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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Dringende Frage bezüglich "Rechte der Gläubiger"  (Gelesen 3245 mal)

smallville

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Dringende Frage bezüglich "Rechte der Gläubiger"
« am: 03. Mai 2012, 18:54:15 »

Hallo Ihr Lieben,

ich bräuchte dringend Hilfe und wenn möglich Auskunft (falls es hierzu Paragraphen gäbe - - - umso besser)

Ich bin im lezten Jahr meiner Insolvenz (IN) und alles ist relativ entspannt.

Wäre da nicht EIN Gläubiger welcher mich fürchterlich nervt. Dieser ist der Meinung ich hätte "Neuschulden" bei ihm und hat mich weiterhin permanent mit Briefen, Mahnbescheiden etc. "beglückt"

Ich konnte bis dato diesem widersprechen, nun bin ich aber zu meinem Freund ins Ausland gezogen und er kann nicht weiter "klagen" und seine Anwälte beschäftigen. Ich bin dessen müde und möchte auch nicht mehr "reagieren" müssen und permanent "Liebesbriefe" mit ihm austauschen.

Meinem IV habe ich seinerzeit mitgeteilt dass ich nicht wünsche, dass meine akuelle Adresse an diesen Gläubiger bekannt gegeben wird. Er sagte, dass sei kein Thema, hätte es ohnehin nichts mit meinem Verfahren zu tun, da es sich ja um angebliche Neuschulden handele.

Nun erhalte ich HEUTE ein Schreiben von meinem IV in welchem er mir mitteilt, dass er demm Gläubiger (vermutlich weil er nun wild meine Kanzlei nervt) doch meine Adresse mitteilen wird, da er ja: ACHTUNG:

Als Insolvenzgläubiger das Recht auf Einsicht in meine Akte hätte und somit auch Zugang zu meiner Adresse.


Stimmt das?

Davon abgesehen ist es nicht MEINE Adresse, sondern jene meines Freundes.

Man kann mich zwar unter C/O hier erreichen, aber offiziel gemeldet bin ich hier nicht. Meldepflicht existiert hier ebenfalls nicht.

Kann mich der Gläubiger weiterhin schikanieren? Oder kann ich die Briefe zurücksenden? Gibt es Mahnbescheide ins Ausland?

Fragen über Fragen.....ach wäre doch nur das Jahr schon um......dieser Typ geht mir soooo auf den Zeiger....

Danke für Eure Hilfe....

Liebe Grüße
Small
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Insokalle

Re: Dringende Frage bezüglich "Rechte der Gläubiger"
« Antwort #1 am: 03. Mai 2012, 19:30:54 »

Wohnsitzwechsel müssen dem Insolvenzgericht und dem TH mitgeteilt werden. Auf die Meldung kommt es nicht an. In die Insolvenzakte kann der Gläubiger Einsicht nehmen, da er auch Insolvenzgläubiger ist, also ist es eh egal.

Ich würde bei solchen Gläubigergebaren erhebliche Vorsicht walten lassen. Wenn Sie im Ausland sind, gelten mögl. Sonderregelungen, was MB usw. anbelangt. Dann kann es darauf ankommen ob EU oder Nicht-EU. Man kann sich auch leicht einen Titel durch öffentliche Zustellung einfangen. Also kann die Kenntnis Ihrer Adresse mögl. doch auch gute Seiten haben.

Man kann einem Gläubiger meines Wissens nicht ohne weiteres verbieten, seine (vermeintliche) Forderung anzumahnen. Der Schuldner hat hier die Möglichkeit, eine negative Feststellungsklage zu erheben. Das Ziel ist die Feststellung durch das Gericht, dass der vermeintliche Anspruch nicht besteht. Da Sie nun aber im Ausland sind, müssten Sie prüfen oder prüfen lassen, ob das in Deutschland geht. Ich denke, zumindest könnten Sie aber mit einem Hinweis auf die negative Feststellungsklage versuchen, den Spieß umzudrehen.

