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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Dringend ! an alle ! HILFE !  (Gelesen 7655 mal)

snoopy222

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Dringend ! an alle ! HILFE !
« am: 06. August 2007, 18:35:18 »

Hallo,
ich hab ein paar wichtig fragen, zuerst aber die wichtigste von allen.
ich habe mein laden schließen müssen und war auch beim anwalt der mir insolvenz geraten hat,
anders werde ich nicht darum herum kommen,
nun meine frage lautet, der anwalt will erstmal 2000 euro von mir damit ich den insolvenzantrag stellen kann. . ist das normal ????
bezw.  kann er das so machen ?
ich habe schon auch das schreiben vom amtsgericht geholt für die insolvenz ( den befreiungsschein )
nun hab ich total angst, da natürlich jetzt ständig schreiben kommen. . und mir auch schon mein geschäftskonto gepfändet werden sollte, wo auch nichts mehr drauf war , das ich aber zum glück jetzt noch schließen konnte, ( zum glück habe ich wieder arbeit gefunden )
aber ich habe angst das alle vorher zu mir kommen bevor die insolvenz überhaupt läuft und die mein neues konto entdecken und alles pfänden. . .
also bitte schreibt mir. . es ist wirklich sehr serh dringend. .
schon mal im vorraus vielen lieben dank
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Feuerwald

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Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
« Antwort #1 am: 06. August 2007, 18:49:42 »

"nun meine frage lautet, der anwalt will erstmal 2000 euro von mir damit ich den insolvenzantrag stellen kann. . ist das normal ????"

-> Ob das normal ist, ist relativ. Es kommt darauf an, was Sie dafür erhalten.  Anwälte und Professionals kosten nun mal Geld, so ist die Welt. Ohne geht auch, nur dann muss man sich selbst durcharbeiten, mit all den kleinen  und größeren Gefahren. Man kann zum Friseur gehen oder sich die Haare auch selber schneiden.  Wie viel Betreuung bekommen Sie für diese 2.000 Euro, einmal abgesehen vom Insolvenzantrag ? Betreuung auch im eröffneten insolvenzverfahren ? Denn da wird es erst wichtig !


"ich habe schon auch das schreiben vom amtsgericht geholt für die insolvenz ( den befreiungsschein )"

-> hm, Sie haben vermutlich einen Betratungshilfeschein oder was meinen Sie genau mit "Befreiungsschein"? Und wozu ein Beratungshilfeschein, wenn der Anwalt doch 2.000 Euro haben möchte ?

Ihr Gewerbe haben Sie abgemeldet, richtig ?
Haben Sie mehr als 19 Gläubiger ?
Bestehen Verbindlichkeiten aus Arbeitnehmerverhältnissen (Krankenkasse + Co.) ?

Diese Fragen sind nunmehr wichtig um festzustellen, ob Sie sich den Weg in das Regelinsolvenzverfahren verbaut haben und nun als "Verbraucher" den ganze Zirkus mit außergerichtlichem Einigungsversuch, § 305Abs. 1 InsO Bescheinigung, lückenlosen Gläubiger-/Forderungsverzeichnis durchlaufen müssen, was Zeit kosten wird.

Gruss
Feuerwald
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snoopy222

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Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
« Antwort #2 am: 06. August 2007, 19:11:59 »

Hallo,
oh ich denek das es ein beratungsbefreungsschein war, ich habe ihr gesagt das ich insolvenz anmelde.  mein anwalt hat mir gesagt das ich den schein holen soll, da wurde mir gesagt das ich nur 10 euro bezaheln muss wenn ich es einem anwalt vorlege.  aha dankeschön dann ist das wohl nur so ein schein, ich dachte das es für dei komplette insolvenz gilt wie mich der anwalt vertritt.
jamein gewerbe ist seit dem 31,5 abgemeldet.
ich denek ja das ich mindesten 20 gläubiger habe.
mein anwalt schreibt die gläubiger an, das ich in die insolvenz gehe,
ja leider besteh noch eine verbindlichkeit einer krankenkasse, mit dene ich auch geredte habe ob ich es auf raten abzahlen kann, aber 2 tage später wollten sie mir das konto pfänden obwohl sie mir gesagt hat sie gibt mir noch etwaszeit, darauf hin habe ich das konto jetzt geschlosen.  ich hoffe das war sinnvoll ?

herzlichen dank für die schnelle antwort,

heißt das also niormal wenn ich so ein schein meinem anwalt vorlege das ich da nichts bezaheln hätte müssen ?
glg
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snoopy222

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Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
« Antwort #3 am: 06. August 2007, 19:24:54 »

also ich war vorher bei meinem anwalt da ich den laden viel zu überteuert leider gekauft habe am 1. 4 2006, und ich es dann erst leider zu spät gesehen habe das ich dort viel zu viel bezahlt habe, nur habe ich noch nicht alles an den herrn bezahlt, und als ich dem anwalt gesagt habe das ich es auch nicht bezahelne kann weil der laden so schlecht lief, hat er mir das mit der insolvenz vorgeschlagen, und mir gesagt das ich zum amtsgericht gehen soll um diesen schein zu holen, aber ich sollte  nicht sagen das ich schon einen anwalt habe. . . darum kam es mir dann spanisch vor.  das ich erst nochmal 2000 euro bezaheln solte, ich habe noch 500 euro für mein laden bekommen, die aber gelich der anwalt eingesteckt hat, also ich habe das geld niemals gesehen, ich habe ja nichtmal die restliche summe. . ich gebe ihm nun jeden monat 200- 150 euro von meinem kleien gehalt ab .
jetzt weiß ich auch nicht ob das normal ist,
und wenn das alles nicht normal ist, kann ich dann mir einfach nochmal so ein schein holen,und einen anderen anwalt suchen ?
ist es noch sinnvoll zu einem schuldnerberater zu gehen ?
ich weiß aus einem bekanntenkreis, die frau war auch selbständig und hat insolvenz anmelden müssen, sie ging gleich zu einem schuldnerbeatrer und das ging dann ziemlich schnell,
denn so dauert es leider doch noch sehr lange nis ich endlich den antrag stellen kann,
ud ich nicht weiß wie ich sonst leen soll. . da ich allein bin und niemand habe der mir helfen könnte

nochmals vielen lieben dank für ihre schnelle antwort
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Feuerwald

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Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
« Antwort #4 am: 06. August 2007, 19:28:33 »


"mein anwalt hat mir gesagt das ich den schein holen soll, da wurde mir gesagt das ich nur 10 euro bezaheln muss wenn ich es einem anwalt vorlege.  aha "

-> öhm, war das der Anwalt der 2.000 Euro Honorar haben wollte ?


"dann ist das wohl nur so ein schein, ich dachte das es für dei komplette insolvenz gilt wie mich der anwalt vertritt."

-> Der Beratungsschein ist im Grunde nur dafür ausgestellt, den obligatorischen außergerichtlichen Einigungsversuch im Vorfeld einer Verbraucherinsolvenz anwaltlich durchführen zu lassen. Allerdings sind viele Anwälte bereit, auch noch den Insolvenzantrag auszufüllen.

Wenn Sie mehr als 19 Gläubiger haben und/oder noch Verbindlichkeiten bei der Krankenkasse wegen nicht abgeführter Sozialabgaben früherer Angestellter (oder sind das Ihre persönlichen Rückstände bei der Kasse?), ist die Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuch nicht zwingend erforderlich, da Sie ein Regelinsolvenzverfahren beantragen müssten.  Dann müssen auch keine Gläubiger angeschrieben werden.  Das sollte ein Anwalt aber wissen !

