Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: snoopy222 am 06. August 2007, 18:35:18

Titel: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: snoopy222 am 06. August 2007, 18:35:18
Hallo,
ich hab ein paar wichtig fragen, zuerst aber die wichtigste von allen.
ich habe mein laden schließen müssen und war auch beim anwalt der mir insolvenz geraten hat,
anders werde ich nicht darum herum kommen,
nun meine frage lautet, der anwalt will erstmal 2000 euro von mir damit ich den insolvenzantrag stellen kann. . ist das normal ????
bezw.  kann er das so machen ?
ich habe schon auch das schreiben vom amtsgericht geholt für die insolvenz ( den befreiungsschein )
nun hab ich total angst, da natürlich jetzt ständig schreiben kommen. . und mir auch schon mein geschäftskonto gepfändet werden sollte, wo auch nichts mehr drauf war , das ich aber zum glück jetzt noch schließen konnte, ( zum glück habe ich wieder arbeit gefunden )
aber ich habe angst das alle vorher zu mir kommen bevor die insolvenz überhaupt läuft und die mein neues konto entdecken und alles pfänden. . .
also bitte schreibt mir. . es ist wirklich sehr serh dringend. .
schon mal im vorraus vielen lieben dank
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: Feuerwald am 06. August 2007, 18:49:42
"nun meine frage lautet, der anwalt will erstmal 2000 euro von mir damit ich den insolvenzantrag stellen kann. . ist das normal ????"

-> Ob das normal ist, ist relativ. Es kommt darauf an, was Sie dafür erhalten.  Anwälte und Professionals kosten nun mal Geld, so ist die Welt. Ohne geht auch, nur dann muss man sich selbst durcharbeiten, mit all den kleinen  und größeren Gefahren. Man kann zum Friseur gehen oder sich die Haare auch selber schneiden.  Wie viel Betreuung bekommen Sie für diese 2.000 Euro, einmal abgesehen vom Insolvenzantrag ? Betreuung auch im eröffneten insolvenzverfahren ? Denn da wird es erst wichtig !


"ich habe schon auch das schreiben vom amtsgericht geholt für die insolvenz ( den befreiungsschein )"

-> hm, Sie haben vermutlich einen Betratungshilfeschein oder was meinen Sie genau mit "Befreiungsschein"? Und wozu ein Beratungshilfeschein, wenn der Anwalt doch 2.000 Euro haben möchte ?

Ihr Gewerbe haben Sie abgemeldet, richtig ?
Haben Sie mehr als 19 Gläubiger ?
Bestehen Verbindlichkeiten aus Arbeitnehmerverhältnissen (Krankenkasse + Co.) ?

Diese Fragen sind nunmehr wichtig um festzustellen, ob Sie sich den Weg in das Regelinsolvenzverfahren verbaut haben und nun als "Verbraucher" den ganze Zirkus mit außergerichtlichem Einigungsversuch, § 305Abs. 1 InsO Bescheinigung, lückenlosen Gläubiger-/Forderungsverzeichnis durchlaufen müssen, was Zeit kosten wird.

Gruss
Feuerwald
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: snoopy222 am 06. August 2007, 19:11:59
Hallo,
oh ich denek das es ein beratungsbefreungsschein war, ich habe ihr gesagt das ich insolvenz anmelde.  mein anwalt hat mir gesagt das ich den schein holen soll, da wurde mir gesagt das ich nur 10 euro bezaheln muss wenn ich es einem anwalt vorlege.  aha dankeschön dann ist das wohl nur so ein schein, ich dachte das es für dei komplette insolvenz gilt wie mich der anwalt vertritt.
jamein gewerbe ist seit dem 31,5 abgemeldet.
ich denek ja das ich mindesten 20 gläubiger habe.
mein anwalt schreibt die gläubiger an, das ich in die insolvenz gehe,
ja leider besteh noch eine verbindlichkeit einer krankenkasse, mit dene ich auch geredte habe ob ich es auf raten abzahlen kann, aber 2 tage später wollten sie mir das konto pfänden obwohl sie mir gesagt hat sie gibt mir noch etwaszeit, darauf hin habe ich das konto jetzt geschlosen.  ich hoffe das war sinnvoll ?