Gibt es einen MB mit eingelegtem Widerspruch? Dann können Sie mögl. das Verfahren beschleunigen durch Antrag nach § 696 ZPO. Wenn Sie sich auf der sicheren Seite wähnen, wäre das eine Option. Wobei auch hier überprüft werden muss, ob und wenn ja welche Rolle der Auslandsbezug spielt.

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smallville

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Re: Dringende Frage bezüglich "Rechte der Gläubiger"
« Antwort #2 am: 03. Mai 2012, 19:52:36 »

Lieben Dank Insokalle.

Sieht man denn bei Einsicht in die Insolvenzakte zwingend die Adresse?

Es handelt sich um meinen Ex-Vermieter. Ich habe bei ihm Schulden, welche aus meiner damaligen Krankheit resultierten. Diese sind zur Insolvenz gemeldet, ordnungsgemäß.

Es gab schon immer Querelen mit diesem Menschen, da er damals NICHT Verstand, dass ich die Nebenkostennachzahlung nur zur Hälfte Zahlen "durfte" da der andere Rest in die Insolvenzeröffnung fiel.

Mein IV hat ihm das dann erklärt, aber frage nicht nach dem Aufwand ....viele andere Dinge welche ähnlich verliefen.

Als ich kündigte und ihm MITTEILTE dass ich ins Ausland ziehe, habe ich um einen Wohnungsabnahme Termin gebeten.... - - - zu welchen er NICHT erschienen ist. Dann habe ich ihm nochmals eine Möglichkeit für einen Termin genannt und er erschien wieder nicht. Da mein Umzug mit LKW etc. geplant war, bin ich DANN ausgezogen.

Ich habe die Schlüssel etc. per Einschreiben Rückschein an ihn übersendet und ihm ein Abnahmeprotokoll übermittelt. Dieses wurde von meiner Mutter und einer Bekannten "bezeugt"

Ebenso habe ich Fotos beigefügt.

Nun behauptet er, dass ich Schuld sei an defekten Rolläden (diese habe ICH seinerzeit reklamiert und er kam nie seiner Pflicht nach diese in Stand zu setzen) Wasserflecken auf dem Parkett (welche nachweislich von den Vormietern sind durch Pflanzentöpfe) und noch ein paar nette Dinge.

Er fordert 8000 Euro für die Renovierung der Wohnung (ich bin unrenoviert eingezogen und habe die Wohnung NORMAL "abgewohnt". Die Wohnung war in einem sauberen und ordentlichen Zustand, 2  Dübel konnte ich nicht entfernen, dass mag mir zuzuschreiben sein.

Ich bin im EU Ausland - in Frankreich und wohne bei meinem Freund. Bin also nur unter C/O erreichbar.
Meldepflicht gibt es hier nicht.

Ich weiß, dass in DE Mahnbescheide als zugestellt gelten, sowie sie im Briefkasten landen. Widerspreche ich nicht innerhalb von 14 Tagen ist das Kind im Brunnen.

Wenn die jetzt so nen Schrieb hierher schicken und ich bin z.B. nicht da (bin im Außendienst viel innerhalb von Frankreich unterwegs und mein Freund ebenfalls) was mache ich dann?

Ist das dann wie in DE ? A-Karte?

Ich habe mir schon die Finger wund gegoogelt doch nichts gefunden was mir weiterhilft.

Das mein IV meine Erreichbarkeit kennen muss steht außer Frage und das weiß er ja auch. Nur erst sagt er die Adresse gingen den Gläubiger nichts an, und nun kommt er mir mit dem Gegenteil......

Es gibt bisher KEINEN MB mit eingelegtem Widerspruch.

Der Gläubiger hatte herumgespitzelt und die Adresse von einem Freund  von mir erfahren.
Dem hat er durch seine Anwalt einen Brief zustellen lassen wo ein Klageverfahren angedroht wird.

