Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: WitchLady86 am 14. Dezember 2009, 07:38:26

Titel: Ebay verkauf trotz InSo
Beitrag von: WitchLady86 am 14. Dezember 2009, 07:38:26
Hallo habe mal eine frage hab was bei Ebay verkauft nun ist die frage hätt ich das bei der TH/IV melden müssen oder ist das egal den waren grad mal 50,00€ und da ich ja unpfändbares einkommen habe weiß ich ja nicht ob ich das hätte abterten müssen?
Steht ja auch auf den Kontoauszug und die musste ich jetzt zu gericht schicken hat das konsequenzen für mich?

DANKE schon mal im voraus
Titel: Re: Ebay verkauf trotz InSo
Beitrag von: paps am 14. Dezember 2009, 17:36:25
Wenn Sie unpfändbare Sachen verkauft haben, hat es keine Konsequenzen.
Titel: Re: Ebay verkauf trotz InSo
Beitrag von: Kupfer23 am 28. Juli 2010, 23:04:49
Sind gebrauchte Taschenbücher auch unpfändbare Sachen?
Titel: Re: Ebay verkauf trotz InSo
Beitrag von: evidence am 29. Juli 2010, 01:25:34
Dachte du wärst schuldenfrei? Habe deinen Beitrag vor wenigen Monaten gelesen!
Titel: Re: Ebay verkauf trotz InSo
Beitrag von: paps am 29. Juli 2010, 20:14:07
Das muss ja nicht bedeuten, dass Kupfer23 für sich fragt.

Ohne das genauer auszuführen.
Ja, unpfändbar.

Ausnahmen beliebte Sammelserien.
Fix und Foxi bekommst du als Serie (1-104) für etwas über 1.000,-
Hier würde sich eventuell eine Versteigerung durch den TH noch rechnen, wenn er einen Sammler kennt.