herzlichen dank für die schnelle antwort,

heißt das also niormal wenn ich so ein schein meinem anwalt vorlege das ich da nichts bezaheln hätte müssen ?
glg
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: snoopy222 am 06. August 2007, 19:24:54
also ich war vorher bei meinem anwalt da ich den laden viel zu überteuert leider gekauft habe am 1. 4 2006, und ich es dann erst leider zu spät gesehen habe das ich dort viel zu viel bezahlt habe, nur habe ich noch nicht alles an den herrn bezahlt, und als ich dem anwalt gesagt habe das ich es auch nicht bezahelne kann weil der laden so schlecht lief, hat er mir das mit der insolvenz vorgeschlagen, und mir gesagt das ich zum amtsgericht gehen soll um diesen schein zu holen, aber ich sollte  nicht sagen das ich schon einen anwalt habe. . . darum kam es mir dann spanisch vor.  das ich erst nochmal 2000 euro bezaheln solte, ich habe noch 500 euro für mein laden bekommen, die aber gelich der anwalt eingesteckt hat, also ich habe das geld niemals gesehen, ich habe ja nichtmal die restliche summe. . ich gebe ihm nun jeden monat 200- 150 euro von meinem kleien gehalt ab .
jetzt weiß ich auch nicht ob das normal ist,
und wenn das alles nicht normal ist, kann ich dann mir einfach nochmal so ein schein holen,und einen anderen anwalt suchen ?
ist es noch sinnvoll zu einem schuldnerberater zu gehen ?
ich weiß aus einem bekanntenkreis, die frau war auch selbständig und hat insolvenz anmelden müssen, sie ging gleich zu einem schuldnerbeatrer und das ging dann ziemlich schnell,
denn so dauert es leider doch noch sehr lange nis ich endlich den antrag stellen kann,
ud ich nicht weiß wie ich sonst leen soll. . da ich allein bin und niemand habe der mir helfen könnte

nochmals vielen lieben dank für ihre schnelle antwort
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: Feuerwald am 06. August 2007, 19:28:33

"mein anwalt hat mir gesagt das ich den schein holen soll, da wurde mir gesagt das ich nur 10 euro bezaheln muss wenn ich es einem anwalt vorlege.  aha "

-> öhm, war das der Anwalt der 2.000 Euro Honorar haben wollte ?


"dann ist das wohl nur so ein schein, ich dachte das es für dei komplette insolvenz gilt wie mich der anwalt vertritt."

-> Der Beratungsschein ist im Grunde nur dafür ausgestellt, den obligatorischen außergerichtlichen Einigungsversuch im Vorfeld einer Verbraucherinsolvenz anwaltlich durchführen zu lassen. Allerdings sind viele Anwälte bereit, auch noch den Insolvenzantrag auszufüllen.

Wenn Sie mehr als 19 Gläubiger haben und/oder noch Verbindlichkeiten bei der Krankenkasse wegen nicht abgeführter Sozialabgaben früherer Angestellter (oder sind das Ihre persönlichen Rückstände bei der Kasse?), ist die Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuch nicht zwingend erforderlich, da Sie ein Regelinsolvenzverfahren beantragen müssten.  Dann müssen auch keine Gläubiger angeschrieben werden.  Das sollte ein Anwalt aber wissen !

Gruss
Feuerwald

Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: Feuerwald am 06. August 2007, 19:31:53
"ich gebe ihm nun jeden monat 200- 150 euro von meinem kleien gehalt ab ."

->  :wow: an wen ? An den Anwalt der für Sie die Insolvenz beantragen soll ???

Gruss
Feuerwald

Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: snoopy222 am 06. August 2007, 19:38:38
ja an den anwalt geb ich das geld die 200 -150 euro im monat der für mich die insolvenz beantragen soll
( den antrag hat er mir für zuhause mitgegeben und gesagt er könne nur dann weitermachen wenn er die 2000 euro hat von mir
ja und es war der gleiche anwalt der mit dem honorrar von 2000 euro
die schulden habe ich leider bei der krankenkasse von einem angestellten das sind noch 1100 euro
was ist eigentlich ein regelinsolvenzverfahren ? sorry das ich sie nun soviel frage, aber all das hat mein anwalt nicht zu mir gesagt,,er sprach nur von der insolvenz. . .
dankeschön

Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: Feuerwald am 06. August 2007, 20:03:16
also wenn das tatsächlich so ist,
dass Sie Insolvenz beantragen wollten, Ihr Anwalt Ihnen 2.000 Euro in Rechnung stellt, Sie zudem noch zum Amtsgericht schickt, um einen B-Schein für eine außergerichtliche Einigung abzuholen, den B-Schein einkassiert, weitere 500,- Euro von Ihnen aus dem Ladenverkauf kassiert und dann meint, Sie sollen erst mal monatlich 150 – 200 Euro rüberwachsen lassen, um irgendwann mal einen außergerichtlichen Einigungsversuch durchzuführen, der bei einer Regelinsolvenz gar nicht erforderlich ist, bleibt mir jedes weitere Wort besser im Hals stecken.

Das Regelinsolvenzverfahren  ist das normale Insolvenzverfahren. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein sog. Kleinverfahren.  Das Restschuldbefreiungsverfahren ist hingegen identisch.

Selbständige oder ehemalige Selbständiger mit mehr als 19 Gläubigern und / oder Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen sind Kandidaten für das Regelinsolvenzverfahren.

Bei Ihnen dürfte also nur das Regelinsolvenzverfahren in Betracht kommen, weil Sie mehr als 19 Gläubiger und Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben (Krankenkassenbeiträge früherer Mitarbeiter)  und früher Selbständig waren.

Der Unterschied liegt primär im Antragsverfahren. 

Beim Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch vorgeschrieben. Gläubiger müssen alle angeschrieben werden, viel Aufwand und viel Zeit für nichts.

Beim Regelinsolvenzverfahren genügt ein (möglichst) qualifizierter Insolvenzantrag, natürlich verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten. 

Öffentliche Schuldnerberatung kann eine alternative sein, jedoch betreuen nur wenige dieser öffentlichen Schuldnerberatungen Kandidaten für das Regelinsolvenzverfahren. Daher vorab fragen, ob ehemals Selbständige in Fragen des Regelinsolvenzverfahrens beraten werden.

Ob es Sinn macht, Ihren Anwalt noch Monate lang 150-200 Euro abzuliefern, müssen Sie selbst entscheiden. 

Gruss
Feuerwald
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: paps am 06. August 2007, 20:07:01
bei Ihnen scheint ja einiges schief zu laufen  :shock:

Regelinsolvenz ist das Verfahren für Selbständige und ehemals Selbständige (unter bestimmten Voraussetzungen). Siehe hier (http://www.insolvenzrecht.info/regelinsolvenz/)

Wollen Sie wirklich für ein Stück Papier, dass Sie notfalls auch selber ausfüllen könnten, soviel Geld ausgeben?

Keines Falls würde ich 2.000,- Euro für einen Antrag bezahlen, den Sie sich notfalls selber beim Amtsgericht holen könnten.
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: Feuerwald am 06. August 2007, 20:22:26

Alleingang schön und gut,
eine Beratung sollte dennoch erfolgen, vielleicht auch Hilfestellung beim Antrag. Ganz blauäugig in ein solches verfahren zu gehen, ohne jede Kenntnis von Ablauf, Fallstricken, Verhaltensregeln, nur weil das auch „umsonst“ möglich, ist auch nicht soooo das wahre.

Fraglich ob der Anwalt  irgendeine Beratungsleistung erbracht hat, wenn weiterhin grundlegende Fragen offen sind. Hier liegt das eigentliche Problem, nicht die Honorarnote an sich, die hätte sich der Anwalt redlich verdienen können.

Noch zu beachten sind die nicht abgeführten Arbeitnehmeranteile zu den Sozialkassenschulden, die, wenn es übel kommt, eine Strafanzeige auslösen können. Hier hätte der Anwalt Hinweise geben müssen und Ratschläge erteilen sollen.

Wie ich geschrieben habe, es kommt immer darauf an, was man für sein Geld bekommt.

Gruss
Feuerwald
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: paps am 06. August 2007, 20:27:36
Lieber Feuerwald,
es kam mir wahrlich nicht darauf an, eine umfassende Analyse und Beratung in Abrede zu stellen.  :thumbup:

Wollte nur mal kurz zum Nachdenken über die sinnlose Geldverschwendung in diesem Fall anregen.
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: Feuerwald am 06. August 2007, 20:33:32
Hallo paps,

ich wollte nicht Kontra geben,
nur hätte ich etwas bedenken, wenn  snoopy222 nun so ganz ohne Vorkenntnissse 1-2-3 zum Amtsgericht geht und am Tag drauf die Formulare einreicht.  Wenn man das Insolvenzverfahren alleine angeht, OK, dann muss man sich die Zeit nehmen und sich einlesen.

