Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Helga2000 am 27. September 2011, 13:59:56

Titel: Ehegattenunterhalt
Beitrag von: Helga2000 am 27. September 2011, 13:59:56
ein herzliches Hallo an alle
folgende Frage brennt mir auf der Seele:
mein Ehemann und ich sind beide seit Anfang 2011 in der PI. Er hat ein Einkommen von netto ca. 1300,- € und ich bin 100% schwerhehindert und habe Erwerbsunfähigkeitsrente von 700,- €. Zu unseren monatl Ausgaben wie Miete etc. zahle ich noch einen Kredit von 273,- €/montl. für mein KFZ ab. Kinder haben wir keine.
Habe ich mit meinem Einkommen einen Anspruch auf Unterhalt und wenn ja muss ich mir dann ein eigenes Konto einrichten? Im Moment verfügen wir über ein Gemeinschaftskonto.
Vielen Dank schonmal für die Antwort.
LG H.
Titel: Re: Ehegattenunterhalt
Beitrag von: Insoman am 27. September 2011, 14:23:35

Ja, Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt..
Entsprechend erhöht sich die Freigrenze Ihres Mannes auf € 1419,99.
Der Arbeitgeber hat dies bei der Abführung der Anteile zu berücksichtigen.
Einen Antrag auf Berücksichtigung Ihres Einkommens bei der Berechnung muss der TH bei Gericht stellen.
Solange hier noch kein entsprechender Beschluss ergeht, sind Sie in voller Höhe als unterhaltsberechtigt anzusehen.
Weisen Sie den Arbeitgeber auf die bestehende Unterhaltspflicht hin.
Ein eigenes Konto benötigen Sie hierfür nicht.
Titel: Re: Ehegattenunterhalt
Beitrag von: Helga2000 am 28. September 2011, 11:05:53
vielen Dank für die superschnelle und sehr positive Antwort   :thumbup:
LG H.