Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: pauline9 am 10. Mai 2011, 09:22:44
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Hallo,
was kann man machen, wenn selbst nach Beendigung der PI keine Durchhalteprämie gezahlt wurde? Wir wussten bis zum Abschluss nicht mal, dass es so etwas gibt. Jetzt werden wir ständig abgewimmelt, seit 2 Monaten sagt man uns, dass die Sachbearbeiterin krank ist. Restschuldbefreiung war im November 2010.
Danke im Voraus
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Entschuldigung,
bin gerade über den Hinweis gestolpert, genauere Angaben zu machen.
Verfahrenseröffnung 19.11.2004
Ende Wohlverhaltensperiode 19.11.2010
Beschluss vom Amtsgericht Restschuldbefreiung 8.02.2011
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Das wichtigste Datum fehlt, wann begann die WVP? Die genannte Prämie wird gerechnet ab Eintritt in die WVP. Wenn das Verfahren sehr lange dauert, ist es eh nix mit der Prämie.
FG Achdujeh
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Danke,
habe meine Akten durchgewühlt, kann den Beschluss nicht finden, steht da richtig Aufhebungsbeschluss drauf?
Der Arbeitgeber von meinem Mann wollte die Zahlungen nicht einstellen, bevor ein Beschluss vorliegt, also haben wir uns an unseren Insolvenzverwalter gewendet und da wurde uns gesagt, dass wir die Überzahlung zusammen mit der Prämie bekommen würden. Wir wussten vor einem halben Jahr nicht mal, dass es die gibt.
Hab es gefunden..............laut Beschluss
Die WVP beträgt sechs Jahre, beginnend mit der Verfahrenseröffnung am 19.11.2004.
Der Beschluss kam am 26.05.2005
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Hab es gefunden..............laut Beschluss
Die WVP beträgt sechs Jahre, beginnend mit der Verfahrenseröffnung am 19.11.2004.
Der Beschluss kam am 26.05.2005
Das kann nicht sein.
Die WVP beginnt mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens und nicht mit der Eröffnung.
Wurde das Verfahren am 26.05.2005 aufgehoben ?
Da muss ein Aufhebungsbeschluss da sein, kann man auch online unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de abrufen falls gerade nicht auffindbar. Die Daten müssten eigentlich noch verfügbar sein.
Durchhalteprämie gibt es erst nach Ablauf von 4 Jahren seit Aufhebung des Insolvenzverfahrens (sofern die Abtretungserklärung noch gilt, man also noch in der WVP ist).
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Entschuldigung,
bin gerade über den Hinweis gestolpert, genauere Angaben zu machen.
Verfahrenseröffnung 19.11.2004
Ende Wohlverhaltensperiode 19.11.2010
Beschluss vom Amtsgericht Restschuldbefreiung 8.02.2011
Vorausgesetzt, Aufhebung war 2005, dann sollte es für 2009-2010 pfändbare Beträge zurück geben.
Beachten Sie bitte, dass zunächst 238,- TH-Vergütung( 2x 119) und offene Gerichtskosten abzuziehen sind.
Verbeliben dann noch pfändbare Beträge, gibt es eine Rückerstattung.
Wenn das Büro des TH nicht in der Lage ist das Ganze zeitnah zu bearbeiten, schreiben Sie an das Gericht mit Vorlage des bisherigen Schriftwechsels mit dem TH.
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Vielen Dank nochmal,
sind jetzt zum Anwalt gegangen, der hat dem TH jetzt eine Frist gesetzt, sonst geht es zum Amtsgericht.
LG
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wie lange darf denn das Verfahren dauern um von dem Durchhaltebonus zu profitieren und warum bekomme ich den genau?
Eine weitere Frage wäre meinerseits ob TH und Gericht mehrmals bezahlt werden müssen während der Insolvenz? Meine Insolvenz wurde im Januar 2011 eröffnet und meine Steuererstattung vom Vorjahr hat schon fast alle Kosten gedeckt (ca. 2000 Euro). Fallen da nochmal Kosten an? Zudem wird ja auch monatlich gepfändet (47,05€).
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Eine weitere Frage wäre meinerseits ob TH und Gericht mehrmals bezahlt werden müssen während der Insolvenz? Meine Insolvenz wurde im Januar 2011 eröffnet und meine Steuererstattung vom Vorjahr hat schon fast alle Kosten gedeckt (ca. 2000 Euro). Fallen da nochmal Kosten an? Zudem wird ja auch monatlich gepfändet (47,05€).
Es werden die anfallenden Gerichtskosten und IV/TH Kosten von der Insolvenzmasse beglichen. Die Hauptkosten entstehen durch die Verwaltung der Insolvenzmasse, danach entstehen eher geringe Kosten in den Folgejahren, die aber auch abgerechnet werden. Wen es interessiert, kann in der Insolvenzakte bei Gericht die Berichte des TH einsehen. Der muss jährlich berichten über die erzielte Insolvenzmasse (Kontostand) angefallene Kosten und ggf. die Verteilung der Insolvenzmasse.
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hallo,
also wir haben einen anwalt eingeschaltet (hat 120 euro gekostet).........aber eine woche später waren dann 870 euro auf unserem konto.
nun ist endlich ruhe und wir haben einen sauberen schlußstrich.
vielen dank euch allen und für betroffene weiterhin viel geduld.