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Die Einladung zur EV ist nicht rechtens, jedenfalls nicht so wie Sie es schildern. Zunächst hat der GV eine fruchtlose Pfändung durchzuführen oder Sie mehrmals nicht angetroffen haben. |
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Der Mensch hat demnach ein Recht auf Vollstreckung. |
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... zur Tat schreiten und die Einlieferung in eine JVA vornehmen. Hierbei kann er sich gewissen grimmiger Leutz bedienen, OK, aber soweit kommt es fast ausnahmslos nie. |