Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: aoeak41 am 24. März 2009, 12:10:18
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Hallo,
Folgendes:
meine Frau wird in nächster Zeit ihre Arbeitsstelle aus gesundheitlichen Gründen verlieren. Ich bin in der PI. Wie issn das dann, ist sie dann mir gegenüber unterhaltsberechtigt und muss bei der Ermittlung meines pfändbaren Einkommens betrachtet werden, oder nicht?
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es besteht zunächst immer eine gegenseitige Unterhaltspflicht / bzw. ein Unterhaltsrecht.
Die Frage ist, ob es einen Beschluss des Insolvenzgerichtes gibt, in dem Ihre Frau wegen eigener existenzsichernder Einkünfte nicht zu berücksichtigen ist. Wenn ein solcher Beschluss vorliegt und sich die Voraussetzungen ändern (Wegfall der Einkünfte), muss der Beschluss auf Antrag abgeändert werden.
Falls kein Beschluss vorliegt, ist es ohnehin fraglich, auf welcher Grundlage der Arbeitgeber den Pfändungsbetrag ermittelt.