Gruss
Feuerwald



Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: snoopy222 am 06. August 2007, 20:49:17
kann ich dann einen zweiten befreiungsschein holen ? während ich noch den antrag auf die regelinsolvenz hole und mir dann einen anderen anwalt nehmen ?
denn wie ich jetzt leider sehe hatt ich so gut wie keine beratung von meinem anwalt,ausser das er die gläubiger angeschrieben hat,
denn alleine könnte ich das sicherlich nicht alles hinbekommen,
also ich meinte damit, wenn ich den antrag geholt habe, das ich mit dem befreiungsschein mir bei einem anderem anwalt eine beratung holen kann?
einfach so ? kann ich das geld von meinem anwalt zurückfordern ?
und soll ich ihm überhaupt sagen , das ich nicht mehr mit ihm zusammenarbeiten möchte. . . sorry nochmals jede menge fragen. . .

und nochmals ganz herzlichen dank für eure antworten,
ich hoffe nur das ich dann einen besseren anwalt bekomme

liebe grüße
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: paps am 06. August 2007, 20:58:02
Wenn Sie wirklich Kandidat für das Regelinsolvenzverfahren sind, brauchen Sie keinen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern.
Ergo erhalten Sie in dem Falle auch keinen Beratungsschein beim Amtsgericht.
Da Sie bereits einen erhalten haben, werden Sie in aller regel auch nicht so schnell einen 2. bekommen.

So wie ich das sehe, hat der durch Sie gewählte Anwalt wenig Kenntnisse über die Insolvenz.

Haben Sie sich mal die Voraussetzungen für eine Regelinsolvenz durchgelesen? Sind Sie dort einzuordnen?
Mit Rückständen aus AN-Anteilen zur Sozialversicherung eigentlich ja.

Sie benötigen dann neben dem Antrag, eine Gläubigeraufstellung mit deren Forderungen und diversen anderen Daten.
Einen Antrag auf Restschuldbefreiung und einen  auf Stundung der Verfahrenskosten.

Ob Sie das Geld zurückfordern können, hängt davon ab, wie Sie sich vertraglich mit dem Anwalt vereinbart haben.
Jedoch eine nicht erbrachte Leistung nachzuweisen, wird wohl nichts werden, da er ja bereits die Gläubiger lt. Ihrer eigenen Aussage angeschrieben hat.
Seltsam ist nur, dass er dazu nicht den Beratungsschein genutzt hat.?
Ob er wohl doppelt abrechnen möchte?



Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: snoopy222 am 06. August 2007, 21:09:38
hallo,
ja ich habe es mir erst hier durchgelesen mit der regelinsolvenz,weil ich leider nicht wusste das ich da unter dieser kategorie falle und das es sowas überhaupt gibt, da mein anwalt NUR von der insolvenz sprach,
die ganzen papier sind ja nun bei meinem anwalt von den gläubigern, die wollte er immer haben. damit er sie anscchreiben kann,
ja genau das hab ich mir vorher auch gedacht , ob er 2 mal abrechnen wollte, er hatt mich ja selbst dorthin geschickt, und gesagt ich soll aber nicht sagen das ich schon ein anwalt habe, das kommt mir nun jetzt komisch vor.
hätte der beratungsschein den genügen müssen, um die gläubiger anzuschreiben ?
und wie komm ich an eien guten anwalt der sich da gut auskennt ? hm. . .

dankeschön
glg
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: paps am 06. August 2007, 21:14:53
Nun ja dafür gibt es ja die Beratungsscheine, Wenn Sie aus eigener Kraft den Anwalt bezahlen könnten, bräuchten Sie doch keine staatliche Hilfe.

