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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Dringend Hilfe, Kontopföndung!  (Gelesen 6374 mal)

markuswalter

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Re: Dringend Hilfe, Kontopföndung!
« Antwort #20 am: 28. Juni 2007, 09:51:37 »

So jetzt hat die Gläubiger- Bank einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss an den zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt. Nach Auskunft bei der RV werden mir aber meine kompletten Renten ausgezahlt da der Gläubiger die Aufrechnung nicht beantragt hat, tut er dies, werden laut Aussage der RV 117,05€ von meiner Rente einbehalten. Zeitgleich habe ich Post vom Insolvenzgericht bekommen, das mein Frau und ich jeweils 12,50 € überweisen sollen und das es dann losgeht. Kann ich die Aufrechnung der Renten( Erwerbsminderungsrente und Gesetzliche Unfallrente) irgendwie verhindern? Da mein Frau und ich wirklich jeden Euro brauchen.
Vielen Dank für die bisherige Hilfe, das hat mir alles schon sehr geholfen..
« Letzte Änderung: 28. Juni 2007, 10:18:32 von markuswalter »
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Feuerwald

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Re: Dringend Hilfe, Kontopföndung!
« Antwort #21 am: 28. Juni 2007, 12:16:55 »

Für was sollen Sie diese 12,50 Euro sein ?

Ok, wenn  die Eröffnung des Insolvenzverfahrens  kurz bevorsteht, verliert die ausgebrachte Pfändung der Bank ohnehin bald ihre Wirkung. Sollte die Bank noch eine Zusammenrechnung beantragen und diesem Antrag stattgegeben, fällte das dann erlangte rückwirkend in die Insolvenzmasse (sog. Rückschlagsperre). Die Bank hat von diesem Spielchen überhaupt nichts, außer Kosten für alle verursacht.

Die Frage, ob hier zusammengerechnet werden darf, bleibt dennoch bestehen, denn der Treuhänder wird gleiches Ansinnen haben.

§ 850e ZPO

2a. Mit Arbeitseinkommen sind auf Antrag auch Ansprüche auf laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zusammenzurechnen, soweit diese der Pfändung unterworfen sind.


§ 54 SGB I – Pfändung

(3) Unpfändbar sind Ansprüche auf
...
3. Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen.
(4) Im übrigen können Ansprüche auf laufende Geldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden.


Gruss
Feuerwald
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markuswalter

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Re: Dringend Hilfe, Kontopföndung!
« Antwort #22 am: 28. Juni 2007, 12:23:30 »

Beschluss des AG:
.....
.....

Gründe:
.....
.....

Denn der Schuldner ist nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage, die Kosten des Verfahren aufzubringen. Dies ergibt sich aus den glaubhaft gemachten Angaben des Schuldner...... Die Kosten für das Eröffnungsverfahren betragen 12,50 € .Sie können aus der laufenden Lebensführung aufgebracht werden ( vgl. BGH B. v. 25.09.2003 NJW 2003, BI. 3780 f.)

So steht es im Beschluss
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Feuerwald

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Re: Dringend Hilfe, Kontopföndung!
« Antwort #23 am: 28. Juni 2007, 13:45:47 »

Ok,
12,50 Euro für das Eröffnungsverfahren kann man verkraften. Wichtig ist die Stundung für die Kosten des anschließenden Insolvenzverfahrens und die scheint durch zu sein.


Gruss
Feuerwald
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markuswalter

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Re: Dringend Hilfe, Kontopföndung!
« Antwort #24 am: 18. Juli 2007, 21:27:23 »

Jetzt hat die "liebe" Bank die Aufrechnung der Renten beantragt!

Es wird beantragt, die laufenden Renteneinkommen und Ansprüche auf laufenden Geldforderungen nach dem SGB gem .  § 850 e Nr.  2A ZPO zusammenzurechnen.

Kann ich da irgendwas machen? Vorallem haben die auch wieder mein Girokonto gepfändet, was soll das???
Danke für die Hilfe!
markuswalter
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