Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Baddi am 20. Dezember 2008, 23:07:10

Titel: Eidestattliche Erklärung trotz privater Insolvenz ?
Beitrag von: Baddi am 20. Dezember 2008, 23:07:10
Hi,

Ein Kummpel hatte private Insolvenz angemeldet.Nun soll er ,von einem Gläubiger aus, eine eidesstattliche Erklärung abgeben.Muss er dies tun, obwohl er schon in der private Insolvenz ist?

Vielen Dank

Gruss Baddi
Titel: Re: Eidestattliche Erklärung trotz privater Insolvenz ?
Beitrag von: paps am 20. Dezember 2008, 23:43:35
für einen Insolvenzgläubiger nein.
Für einen Neugläubiger ja.
Titel: Re: Eidestattliche Erklärung trotz privater Insolvenz ?
Beitrag von: Feuerwald am 21. Dezember 2008, 00:28:24
ist denn das Insolvenzverfahren bereits eröffnet?
Titel: Re: Eidestattliche Erklärung trotz privater Insolvenz ?
Beitrag von: Baddi am 21. Dezember 2008, 03:11:23
Ja, das Insolvenzverfahren ist schon eröffnet.

Viele Dank für eure schnelle Antwort  :biggrin:
Titel: Re: Eidestattliche Erklärung trotz privater Insolvenz ?
Beitrag von: Mausilein am 21. Dezember 2008, 15:35:30
Insolvenzgläubiger sind die Gläubiger, die Forderungen bis zu Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben.

Neugläubiger sind Gläubiger, die Forderungen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben.
Titel: Re: Eidestattliche Erklärung trotz privater Insolvenz ?
Beitrag von: Baddi am 21. Dezember 2008, 23:17:45
Kann mir irgentjemand sagen, wo ich das überprüfen kann ?
Also ich meine wo dies gesetzlich verankert ist? Paragraph 3 Absatz 2  oder so...
Selbst bei Wikipedia finde ich nichts dazu..

Danke
Titel: Re: Eidestattliche Erklärung trotz privater Insolvenz ?
Beitrag von: paps am 21. Dezember 2008, 23:44:57
§ 38 InsO Insolvenzgläubiger

§89 InsO Vollstreckungsverbot für Insolvenzgläubiger
Titel: Re: Eidestattliche Erklärung trotz privater Insolvenz ?
Beitrag von: Baddi am 23. Dezember 2008, 20:04:40
wow.....Super :-)

Danke schön :-)

Fröhliche Weihnachten Euch