Gruss
Feuerwald

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Feuerwald

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Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
« Antwort #5 am: 06. August 2007, 19:31:53 »

"ich gebe ihm nun jeden monat 200- 150 euro von meinem kleien gehalt ab ."

->  :wow: an wen ? An den Anwalt der für Sie die Insolvenz beantragen soll ???

Gruss
Feuerwald

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Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
« Antwort #6 am: 06. August 2007, 19:38:38 »

ja an den anwalt geb ich das geld die 200 -150 euro im monat der für mich die insolvenz beantragen soll
( den antrag hat er mir für zuhause mitgegeben und gesagt er könne nur dann weitermachen wenn er die 2000 euro hat von mir
ja und es war der gleiche anwalt der mit dem honorrar von 2000 euro
die schulden habe ich leider bei der krankenkasse von einem angestellten das sind noch 1100 euro
was ist eigentlich ein regelinsolvenzverfahren ? sorry das ich sie nun soviel frage, aber all das hat mein anwalt nicht zu mir gesagt,,er sprach nur von der insolvenz. . .
dankeschön

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Feuerwald

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Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
« Antwort #7 am: 06. August 2007, 20:03:16 »

also wenn das tatsächlich so ist,
dass Sie Insolvenz beantragen wollten, Ihr Anwalt Ihnen 2.000 Euro in Rechnung stellt, Sie zudem noch zum Amtsgericht schickt, um einen B-Schein für eine außergerichtliche Einigung abzuholen, den B-Schein einkassiert, weitere 500,- Euro von Ihnen aus dem Ladenverkauf kassiert und dann meint, Sie sollen erst mal monatlich 150 – 200 Euro rüberwachsen lassen, um irgendwann mal einen außergerichtlichen Einigungsversuch durchzuführen, der bei einer Regelinsolvenz gar nicht erforderlich ist, bleibt mir jedes weitere Wort besser im Hals stecken.

Das Regelinsolvenzverfahren  ist das normale Insolvenzverfahren. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein sog. Kleinverfahren.  Das Restschuldbefreiungsverfahren ist hingegen identisch.

Selbständige oder ehemalige Selbständiger mit mehr als 19 Gläubigern und / oder Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen sind Kandidaten für das Regelinsolvenzverfahren.

Bei Ihnen dürfte also nur das Regelinsolvenzverfahren in Betracht kommen, weil Sie mehr als 19 Gläubiger und Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben (Krankenkassenbeiträge früherer Mitarbeiter)  und früher Selbständig waren.

Der Unterschied liegt primär im Antragsverfahren. 

Beim Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch vorgeschrieben. Gläubiger müssen alle angeschrieben werden, viel Aufwand und viel Zeit für nichts.

Beim Regelinsolvenzverfahren genügt ein (möglichst) qualifizierter Insolvenzantrag, natürlich verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten. 

Öffentliche Schuldnerberatung kann eine alternative sein, jedoch betreuen nur wenige dieser öffentlichen Schuldnerberatungen Kandidaten für das Regelinsolvenzverfahren. Daher vorab fragen, ob ehemals Selbständige in Fragen des Regelinsolvenzverfahrens beraten werden.

Ob es Sinn macht, Ihren Anwalt noch Monate lang 150-200 Euro abzuliefern, müssen Sie selbst entscheiden. 

Gruss
Feuerwald
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paps

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Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
« Antwort #8 am: 06. August 2007, 20:07:01 »

bei Ihnen scheint ja einiges schief zu laufen  :shock:

Regelinsolvenz ist das Verfahren für Selbständige und ehemals Selbständige (unter bestimmten Voraussetzungen). Siehe hier

Wollen Sie wirklich für ein Stück Papier, dass Sie notfalls auch selber ausfüllen könnten, soviel Geld ausgeben?