Einen guten Anwalt zu finden ist nicht einfach. Ich könnte ihnen hier in Erfurt 1-2 nennen, aber das nützt wenig.
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: snoopy222 am 06. August 2007, 21:16:12
soory jetzt habe ich meine frage vergessen ;)

woher bekomme ich den antrag auf restschuldbefreiung ? oder macht das dann der anwalt ?und den antrag für die Stundung der Verfahrenskosten.  ? gibt es das alles beim amtsgericht ? und wenn ja, kann ich die anträge dann alle gleich mitnehmen ?

dankeschön für ihre mühe

glg
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: snoopy222 am 06. August 2007, 21:22:27
allerdings , darum habe ich mich ja gefragt warum mein anwalt noch geld von mir möchte.
ja schade, trotzdem danke, ich hoffe ich werde in stuttgart noch einen guten finden.
es ist unglaublich was ich hier für tolle antworten bekommen habe, die mein anwalt nicht mal in 3-4 monaten mir gegeben hat,
also fängt für mich im prinzip alles von vorne an. . . und das alles hat mich jede menge zeit ,geld und energie kostet,

ein dickes dankeschön das es diese forum mit so tollen menschen gibt !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: Feuerwald am 06. August 2007, 21:24:08
"den antrag hat er mir für zuhause mitgegeben und gesagt er könne nur dann weitermachen wenn er die 2000 euro hat von mir ja und es war der gleiche anwalt der mit dem honorrar von 2000 euro"


mich würde mal interessieren, was für ein Insolvenzantrag Ihnen mit nach Hause gegeben wurde ?
Verbraucherinsolvenz ?
Was steht daruf ?

Der Anwalt muss anhand der Gläubigerliste erkennen, dass

a) mehr als 19 GL vorhanden sind
und
b) Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen
und
c) gem. § 304 InsO daher kein Verbrauchinsolvenzverfahren anzustreben ist.
 
Gruss
Feuerwald
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: snoopy222 am 06. August 2007, 21:32:35
da steht drauf.  antrag auf eröffnung des insolvenzverfahren § 305 Ins0 des
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: snoopy222 am 06. August 2007, 21:35:59
da steh noch: ich stelle den antrag über mein vermögen das insolvenzverfahren zu eröffnennach meinem vermögens und einkommensverhältniss bin ich nicht in der lage meine bestehenden zahlungspflichten,die bereits fällig sind oder in absehbarere zeit fällig werden zu erfüllen.

und weiter unten ist angekreutz ich stelle den antrag auf restschuldbefreiung§287Inso
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: Feuerwald am 06. August 2007, 21:44:56
 § 305 Ins0

war klar = Verbraucherinsolvenz

Wo haben Sie den Anwalt gefunden ? Internet oder Telefonbuch ?

Gruss
Feuerwald



Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: Feuerwald am 06. August 2007, 21:47:28
wenn Sie wollen und ganz ausnahmsweise,
können Sie mir mal eine PN schicken. Vielleicht telefonieren wir dann mal.  In Ihrer Ecke kenne ich leider keinen Anwalt, aber ich kennen ggf. einen, der einen guten kennt *g*

Gruss
Feuerwald
 
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: snoopy222 am 06. August 2007, 21:55:32
den hat mir ein bekannter empfohlen, weil ich sonst ja nie etwas mit einem anwalt zu tun hatte, und icj kein anwalt kannte,
herzlichen dank nochmal für diese ganze info, ich bin echt sprachlos,
ich weiß ganricht was ich dazu sagen soll,
ich weiß nur das ich geschockt bin, und sehr froh darüber hier diese seite gefunden zu haben, weil mir irgendwie mein bauch gesagt hat, das da etwas nicht stimmen kann. . . . .
ich erinnere mich jetzt auch noch.  das mein anwalt zu mir gesagt hat, das ich auf jeden fall die krankenkasse bezahlen muss, egal was kommt.  aber es ging halt nicht, und das hat mich halt auch gewundert,
ach wenn ich das alles nur vorher gewußt haääte wäre mir das alles erspart geblieben.
und  ich finde es so unglaublich, das ich hier in dieser zeit soiveil erfahren habe, ich dachte eben, das ich gleich ein anwalt brauche, da ich ja selbst überhaupt keine ahnung habe, und sonst niemand der mir da helfen kann.

ich möchte mich nochmals ganz ganz herzlich bedanken ,und ich werde mir´t sicherheit , sie auf dem laufenden halten, denn ich werde bestimmt nioch ein paar fragen haben :)
im momenbt raucht mir einfach der koff .
und ich weiß wirklich garnicht wie ich mich bei ihen bedanken soll. . . . .
vielleicht kann ich ihen auch malwas gutes tun,. . natütlich auch für paps. . . .

herzlichst eure snoopy222
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: snoopy222 am 06. August 2007, 21:57:33
sehr geren nehme ich ihr angebot mit der PN an. . . . :)
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: Feuerwald am 06. August 2007, 22:00:29
ja gerne,
nur habe ich diese Woche viele Termine mit teils schwierigen Fällen und das noch verteilt im halben Land
und kann nicht genau versprechen, wann ich mich melde. Die beste Zeit ist immer so ab 20.00 Uhr.