Mein Bekannter hat den Brief zurück zur Post gebracht (ist ja auch eine Frechtheit sowas) mit dem Kommentar: Die wohnt hier nicht (was der Wahrheit entspricht)

Und nun kriegt der GL nen Dreher und nervt den IV.
Der ohnehin nicht ganz auf der Spur macht es sich einfach und haut meine Adresse raus...

DANKE auch !

Ich habe einfach keine Nerven mehr für so einen Kindergartenkleinkrieg und wüsste gerne wie ich die zukünftigen Unternehmungen des Irren aushebeln kann.....

Sorry für den langen Text

LG
small
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Insokalle

Re: Dringende Frage bezüglich "Rechte der Gläubiger"
« Antwort #3 am: 04. Mai 2012, 12:13:40 »

Na super, ausgerechnet Schönheitsreparaturen, kaum zu toppen
Das ist schon ohne Insolvenz ein Thema für sich. Und vermutlich wurde das Mietverhältnis erst nach Verfahrenseröffnung beendet.

Zur Akteneinsicht:
Sicher kann das ein Problem für Neugläubiger sein, wenn der Anschrift, Vermögen o.ä. ermitteln will. Wenn er aber gleichzeitig Insolvenzgläubiger ist, in welcher Eigenschaft schaut er denn wohl rein?
Und für Insolvenzgläubiger: Nur die dürfen Anträge auf Versagung der RSB stellen, Wie sollen die ihre Rechte wahrnehmen, wenn sie nur einen Teil der Akte sehen dürfen? Und welchen? Wie soll ein Insolvenzgläubiger beispielsweise wegen Verstoßes gegen die Obliegenheit der Mitteilung des neuen Wohnsitzes einen Versagungsantrag stellen, wenn er das nicht prüfen kann?

Zum MB:
„Widerspreche ich nicht innerhalb von 14 Tagen ist das Kind im Brunnen.“
Nicht ganz, ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch behandelt, § 694 Abs. 2 ZPO. Außerdem, bei Auslandsbezug und ich glaub auch beim Europäischen Mahnverfahren beträgt die Frist 1 Monat, § 32 Abs. 3 AVAG. Genaueres weiß ich jetzt nicht und weiter habe ich auch nicht geschaut. Ob das auch Ihre Geschichte betreffen kann, müsste man ggf. einen weiteren Blick darauf werfen.

Zur Sache:
Wie oben angedeutet, könnte womöglich doch schwierig werden. Es ist wohl auch einiges noch nicht geklärt bei den Schönheitsreparaturen. Auch da habe ich weiter nicht geschaut, weil sehr umfangreich und sehr fallbezogen.

Zum möglichen Vorgehen:
Mehr als meine beiden schon genannten Vorschläge ist mir über Nacht nicht eingefallen.


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smallville

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Re: Dringende Frage bezüglich "Rechte der Gläubiger"
« Antwort #4 am: 19. Oktober 2012, 19:39:48 »

So, habe es gerade versehentlich im anderen Thread geschrieben.

Ein GV hat heute versucht von meinen Vermietern was zuzustellen.

Alles sehr seltsam, ich kenne mich leider nicht besonders aus und über google ist nichts verwertbares zu finden, aber in DE zumindest kommen die GV ja nur bei titulierten Forderungen direkt zum Pfänden usw.

Wäre mir allerdings sehr neu, dass man mal eben so ZACK einen Titel bekommt weil man behauptet: die da schuldet mir Geld.

Zumal ich keine Möglichkeiten hatte mich zu rechtfertigen.

Ich brauche dringend Rat, denn ich möchte den Schrieb ungerne abholen bevor ich nicht ein wenig Klarheit habe was auf mich zukommen kann.

Bis auf 1-2 Minikleinigkeiten (Dübel nicht entfernt udn ein Bild nicht von der Tür abgemacht) sind die Vorwürfe völlig haltlos.

Und Fakt ist, dass die Vermieter NICHT zur Wohnungsübergabe erschienen sind.....

