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Autor Thema: Ebay Verkäufe während der Privatinsolvenz  (Gelesen 5359 mal)

Mauselxl

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Ebay Verkäufe während der Privatinsolvenz
« am: 25. September 2010, 14:04:27 »

Liebes Forum,
ich wende mich heute wieder einmal Ratsuchend an euch.
Mein Mann ist seit 11.2009 in der PI. Kennzeichen: 63IKxxxxxx
Pfändbar ist bei Ihm nichts.
Er hat kein eigenes Einkommen und bezieht auch keine Unterstützung durch den Staat.
Er sucht jetzt schon seit einiger Zeit verzweifelt nach einem Minijob aber es sieht schlecht aus im Moment.
Als Ehefrau bin ich ihm zum Unterhalt verpflichtet. Ich selbst bin ebenfalls in der PI. Kennzeichen: 63IKxxxxx Bei mir wird monatl. durch meinen AG gepfändet.
Nun mein Frage: wir wollen nun einige Sachen (hochwertiger Modeschmuck, Klamotten) bei Ebay auf den Mitgliedsnamen von meinem Mann verkaufen. Er hat ein eigenes Konto bei der SPK. Muss er die Verkaufserträge z.B. ca 100- 200 Euro dem TH melden?
Vielen Dank für eure Hilfe.
LG
Mauselxl
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paps

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Re: Ebay Verkäufe während der Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 25. September 2010, 23:30:51 »

theoretisch ja.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Mauselxl

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Re: Ebay Verkäufe während der Privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 26. September 2010, 13:05:17 »


Auch wenn mein Mann sonst kein eigenes Einkommen bezieht muss er seinen "Gewinn" bei Ebay abgeben??? Das ist ja voll gemein....
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HeinoHome

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Re: Ebay Verkäufe während der Privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 26. September 2010, 16:29:04 »

Ich sage jetzt mal etwas provokant: Es ist auch voll gemein ohne Einkommen Schulden gemacht zu haben.
Im laufenden Verfahren müssen sämtliche Einkünfte dem IV gemeldet werden. Ob dieser davon dann etwas pfändet / pfänden kann ist eine andere Frage...
Generieren Sie Einnahmen und geben diese nicht an, gefährden Sie damit u.U. die RSB...

P.S.
Es liegt mir fern Ihnen in irgendeiner Weise einen Vorwurf zu machen. Es gibt gewiss viele nachvollziebare Gründe für Ihre Situation.
Kann nicht irgendein Dritter Ihre nicht mehr benötigten Gegenstände in der Bucht für Sie verkaufen?  :whistle:
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