OK, mehr dann über die PN.

Gruss
Feuerwald

 
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: snoopy222 am 06. August 2007, 22:03:20
ich bin meist auch immer erst ab 2o uhr zuhause,
kein stress , sie haben mir´jetzt schon sehr geholfen,
vielen lieben dank nochmal
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: smallville am 06. August 2007, 22:07:36
Hallo Zusammen,

ich war selbstständig bis Februar 2005 bin dann erkrankt und musste die Selbstständigkeit aufgeben.
Gewerbe wurde erst nicht abgemeldet.
Da ich lange Zeit im Dunkeln tappte und auch von den Schuldenberatungsstellen im Nachhinein betrachtet nicht adäquat beraten wurde, hat es sehr lange bei mir gedauert bis ich auf die Idee kam Inso zu beantragen.

Habe mich durch zig Foren gelesen, durch Paragraphen gehangelt etc.

Ich hatte/habe mehr als 19 Gläubiger, hatte allerdings nur 1 Gläubiger ( BANK) aus der Selbstständigkeit.
Dennoch kam bei mir die Regelinso zu greifen.

Mein Werdegang:

Beim Amtsgericht Beratungshilfeschein beantragt.
Dann gegoogelt nach Anwälten für Insolvenzrecht.    => hxxp: www. anwalt-suchservice. de/
Diese angerufen und nachgefragt ob sie mit dem Beratungshilfeschein arbeiten ( tun nämlich nicht alle)
Dann einen Termin gemacht bei dem, der am schnellsten Zeit hatte  :biggrin:

Am Telefon sagte er mir schon was ich alles mitbringen soll.

Hierbei handelte es sich um eine genaue Übersicht meiner Gläubiger.

Seine Beratung/Hilfestellung:

Er klärte mich auf, dass ich eine Gläubigerliste erstellen müsse, mit möglichst allen genauen Adressen und auch möglichst übersichtlich ob schon durch Inkasso oder RA vertreten.
Bsp:

VODAFONE                                           Inkasso Müller&Co                                 Rechtsanwalt Hutzifutzi
Strasse, Plz, Stadt,Tel. ,AZ               Strasse, Plz, Stadt,Tel.  und AZ            Strasse, Plz, Stadt,Tel.  und AZ

Der Anwalt hat mir dann Formulare zum Ausfüllen mitgegeben.
Antrag auf Inso mit gleichzeitigem Antrag auf RSB ( Restschuldbefreiung) und Antrag auf Stundung der
Gerichtskosten.

Damit war das Thema Anwalt eigentlich erledigt.
Danach war alles mein Part.
Selbstverständlich war er für Rückfragen verfügbar und kostete die besagten 10 Euro.

Das Gericht kommt dann in der Regel bei fehlenden Unterlagen auf einen zu.
Mietvertrag, Gehaltsnachweise, Kontoauszüge der letzten 3 Monate und ähnliches musste ich beifügen.
Steuererklärungen etc.
Nach insgesamt ca.  5 Wochen nach Beantragung bekam ich von Gericht dann den Eröffnungsbeschluss mit Aktenzeichen und Mitteilung wer mein zugestellter Insolvenzverwalter ist.
Dann dauerte es noch ein paar Tage und ich konnte mich hier wiederfinden:

https://www. insolvenzbekanntmachungen. de/cgi-bin/bl_suche. pl

Mit dem Insoverwalter habe ich dann Kontakt aufgenommen, nochmal die gleichen Unterlagen an ihn gesandt wie vorher ans Gericht und persönlichen Termin ausgemacht.

Seitdem geht mein pfändbarer Betrag errechnet vom Arbeitgeber direkt an den IV und ich habe Ruhe.
Sowohl in meinem Briefkasten als auch in meiner Psyche.

Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen mit dem Einblick in meinen Ablauf.
Sicher ist es nicht immer gleich, aber doch ähnlich.

Die Gläubiger werden übrigens vom IV angeschrieben.

lg
Smallville

Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: snoopy222 am 06. August 2007, 22:29:08
hallo lieber smallville,

auch an sie herzlichen dank, das enttäuscht mich immer mehr,was ich bis jetzt leider alles durchmachen musste, das hat mich nur viel zeit, viel nerven und viel geld gekostet, :(
so wie es aussieht bin ich an den ablsont schlechtesten anwalt geraten den es gibt,
ich warte schon seit ewigkeiten darauf und er wollte noch jede menge geld von mir haben,
ich bin so dankbar an alle hier und das es sowas gibt, und das sogar noch alles kostenlos,
jetzt hoffe ich das ich noch irgendwoher die kraft habe nochmal alles von voren zu beginnen und dann hoffentlich auch da bald raus bin und meine ruhe habe

alles liebe an sie
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: Feuerwald am 06. August 2007, 22:34:13
"Seitdem geht mein pfändbarer Betrag errechnet vom Arbeitgeber direkt an den IV und ich habe Ruhe.
Sowohl in meinem Briefkasten als auch in meiner Psyche."

Ich finde solche Berichte sehr wichtig.
Sie haben sich viel Zeit genommen und sich selbst durch Foren gelesen und sich selbst sehr gut informiert.
Die Hilfe vom Anwalt war dann flankierend.

Die Ruhe die Sie nun haben ist wohl mit das wichtigste was eintritt, wenn alles gut verläuft. 


Gruss
Feuerwald
 

Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: smallville am 06. August 2007, 23:29:48
Lieber snoopy,

eigentlich - im Nachhinein betrachtet - braucht man für die Regelinso keinen Anwalt.
Da bei mir die totale Unwissenheit herrschte und mein Fall schlussendlich grenzwertig war - Regel- oder Verbraucherinso, war es für mich unumgänglich mich anwaltlich beraten zu lassen.
Zumal ich auch bei 3 sehr inkompetenten Schuldenberatungen war.

Die taten so, als sei in meinem Falle GAR NICHTS möglich ( 58 Gläubiger, 1 nicht angenommenes Vermächtnis -Erbengemeinschaft mit ebenfalls anteiligen Schulden, und Finanzamt und und und) - die waren schlicht weg überfordert.

Ich habe mich fast 1,5 Jahre durch die Hölle gekämpft, mit Kleinstraten versucht zu kämpfen und habe dabei nicht nur den Kampf sondern auch die Nerven verloren.
Nur noch geweint und schlecht geschlafen.

Mit letzter Aufbäumender Kraft habe ich mich durchs www.  gewühlt und geschrieben, telefoniert und gesammelt.

Ich besitze Anträge, Musterbriefe, Gläubigerlisten und und und

Falls hier also Bedarf besteht stelle ich gerne alles zur Verfügung.

Ich freue mich von Herzen wenn ich helfen kann - denn ich weiss wie man sich fühlt. . . . . . .

alles Liebe in die Runde
von DER smallville ( die weiblich ist  :biggrin: )
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: snoopy222 am 07. August 2007, 20:26:39
liebe smallville,

herzlichen dank für deien hilfe ,die ich auch sicherlich brauchen kann , da ich grnaus unwissend bin und war, weil ich mich leider auf meinen anwalt verlasen habe, der etnweder serh unwissend war, oder keine lust hatte, aber vor allem mich noch jede menge geld gekostet hat :(
da er noch merh geld verlante und verlant, trotz B- antrag hat es mir keine ruhe gelassen, und ich habe im www hier diese tolle forum gefunden mit tollen menschen die mir  jetzt viel erzählt haben, und ich werde morgen mioch gleich auf die socken machen und mir ein regelinsolvenzantrag holen, das konnte ich so geschäftlich zum glück einplanen,
ich war richitig geschockt und enttäuscht das ich an eien so miserablenanwalt geraten bin der nur geld wollte,
mir hat gestern dann echt der koch geraucht und ich war mal wieder so verzweifelt und habe nur noch geweint, denn das zieht sich schon 4 monate hin. . und die brife werden immer mehr und mehr. .  und so liegen die nerven total blank. . ich finde es sehr lieb das du
so einfach deine hilfe anbietest. . . . und genau weißt wie man sich da fühlt,,einfach nur schrecklich, und man wird wie ein mensch 2 klasse behandelt,
zum glück habe ich gleich wieder ein job gefunden. . . ist zwar nicht die welt,sehr stressig und wenig gehalt, aber besser als nichts. .
ich werde mmich sicherlich noch öfters bei dir melden, und bin sehr sehr dankbar für deine hilfe, und natürlich auch all den anderen die mir schon soviel tips und antworten gegeben haben. . .