Please help !

 :sad:

LG
small
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ThoFa

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Re: Dringende Frage bezüglich "Rechte der Gläubiger"
« Antwort #5 am: 19. Oktober 2012, 20:02:14 »

Hallo Smallville,

nach Frankreich hat´s dich also verschlagen. ;)

Schreiben abholen, sonst weisst Du ja nicht was drin steht. Und nein, auch in D kannst Du, wenn Du es denn bezahlt, auch Liebeesbriefe vom GV zustellen lassen.

MfG

ThoFa
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smallville

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Re: Dringende Frage bezüglich "Rechte der Gläubiger"
« Antwort #6 am: 19. Oktober 2012, 20:26:29 »

Ja, aber grenznah zu DE :-)

Also Du meinst es muss da nicht zwingend ein Titel dahinterstecken?

Das wäre nämlich nicht witzig weil in FR die GV auch Sachen Pfänden dürfen die Dir nicht gehören.
Sprich Auto meines LG usw.

Andere Länder andere Sitten. Auch der Selbstbehalt ist wesentlich niedriger.
Bliebe die Frage ob die das düften da ich noch in Inso bin.

Bin und bleibe planlos und werde wohl einen Anwalt in Anspruch nehmen müssen bevor ich mir den "Feind" ins Haus hole  :whistle:

LG
small
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Insokalle

Re: Dringende Frage bezüglich "Rechte der Gläubiger"
« Antwort #7 am: 20. Oktober 2012, 17:33:55 »

Bevor man sich nur in Spekulationen ergötzt: Schreiben abholen und hier ggf. nachfragen.
Der Aufhebungsbeschluss vom Insolvenzgericht scheint es ja leider nicht zu sein.

Zugestellt werden könnte mögl. eine Zahlungsaufforderung oder ein Titel etc.
Google-Thema wäre beispielsweise Zustellung im Ausland/Frankreich o.ä.

Irgendwer meinte irgendwo, es müsste in F geklagt werden. Das ist nicht richtig. Das wäre wohl eher nach internationalem bzw. europäischen Prozessrecht zu beurteilen. Meiner Meinung nach kann könnte nach der EuGVVO eine Klage über die Schönheitsreparaturen auch in D geführt werden.



Kann mal jemand bitte(!!!) die beiden Threads zu dem Bereich Schönheitsreparaturen irgendwie hier sinnvoll zusammenführen, damit nicht ein und dasselbe Thema in zwei verschiedenen Threads verwurstelt wird ??????

Das würde die Übersichtlichkeit im allgemeinen sowie das Lesen und das Schreiben erheblich vereinfachen!!

« Letzte Änderung: 20. Oktober 2012, 17:37:53 von Insokalle »
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smallville

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Re: Dringende Frage bezüglich "Rechte der Gläubiger"
« Antwort #8 am: 20. Oktober 2012, 18:23:53 »

Ja, bitte liebe Admins, macht einen draus.

Ich habe vor lauter Aufregung im falschen gepostet.

@Insokalle,

es ist definitiv irgendwas von den Vermietern. Das steht dabei. Nur WAS weiss ich nicht.
Mit abholen bin ich vorsichtig bevor ich weiß welchem Recht ich unterliege.

In FR können sie Dir bis 425 Euro pfänden UND (!!!) auch die Dinge deines Lebensgefährten pfänden.
Keine Ahnung ob ich als Grenzgänger irgendeinem bestimmtem "Schutz" unterliege bzw. dem Recht von DE.

Des Weiteren stellt sich die Frage wie der Vermieter an einen Titel gekommen wäre ohne eine ähnliche Prozedur wie ein z.B. vorausgegangener Mahnbescheid.....

Mir wird ein Anwalt franco-allemand wahrscheinlich nicht erspart bleiben.

Aber besser als nachher Neuschulden an der Backe die zudem noch zu Unrecht gefordert werden....

LG und danke für die Antwort.

small
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