"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Ebay  (Gelesen 3504 mal)

tatzenbaer

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 41
Ebay
« am: 23. Januar 2011, 23:05:38 »

Hi!

Insolvenzantrag ist raus. Kann man nun noch z.B. CD's
bei Ebay verkaufen? Tipps und Erfahrungen?

Viele Grüße

tatzenbaer
Gespeichert
 

deagle

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 263
Re: Ebay
« Antwort #1 am: 24. Januar 2011, 04:03:07 »

Wenn man weiß wie man die Sachen einstellt, kann man nach wie vor alles bei Ebay verkaufen, Ein laufendes Insolvenzverfahren stellt dabei kein Hindernis dar. :wink:

Solange das Verfahren noch nicht aufgeboben wurde (§ 200 InsO) MUSS der TH jedoch über die zusätzlichen "Einnahmen" informiert werden, diese Einnahmen müsste er dann eigentlich zur Masse ziehen.
Gespeichert
 

doktor mabuse

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 383
Re: Ebay
« Antwort #2 am: 24. Januar 2011, 10:19:28 »

Hallo,

wenn man schon nicht über die Runden kommt und Etwas bei ebay verkaufen muß, dann sollte man dies über den Account eines guten Bekannten machen, dann taucht nirgendwo Etwas auf....

Ich denke mal, so machen es die Meisten...

Gruß,
Doktor Mabuse
Gespeichert
 

tomwr

Re: Ebay
« Antwort #3 am: 25. Januar 2011, 19:00:42 »

Wenn man was zu verkaufen hat.  :dntknw:

Solange das Verfahren nicht eröffnet ist (bisher nur beantragt) kann man auch richtig viel über Ebay selbst verkaufen. Der IV kann die Einkünfte nach Insolvenzeröffnung aber einziehen und wird dies wahrscheinlich auch tun. Wichtig ist Zahlungseingang vor Insolvenzbeginn und natürlich auch Geld ausgeben oder abheben vor Insolvenzbeginn. Man muss deshalb ein bischen schnell sein, schneller als das Insolvenzgericht. Der Weg von Dr. Mabuse geht natürlich auch.

Man hätte ja mit dem Insolvenzantrag auch etwas warten können (bis die Ebay Sachen unter den Hut sind).  :wink:
Gespeichert
 

Herbstblatt

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Ebay
« Antwort #4 am: 13. Oktober 2013, 16:08:58 »

Ich bin seit 1 1/2 Jahren im Verbraucherinsolvenzverfahren. Ich erwarte im November eine höhere dreistellige Rechnung, die ich nicht in einem Betrag bezahlen kann.

Deshalb habe ich mir überlegt, meine Heimkinoanlage bei eBay zu Geld zu machen, damit ich dieser Forderung (ist aktuell und nicht von einem Insolvenzgläubiger) nachkommen kann.

Darf ich diesen Verkauf tätigen und das Geld auf dem Girokonto (der Insolvenzverwalter will keine Kontoauszüge sehen und pfändet direkt jeden Monat das Gehalt beim Arbeitgeber) dann nehmen, um die Rechnung im November zu bezahlen??
Gespeichert
 

tomwr

Re: Ebay
« Antwort #5 am: 13. Oktober 2013, 17:44:03 »

Darf ich diesen Verkauf tätigen und das Geld auf dem Girokonto (der Insolvenzverwalter will keine Kontoauszüge sehen und pfändet direkt jeden Monat das Gehalt beim Arbeitgeber) dann nehmen, um die Rechnung im November zu bezahlen??

In der WVP ja, also wenn das Insolvenzverfahren selbst schon beendet wurde. Solange das Hauptverfahren noch läuft natürlich nicht. Schon komisch, dass ein IV/TH keine Kontoauszüge sehen will. Kann ja auch alle möglichen Rückerstattungen geben, usw. Entweder ist das Verfahren wirklich schon beendet ansonsten bekommt er vielleicht direkt von der Bank seine Auszüge. Zutrauen würde ich den Banken mittlerweile alles ...
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Ebay
« Antwort #6 am: 13. Oktober 2013, 18:16:46 »

Wäre ich in der Lage und noch im eröffneten Verfahren, würde ich die Anlage zumindest so verkaufen, dass der Geldbetrag nicht auf meinem Konto landet.
Gespeichert
 

zamorra

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 59
Re: Ebay
« Antwort #7 am: 13. Oktober 2013, 23:25:13 »

" Schon komisch, dass ein IV/TH keine Kontoauszüge sehen will. "

Meinem TH brauche ich auch keine Kontoauszüge zu übersenden. Er will eigentlich nichts von mir, nur wenn sich etwas an meiner Rente ändert soll ich eine Kopie der Rentenbescheinigung haben.
Gepfändet wird nichts bei mir.
Pfändungsschutzkonto mit Freibetrag über 1.400 € wg. Unterhaltspflichtiger Person.
Wir haben den TH nur einmal kurz gesprochen und fertig.
Warte eigentlich nur auf die Wohlverhaltensphase.
Gruß
Gespeichert
 

sashsash

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 107
Re: Ebay
« Antwort #8 am: 14. Oktober 2013, 18:52:26 »

" Schon komisch, dass ein IV/TH keine Kontoauszüge sehen will. "

Meiner hat auch keine Lust irgendwas von mir zu sehen  :wink:
1 Besuch, 2 Schreiben und das wars
Gespeichert
 

tomwr

Re: Ebay
« Antwort #9 am: 14. Oktober 2013, 22:02:14 »

Ich habe festgestellt, dass es IV gibt, die ihren Job ernsthaft durchführen und offenbar auch solche, die mehr oder weniger alles laissez-faire handhaben. Vereinbar mit der Insolvenzordnung ist das im Grunde nicht, denn nur wenn der IV Einblick in die Konten hat, kann er prüfen ob da pfändbare "sonstige" Einkünfte vorhanden sind. Manche überlassen es wohl halt auch einfach dem Zufall oder den Gläubigern bei Verfehlungen (z.B. Nichtmelden von sonstigen Einkünften) im Schlusstermin ggf. Versagungsanträge zu stellen.

In der WVP braucht er natürlich keinen Einblick mehr in Kontoauszüge. Und ob etwas zu holen ist oder nicht, läßt sich nicht vorhersagen, weder bei Regel- noch bei Verbraucherinsolvenzverfahren.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz