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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: dürfen die das?  (Gelesen 2641 mal)

knut1981

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dürfen die das?
« am: 14. November 2009, 19:29:52 »

Hallo.

Anfang der Woche habe ich meine Insolvenzverfahrerneröffnung mitgeteilt bekommen. Mit dem gleichen Posteinwurf hat mir mein Gaslieferant geschrieben , das er den Liefervertrag beendet und direkt einen neuen vertrag mitgesendet. nach einem Anruf haben diese mir gesagt das sie sich die Infos aus dem Internet geholt haben. Sprich sie schauen täglich unter http://www.https://www.insolvenzbeka....de/index.html
also sind nicht vom gericht informiert

jetzt hatte diese mir 1 woche  vorher die Jahresendabrechnung zugesagt und diese habe ich 3 tage (nach kündigung) später bekommen. Dort schreiben sie mir das sie den guthabenbetrag direkt an meinen Insolvenzverwalter senden werden. Dürfen die das?

Meiner meinung nach sind die noch nicht vom Inso-verwalter angeschrieben worden, das geld stammt aus dem teil meinen nicht pfändbaren gehaltes und streht mir quasi zur exitenzsicherung zu.
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Feuerwald

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Re: dürfen die das?
« Antwort #1 am: 14. November 2009, 21:41:36 »

Dürfen die das?

- ja, denn nach Eröffnung dürfen die nicht mehr an Sie zahlen.
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knut1981

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Re: dürfen die das?
« Antwort #2 am: 14. November 2009, 21:56:41 »

Müssen die denn nicht erst vom gericht informiert werden?
und das geld stammt ja aus meinem exisitenzgeld... ??

Weil der in dem brief vom Anwalt bzw treuhänder steht des erst die nächsten tage alle anschreiben wird.. die können ja nicht ihr eigens süppchen brauen

« Letzte Änderung: 14. November 2009, 22:02:52 von knut1981 »
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Feuerwald

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Re: dürfen die das?
« Antwort #3 am: 14. November 2009, 22:49:01 »

Müssen die denn nicht erst vom gericht informiert werden?

- das steht im Eröffnungsbeschluss. Zahlungen können an Sie nicht mehr mit befreiender Wirkung erfolgen.

und das geld stammt ja aus meinem exisitenzgeld... ??

- das ist unerheblich, leider.

Weil der in dem brief vom Anwalt bzw treuhänder steht des erst die nächsten tage alle anschreiben wird.

- wie gesagt, das steht so oder so ähnlich im Eröffnungsbeschluss "Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter"


die können ja nicht ihr eigens süppchen brauen

- tun die nicht.
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makro

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Re: dürfen die das?
« Antwort #4 am: 15. November 2009, 02:34:26 »

Das was man bei www.insolvenzbekanntmachungen.de sehen kann, das ist genau die Information vom Gericht für die Gläubiger, deswegen heißt es ja auch Bekanntmachungen!

Zitat
Auf dieser Internetseite veröffentlichen die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist.
« Letzte Änderung: 15. November 2009, 02:36:06 von makro »
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knut1981

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Re: dürfen die das?
« Antwort #5 am: 15. November 2009, 20:17:07 »

dann bin ich scheinbar zu blöd um das bürokratendeutschland zu vertsehen.. ich ging davon aus.. eröffnung des verfahren ab dem zeitpunkt die zahlungen an treuhänder etc.. alles was vorher beantragt etc an mich noch
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Feuerwald

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Re: dürfen die das?
« Antwort #6 am: 16. November 2009, 08:53:29 »

"und diese habe ich 3 tage (nach kündigung) später bekommen"
"ich ging davon aus.. eröffnung des verfahren ab dem zeitpunkt die zahlungen an treuhänder etc"

- entstanden ist der Zahlungsanspruch doch ganz eindeutig nach Eröffnung des Insolvenzverfahens und fällt somit als "Vermögen" in die Insolvenzmasse.

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nsolventer

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Re: dürfen die das?
« Antwort #7 am: 17. November 2009, 00:06:22 »

und das geld stammt ja aus meinem exisitenzgeld... ??

Es zählt nur wann etwas an Einnahmen zufließt, der Rechtsgrund (z.B. Zahlung aus zurückliegendem Abrechnungszeitraum, Steuererstattung, Überzahlung, Guthaben aus Nebenkostenabrechnung) ist weitestgehend irrelevant (Ausnahmen Pfändungsfreie Einkünfte).

Und da man die Beträge damals zahlen konnte, wird damit ja auch nicht die Existenz berührt.
Man muss schon auf dem Teppich bleiben, die Gläubiger können ja schließlich auch nicht mehr sagen, der hat die Schulden vorher bei mir gemacht, die muss er jetzt zahlen. Davon wird man ja auch weitestgehend freigestellt. Gelle ?
 :coffee:
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