Keines Falls würde ich 2.000,- Euro für einen Antrag bezahlen, den Sie sich notfalls selber beim Amtsgericht holen könnten.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Feuerwald

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Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
« Antwort #9 am: 06. August 2007, 20:22:26 »


Alleingang schön und gut,
eine Beratung sollte dennoch erfolgen, vielleicht auch Hilfestellung beim Antrag. Ganz blauäugig in ein solches verfahren zu gehen, ohne jede Kenntnis von Ablauf, Fallstricken, Verhaltensregeln, nur weil das auch „umsonst“ möglich, ist auch nicht soooo das wahre.

Fraglich ob der Anwalt  irgendeine Beratungsleistung erbracht hat, wenn weiterhin grundlegende Fragen offen sind. Hier liegt das eigentliche Problem, nicht die Honorarnote an sich, die hätte sich der Anwalt redlich verdienen können.

Noch zu beachten sind die nicht abgeführten Arbeitnehmeranteile zu den Sozialkassenschulden, die, wenn es übel kommt, eine Strafanzeige auslösen können. Hier hätte der Anwalt Hinweise geben müssen und Ratschläge erteilen sollen.

Wie ich geschrieben habe, es kommt immer darauf an, was man für sein Geld bekommt.

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Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
« Antwort #10 am: 06. August 2007, 20:27:36 »

Lieber Feuerwald,
es kam mir wahrlich nicht darauf an, eine umfassende Analyse und Beratung in Abrede zu stellen.  :thumbup:

Wollte nur mal kurz zum Nachdenken über die sinnlose Geldverschwendung in diesem Fall anregen.
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Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
« Antwort #11 am: 06. August 2007, 20:33:32 »

Hallo paps,

ich wollte nicht Kontra geben,
nur hätte ich etwas bedenken, wenn  snoopy222 nun so ganz ohne Vorkenntnissse 1-2-3 zum Amtsgericht geht und am Tag drauf die Formulare einreicht.  Wenn man das Insolvenzverfahren alleine angeht, OK, dann muss man sich die Zeit nehmen und sich einlesen.

Gruss
Feuerwald



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snoopy222

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Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
« Antwort #12 am: 06. August 2007, 20:49:17 »

kann ich dann einen zweiten befreiungsschein holen ? während ich noch den antrag auf die regelinsolvenz hole und mir dann einen anderen anwalt nehmen ?
denn wie ich jetzt leider sehe hatt ich so gut wie keine beratung von meinem anwalt,ausser das er die gläubiger angeschrieben hat,
denn alleine könnte ich das sicherlich nicht alles hinbekommen,
also ich meinte damit, wenn ich den antrag geholt habe, das ich mit dem befreiungsschein mir bei einem anderem anwalt eine beratung holen kann?
einfach so ? kann ich das geld von meinem anwalt zurückfordern ?
und soll ich ihm überhaupt sagen , das ich nicht mehr mit ihm zusammenarbeiten möchte. . . sorry nochmals jede menge fragen. . .

und nochmals ganz herzlichen dank für eure antworten,
ich hoffe nur das ich dann einen besseren anwalt bekomme

liebe grüße
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paps

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Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
« Antwort #13 am: 06. August 2007, 20:58:02 »

Wenn Sie wirklich Kandidat für das Regelinsolvenzverfahren sind, brauchen Sie keinen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern.
Ergo erhalten Sie in dem Falle auch keinen Beratungsschein beim Amtsgericht.
Da Sie bereits einen erhalten haben, werden Sie in aller regel auch nicht so schnell einen 2. bekommen.

So wie ich das sehe, hat der durch Sie gewählte Anwalt wenig Kenntnisse über die Insolvenz.

Haben Sie sich mal die Voraussetzungen für eine Regelinsolvenz durchgelesen? Sind Sie dort einzuordnen?
Mit Rückständen aus AN-Anteilen zur Sozialversicherung eigentlich ja.

Sie benötigen dann neben dem Antrag, eine Gläubigeraufstellung mit deren Forderungen und diversen anderen Daten.
Einen Antrag auf Restschuldbefreiung und einen  auf Stundung der Verfahrenskosten.

