Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Sandra1980 am 30. November 2006, 17:57:40
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Es ist so dringend weil wir morgen zum verwalter gehen!!!! Also wir haben heute erfahren das der Arbeitgeber das glei abzieht was über Pfändungsgrenze geht 152,05 so nun sollen wir für November nachzahlen. Nun verstehe ich nicht schatzi bekommt auf die Hand 1609,25 und er hat ein Kind ,die grenze ist doch bei einen Kind 1609,99 ,Kann mir jemand erklären ob das okay ist???????????????????????????????????????????
Lg sandra
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Die Grenze bei einer unterhaltsberechtigten Person liegt bei 1.359,99 /Bei zwei 1.569,99
Der Betrag, den Sie nannten ergibt ein Brutto von ca.1.669,-
Bei der Berechnung dürfen Sie aber nicht vom überwiesenen Brutto ausgehen. Berechnet wird vom gesetzlichen Netto.
Welche Abzüge aus dem Netto ergeben denn die fehlenden 60,-?
Sie schulden den abzufürenden betrag immer ab dem Monat der Eröffnung und dann 72 mal.
Sollten Sie den fehlenden Betrag nicht auf einmal zahlen können, ist der Th bestimmt mit einer ratierlichen Zahlung einverstanden.
Leider ist mir entfallen, ob Sie verheiratet waren. Dann hätte er prinzipiell erst mal 2 Unterhaltsberechtigte.[addsig]
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ich dachte die gehen von dem aus was man überwiesen bekommt. Nein aber wir wollen 2007 heiraten und hoffen wir bekommen das geld von Steuererklärun :) , haben zwar 2 kinder aber eins ist nicht sein richtiges
Vielen Dank noch,
Lg sandra
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mein freund muß bzw. wird monatlich ca. 120 euro essengeld abgezogen von bundeswehr und er kann sich auch nicht raustragen lassen,kann man sowas berücksichtigen????
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Habe was vergessen also 1896,97 ist sein brutto.
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Hallo,
wenn er ein Netto von 1609,25 € hat sind bei einer unterhaltsberechtigte Person 122,05 € pfändbar.
MfG
ThoFa