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Autor Thema: Ehemann Insolvenz-und einige Fragen  (Gelesen 1824 mal)

tinkerbell

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Ehemann Insolvenz-und einige Fragen
« am: 02. September 2009, 09:25:33 »

Hallo,

mich beschäftigen einige Fragen. Mein Mann hat ein Regelinsolvenzverf. beantragt und zwischenzeitlich auch die Eidesstaatl.versicherung abgelegt.

Und nun meine Fragen: 
a.) In die Pfändungsfreiegrenze - mit 2 Kindern - fliest da auch das Kindergeld mitrein? Ich habe es von anfang an beantragt und es geht auf mein Konto.
b.) Was ist mit meinen ca. 400,00,€ aus einem Aushilfsjob?
c.) Wenn ich mir ein Auto kaufe/Lease, geht das?

Danke für Eure Antworten
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makro

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Re: Ehemann Insolvenz-und einige Fragen
« Antwort #1 am: 02. September 2009, 09:44:23 »

Hallo,

mich beschäftigen einige Fragen. Mein Mann hat ein Regelinsolvenzverf. beantragt und zwischenzeitlich auch die Eidesstaatl.versicherung abgelegt.

c.) Wenn ich mir ein Auto kaufe/Lease, geht das?

Danke für Eure Antworten

Hallo,

gleiche Konstellation wie bei mir, ich mit der Regelinsolvenz, meine Frau selbstständig.

Frage c: Ja, das geht, sofern deine Bonität in Ordnung ist. Das Auto was ich derzeit fahre hat meine Frau extra für mich geleast, ich hätte sonst keins.

Wie so oft, grassiert der Irrglaube das bei einer Insolvenz eines Ehepartners der andere in irgendeiner Weise da mit reingezogen wird!

Das ist nicht der Fall, außer der Partner hat für irgendwas gebürgt. Das einzige was beachtet werden muss ist die Steuererklärung, entweder getrennt oder wenn zusammen dann die Aufteilung nicht vergessen.
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Feuerwald

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Re: Ehemann Insolvenz-und einige Fragen
« Antwort #2 am: 02. September 2009, 10:05:33 »

a.) In die Pfändungsfreiegrenze - mit 2 Kindern - fliest da auch das Kindergeld mitrein? Ich habe es von anfang an beantragt und es geht auf mein Konto.

-> Kindergeld ist nicht anzurechnen, ganz gleich wer es beantragt hat.

b.) Was ist mit meinen ca. 400,00,€ aus einem Aushilfsjob?

-> altes Thema, § 850c Abs. 4 ZPO. Das kann aber muss nicht zur teilweisen/gänzlichen Nichtberücksichtigung führen. In jedem Fall entscheidet nicht der IV darüber. Also Vorsicht!

 
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Scarlett

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Re: Ehemann Insolvenz-und einige Fragen
« Antwort #3 am: 06. September 2009, 18:06:39 »

Grundsätzlich wird bei dem Leasing erstmal Deine Bonität betrachtet, wobei ich nicht weiß ob man mit einem Aushilfsjob ausreichende Bonität besitzt für ein Autoleasing.

Ich habe allerdings auch die Erfahrung gemacht, dass man bei Kreditvergaben durch die Bank etwas vorsichtiger ist, wenn der Ehemann in der Insolvenz ist. Hat man mir sogar so ehrlich gesagt von Bankseite.

Aber grundsätzlich haftet man für die Schulden des Ehemannes nicht.
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