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Autor Thema: eidesstattliche versicherung  (Gelesen 1434 mal)

ELISABETH

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eidesstattliche versicherung
« am: 11. Februar 2009, 08:49:50 »

 :shock:Hallo Forum.Eine kleine Frage. Ich war vorgestern bei meinem Anwalt und wir haben den Antrag für ide Privatinsolvenz ausgefüllt(1 Stunde).Er schickt ihn dann sofort aufs Gericht. Nun kam vor zwei Wochen doch noch der Gerichtsvollzieher ,allerdings waren wir auf Arbeit. Heut muss ich nun zu ihm um die eV abzugeben. Den Termin wollte er nicht verschieben. War überhaupt die Unfreundlichkeit in Person am Telefon.Kann der Gläubiger nun eine Pfändung auf meinen Lohn einreichen obwohl die Pi eingereicht ist?Wird da nicht einer bevorzugt behandelt?Wann ist endlich Schluss mit diesem ganzen Ärger. Vielen Dank !
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Feuerwald

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Re: eidesstattliche versicherung
« Antwort #1 am: 11. Februar 2009, 09:34:23 »

ja, der kann schon pfänden,
nützt dem aber nichts, denn er darf das Erlangte nach Eröffnung in die Masse erstatten (Rückschlagsperre). Die zunehmende Ungehobeltheiten so mancher GVs ist schon erkennen. Da hilft dann nur auf die Fingerchen zu hauen, wenn man weiss wie.

Sein Sie froh, bald hat das Theater bei Ihnen ein Ende.
 
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paps

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Re: eidesstattliche versicherung
« Antwort #2 am: 11. Februar 2009, 21:09:42 »

Sie können  nach § 21 Abs. 2 Ziffer 3InsO die Einstellung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögenbeim InsOGericht beantragen.
Ob unter diese Einstellung auch die EV fällt, ist umstritten, da die EV allein die Masse nicht beeinträchtigt. Andererseits haben Sie durch die Abgabe keine weitern Nachteile. Sie können auch nach § 900 Abs IV ZPO beim GV Widerspruch gegen die Verpflichtung zur Abgabe der EV einlegen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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