übrigens ich bin auch weiblich :)
ich freue mich sehr das ich dich kennenlernen durfte. .
alles liebe
snoopy222
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: snoopy222 am 07. August 2007, 20:58:33
hallo ihr lieben,
wollt einfach nochmal nachfragen ob ich diese anträge alle beim amtsgericht bekomme
Antrag auf regelinsolvenz
antrag auf restschuldbefreiung
anrag auf stundung der verfahrenkosten

lieben dank schon mal
snoopy222
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: smallville am 07. August 2007, 22:13:53
Hallo Snoopy,

hier meine Sammelwerke :-)  ( @admins - ich hoffe das ist erlaubt. . . . . )

hxxp: www. dr-engel. net/downloads/AntragRestschuldbefreiung. pdf
hxxp: www. amtsgericht. bremen. de/sixcms/media. php/13/Regelinsolvenzantrag. pdf
hxxp: www. amtsgericht. bremen. de/sixcms/media. php/13/Stundungsantrag. 2750. pdf

hxxp: www. insolvenz-information. de/Regelinsolvenz. htm
hxxp: www. amtsgericht. bremen. de/sixcms/detail. php?gsid=bremen85. c. 1599. de

Die obersten drei Links sind Deine gefragten.  Die anderen beinhalten interessante Infos und weitere Formulare sowie Merkblätter.
Nicht jedes Amtsgericht speichert Formulare ab, Bremen tut es :-)

Sie sehen immer ähnlich aus, sicherheitshalber solltest Du aber Dein zuständiges Amtsgericht fragen ob Sie diese Formulare aktzeptieren und/oder Dir "ihre eigenen" senden möchten.

Auf der Bremer Hauptseite einfach ein Stück runterscrollen, da findest Du ALLES über die Inso.

liebe Grüße und durchhalten !
Es wird besser wenn der Sturm sich legt.
Glaube mir.

Ich habe auch noch einige Hürden und böse Gläubiger die jetzt Gift und Galle spucken.
Aber im Großen und Ganzen kehrt mehr Ruhe ein.

smallville
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: Feuerwald am 07. August 2007, 22:36:31
wenn Sie zum Insolvenzgericht gehen,
sollten Sie kurz mal abklopfen, wie die das ganze sehen.

Fragen Sie

Hallo, Ich bin ein   

ehemaliger Selbständiger
nunmehr  Arbeitnehemr
habe 20 Gläubiger (oder mehr ...)
und es bestehen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (Sozialkassen)

Muss ich Regel- oder Verbraucherinsolvenz beantragen ?
 

Und wie angeboten, einfach mal anrufen, ggf. morgen so ab 20.00 Uhr.
 

Gruss
Feuerwald


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§ 304 InsO - Grundsatz (Abgrenzugn Regel-/Verbraucherinsolvenz)

(1) Ist der Schuldner eine natürliche Person, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat, so gelten für das Verfahren die allgemeinen Vorschriften, soweit in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist. Hat der Schuldner eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt, so findet Satz 1 Anwendung, wenn seine Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

(2) Überschaubar sind die Vermögensverhältnisse im Sinne von Absatz 1 Satz 2 nur, wenn der Schuldner zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, weniger als 20 Gläubiger hat.
Titel: Re: Dringend ! an alle ! HILFE !
Beitrag von: snoopy222 am 07. August 2007, 22:43:04
hallo lieber feuerwald,

auh nochmal ganz lieben dank !!!!
das werde ich dann morgen so nachfragen. . .
sehr geren würde ich ihr angeobt annehmen um mal zu telefonieren,
ich werde dann mal in pn meine tel hinterlassen. . .

liebe grüße snoopy