"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: eidesstattliche versicherung  (Gelesen 1431 mal)

ELISABETH

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 41
eidesstattliche versicherung
« am: 11. Februar 2009, 08:49:50 »

 :shock:Hallo Forum.Eine kleine Frage. Ich war vorgestern bei meinem Anwalt und wir haben den Antrag für ide Privatinsolvenz ausgefüllt(1 Stunde).Er schickt ihn dann sofort aufs Gericht. Nun kam vor zwei Wochen doch noch der Gerichtsvollzieher ,allerdings waren wir auf Arbeit. Heut muss ich nun zu ihm um die eV abzugeben. Den Termin wollte er nicht verschieben. War überhaupt die Unfreundlichkeit in Person am Telefon.Kann der Gläubiger nun eine Pfändung auf meinen Lohn einreichen obwohl die Pi eingereicht ist?Wird da nicht einer bevorzugt behandelt?Wann ist endlich Schluss mit diesem ganzen Ärger. Vielen Dank !
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: eidesstattliche versicherung
« Antwort #1 am: 11. Februar 2009, 09:34:23 »

ja, der kann schon pfänden,
nützt dem aber nichts, denn er darf das Erlangte nach Eröffnung in die Masse erstatten (Rückschlagsperre). Die zunehmende Ungehobeltheiten so mancher GVs ist schon erkennen. Da hilft dann nur auf die Fingerchen zu hauen, wenn man weiss wie.

Sein Sie froh, bald hat das Theater bei Ihnen ein Ende.
 
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: eidesstattliche versicherung
« Antwort #2 am: 11. Februar 2009, 21:09:42 »

Sie können  nach § 21 Abs. 2 Ziffer 3InsO die Einstellung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögenbeim InsOGericht beantragen.
Ob unter diese Einstellung auch die EV fällt, ist umstritten, da die EV allein die Masse nicht beeinträchtigt. Andererseits haben Sie durch die Abgabe keine weitern Nachteile. Sie können auch nach § 900 Abs IV ZPO beim GV Widerspruch gegen die Verpflichtung zur Abgabe der EV einlegen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz