Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: dcmsb am 19. Oktober 2008, 23:33:15

Titel: Duerfen beide Ehegatte die Kinder als Unterhaltspflichtige Personen angeben?
Beitrag von: dcmsb am 19. Oktober 2008, 23:33:15
Hallo!
Ende 2005 mussten meine Frau und ich unseren Laden schliessen. Jeder von uns hat das Insolvenzverfahren angefangen. Dabei haben wur natuerlich alles verloren: Geschaeft, Haus, vermietete Wohunung, private Rentenvorsorge. Da der Arbeitsmarkt so schlecht fuer jemanden im meinem Alter war, hatten wir uns entschlossen mit unseren drei schulpflichtigen Kindern auszuwandern. 2006 sind wir dann gegangen, aber wir spielen mit den Gedanken irgendwann wieder nach Deutschland zurueckzukehren.

Ich habe relativ bald eine Stelle gefunden. Meine Frau hat stundenweise gearbeitet, und wir haben uns an die Regeln gehalten und unsere Einkuenfte der Iso-Verwalterin gemeldet. Sie ist dagegen nicht sehr auskuenftsfreudig, so dass die Kommunikation sich auf die Meldungen und ihre Antworten beschraenkt.

Jetzt hat meine Frau Aussicht auf eine Vollzeittaetigkeit bekommen, bei der sie nicht schlecht verdienen kann. Meine Frage:  Kann jeder von uns die Kinder als Unterhaltspflichtige Personen fuer die Errechnung der Pfaendungsfreiegrenze angeben?

Vielen Dank auf eine Antwort im Vorraus!
Titel: Re: Duerfen beide Ehegatte die Kinder als Unterhaltspflichtige Personen angeben?
Beitrag von: ThoFa am 20. Oktober 2008, 08:38:39
Hallo,

grundsätzlich ja. Es scheint aber derzeit im Trend zu liegen, dass, zumindest bei volljährigen Kindern, Insolvenzverwalter versuchen, die Kinder nur zur Hälfte berücksichtigen zu lassen.

MfG

ThoFa