Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: unbeugsame am 28. Januar 2008, 15:03:54
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HALLO.....
Habe neues Problem: Meine Insolvenz wurde vor einigen Tagen eingestellt.
Bekam nun Post von der Berufsgenossenschaft über Gerichtszustellung.
Zwangsvollstreckungssache: Angelegenheit , Beitragsbescheid.
Erneute Abgabe der eidesstattlichen VERSICHERUNG
Wer kann dazu was sagen? Ist das legitim?
Die drohen mit Haftbefehl .
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Als erstes wäre zu klären, auf welche Forderung sich dies bezieht.
Ist es eine Forderung vor Eröffnung, dann der BG mitteilen, dass IV unter Aktenzeichen...
Ist es eine Forderung nach Eröffnung, dann ist das ganze legitim.
Die Androhung der Haft dient der "Entscheidungsfindung" des Schuldners.
Wurde ja im anderen Tread diesbezüglich schon erläutert.
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Danke für die Auskunft:
Dann muß ich eben bei den Lieben noch mal die Taschen leeren. :whistle: :whistle: :Oh_no:
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Nun sie könnten ja auch die Vollstreckungsstelle der BG anrufen und sagen, dass durch das verfahren keine pfändbaren Beträge vorhanden sind.
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HALLO.....
Werde ich auch sofort angehen ,kann eh zur Zeit nichts dazufügen.
Danke,Danke!!! :cheesy: :cheesy: