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Autor Thema: Eigenantrag Insolvenz  (Gelesen 3287 mal)

noelmaxim

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Eigenantrag Insolvenz
« am: 04. Juli 2009, 11:12:14 »

Hallo an alle,

nach einem Jahr der Vorbereitung geht es bei mir nun los.

Finanzamt hat über Amtsgericht (Wirstchaftskanzlei wurde beauftragt ) Gutachten angestoßen, die meine Zahlungsfähigkeit erforschen soll.
Dort habe ich letzte Woche alle Unterlagen eingereicht, es folgt jetzt das Insolvenzverfahren, momentan heisst es Insolvnezantragsverfahren.
Die Kanzlei hat diese Unterlagen Ende letzter Woche dem Amtsgericht übersendet. Nun folgt wohl das Insolvenzverfahren.

Ich werde morgen den Eigenantrag mit Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten beim Amtsgericht einreichen. Nun meine Fragen:

1) Kann das in Bezug auf Restschuldbefreiung schon zu spät sein? Wenn ja, was passiert dann???? Habe ich dann die Schulden mein ganzes Leben??? Welche Lösungen gibt es dann, um die RSB trotzdem noch zu bewirken?
2) Ich bin wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden, ist das grundsätzlich ein Versagungsgrund oder Ermessungssache?
3) Ich habe ein Insolvenzantragsformular ( eine Seite ) dabei, wo ich ein Kreuz machen musste, um die RSB anzustoßen. Reicht das aus? Des Weiteren ein Formular ( auch eine Seite ) wo ich die Stundung der Verfahrenskosten beantrage. Da war dann auch noch mal die Frage, ob ich die RSB beantragt habe. Zu dem natürlich die Scharte mit den persönlichen Fragen und der Vermögenssizuation. Gibt es noch was beizulegen?

Ich bin jetzt hier ein Jahr dabei, nun ist es soweit und es geht los. Irgendwie erleichtert mich diese Tatsache, auch weil ich mich hier doch sehr gut vorbereiten konnte und doch sehr viel Erleichterung bei den meisten Leidgenossen erfahren habe, wenn man es erst hinter sich hat. Bin gespannt was mir so alles wiederfährt und werde darüber berichten. Bisher war ich ja nur Zuschauer im Krimi Inso, jetzt bin ich Täter ;-))

MfG und danke für Infos.

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Feuerwald

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Re: Eigenantrag Insolvenz
« Antwort #1 am: 04. Juli 2009, 12:40:47 »



1) Kann das in Bezug auf Restschuldbefreiung schon zu spät sein?

-> kann sein. Lesen Sie mal die erste Post vom Gericht genau durch. Da stand sicherlich ein Hinweise und eine Frist für den Eigenantrag. Ich würde das bei der Abgabe ansprechen.

Wenn ja, was passiert dann????

-> kommt drauf an, ob eine die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden ist. Falls ja, kann eröffnet werden und das Insolvenzverfahren läuft dann, bis irgendwann die Einstellung erfolgt ... Falls nein, wird der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen.  Besser wäre dann schon die Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse  (§ 26 InsO).   

Welche Lösungen gibt es dann, um die RSB trotzdem noch zu bewirken?

-> kommt erneut drauf an, ein erneuter Eigenantrag ist  nicht grundsätzlich ausgeschlossen.


2) Ich bin wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden, ist das grundsätzlich ein Versagungsgrund oder Ermessungssache?

-> nein, nicht grundsätzlich. Die Versagungsgründe finden Sie im § 290 InsO.
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