »

Hallo zusammen!
Bin geschockt und hab letzte Nacht kein Auge zugetan.

Zur Sache, in Kurzform:
Bin seit 2010 in der PI, ca. 22000 Euro Schulden, habe im Juni 2012 54000 Euro geerbt und diese nach Aufforderung des TH auf sein Anderkonto komplett überweisen müssen.
Gestern kam vom AG der Beschluss wie folgt: ....wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlussterminsim schriftl. Verfahren angeordnet. Alle Beteiligten haben Gelegenheit bis zum 22.02.13 zu folgenden Punkten schriftl Stellung zu nehmen.....Rg TH und meine RSB..Nun hat mir der TH eine Rechnung in Höhe von 10.473,37 aufgemacht  :shock:
Aber worum es mir eigentlich geht...auf der Rückseite der beigefügtten Rechnung, dieser Satz: #

Nach der Schlussrechnung des TH beträgt die Masse 389,60 Euro!!!!!

Verstehe ich das richtig, ist das die Summe die mir übrigbleibt? Bei Zahlung von 54000 Euro für 22000 Euro Schulden??

Danke Euch jetzt schon für eine Antwort!
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Der_Alte

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Re: Dringend!! Schreiben vom Amtsgericht
« Antwort #1 am: 07. Januar 2013, 09:18:13 »

Dann würde ich erst mal zum Insolvenzgericht fahren und mir die Schlussrechnung ansehen. Dann sehen Sie, wofür die Beträge verbucht wurden und was wirklich übrig ist. Die Rechnung des Treuhänders in dieser Höhe dürfte wohl in Ordnung sein.
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sinagirl

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Re: Dringend!! Schreiben vom Amtsgericht
« Antwort #2 am: 07. Januar 2013, 14:14:18 »

nach meiner erkentniss ist ihr vermögen nur zur hälfte an den TH abführbar, da sie das geld ja nicht vor der PI sondern während der Wohlverhaltensphase geerbt haben.
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Feuerwald

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Re: Dringend!! Schreiben vom Amtsgericht
« Antwort #3 am: 07. Januar 2013, 15:43:28 »

da sie das geld ja nicht vor der PI sondern während der Wohlverhaltensphase geerbt haben. 

- Nein. Das Vermögen wurde im eröffneten Insolvenzverfahren erworben und gehört somit gänzlich zur Insolvenzmasse.

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paps

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Re: Dringend!! Schreiben vom Amtsgericht
« Antwort #4 am: 07. Januar 2013, 17:27:43 »

Sie sollten die Schlußrechnung und alle anderen Belege zu Ihrer Inso genau prüfen.

Wenn 54.000,- eingezahlt wurden, 22.000m- zur Tabelle angemeldet sind, ergibt sich in etwa folgende Rechnung

TH = 10.500,-
Gericht = ca 1.500,-
Tabellenforderungen = 22.000,-

In der Summe etwa 34.000,- Euro.

Möglich wäre, dass nachrangige Forderungen noch bedient werden.

Es müßte aber trotzdem ein Überschuß von etwa 20.000,- da sein.

Neben der sofortigen Beschwerde (m.E.) sollte zur Einsichtnahme eine sachkundige Person herangezogen werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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