Ob Sie das Geld zurückfordern können, hängt davon ab, wie Sie sich vertraglich mit dem Anwalt vereinbart haben.
Jedoch eine nicht erbrachte Leistung nachzuweisen, wird wohl nichts werden, da er ja bereits die Gläubiger lt. Ihrer eigenen Aussage angeschrieben hat.
Seltsam ist nur, dass er dazu nicht den Beratungsschein genutzt hat.?
Ob er wohl doppelt abrechnen möchte?



« Letzte Änderung: 06. August 2007, 21:02:43 von paps »
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Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
« Antwort #14 am: 06. August 2007, 21:09:38 »

hallo,
ja ich habe es mir erst hier durchgelesen mit der regelinsolvenz,weil ich leider nicht wusste das ich da unter dieser kategorie falle und das es sowas überhaupt gibt, da mein anwalt NUR von der insolvenz sprach,
die ganzen papier sind ja nun bei meinem anwalt von den gläubigern, die wollte er immer haben. damit er sie anscchreiben kann,
ja genau das hab ich mir vorher auch gedacht , ob er 2 mal abrechnen wollte, er hatt mich ja selbst dorthin geschickt, und gesagt ich soll aber nicht sagen das ich schon ein anwalt habe, das kommt mir nun jetzt komisch vor.
hätte der beratungsschein den genügen müssen, um die gläubiger anzuschreiben ?
und wie komm ich an eien guten anwalt der sich da gut auskennt ? hm. . .

dankeschön
glg
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Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
« Antwort #15 am: 06. August 2007, 21:14:53 »

Nun ja dafür gibt es ja die Beratungsscheine, Wenn Sie aus eigener Kraft den Anwalt bezahlen könnten, bräuchten Sie doch keine staatliche Hilfe.

Einen guten Anwalt zu finden ist nicht einfach. Ich könnte ihnen hier in Erfurt 1-2 nennen, aber das nützt wenig.
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Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
« Antwort #16 am: 06. August 2007, 21:16:12 »

soory jetzt habe ich meine frage vergessen ;)

woher bekomme ich den antrag auf restschuldbefreiung ? oder macht das dann der anwalt ?und den antrag für die Stundung der Verfahrenskosten.  ? gibt es das alles beim amtsgericht ? und wenn ja, kann ich die anträge dann alle gleich mitnehmen ?

dankeschön für ihre mühe

glg
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Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
« Antwort #17 am: 06. August 2007, 21:22:27 »

allerdings , darum habe ich mich ja gefragt warum mein anwalt noch geld von mir möchte.
ja schade, trotzdem danke, ich hoffe ich werde in stuttgart noch einen guten finden.
es ist unglaublich was ich hier für tolle antworten bekommen habe, die mein anwalt nicht mal in 3-4 monaten mir gegeben hat,
also fängt für mich im prinzip alles von vorne an. . . und das alles hat mich jede menge zeit ,geld und energie kostet,

ein dickes dankeschön das es diese forum mit so tollen menschen gibt !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
« Antwort #18 am: 06. August 2007, 21:24:08 »

"den antrag hat er mir für zuhause mitgegeben und gesagt er könne nur dann weitermachen wenn er die 2000 euro hat von mir ja und es war der gleiche anwalt der mit dem honorrar von 2000 euro"


mich würde mal interessieren, was für ein Insolvenzantrag Ihnen mit nach Hause gegeben wurde ?
Verbraucherinsolvenz ?
Was steht daruf ?

Der Anwalt muss anhand der Gläubigerliste erkennen, dass

a) mehr als 19 GL vorhanden sind
und
b) Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen
und
c) gem. § 304 InsO daher kein Verbrauchinsolvenzverfahren anzustreben ist.
 
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Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
« Antwort #19 am: 06. August 2007, 21:32:35 »

da steht drauf.  antrag auf eröffnung des insolvenzverfahren § 305 Ins0 des
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