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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Eigenheim noch immer nicht verkauft. Kosten laufen weiter und weiter, was tun?  (Gelesen 5869 mal)

Biene72

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Hallo,

mein Mann und ich sind jetzt seit fast 2 Jahren in der IV. Mein Mann hatte letztes Jahr im Aug. den Schlußtermin und für mich ist er in 14 Tagen angesetzt.
Unser Eigenheim, welches vor geraumer Zeit zur Versteigerung freigegeben wurde, ist immer noch unseres und aufgrund der vielen Mängel (Pfusch am Bau) ist es wohl auch nicht zu erwarten das es die nächste Zeit verkauft wird.

Es stellen sich für uns nun folgende Fragen: gibt es denn irgendeine Möglichkeit einen Eigentumsverzicht zu erwirken? wir hatten uns deswegen schon erkundigt aber da bräuchten wir das Einverständnis der Labo und der 2. Bank die das Haus finanzierte (beide je zur Hälfte) und es würden Notarkosten auf uns zu kommen.
Auf der anderen Seite ist es Wahnsinn was wir an doppelter Belastung haben(wir wohnen nicht mehr in diesem Haus sondern in Miete)weil wir trotzdem Miete für den Stromzähler, Abwassergebühren und Grundsteuer bezahlen müssen. Im Jahr sind es so um die 180.-€

Was würde denn jetzt passieren wenn das Haus bis zum Ende der IV nicht verkauft wird? wie ist es mit den vielen anderen Aufgaben rund um das Haus. Wir müssen hin- und zurück 100 km fahren von unserem jetzigen Wohnort aus und sind ja trotzdem für das Grundstück verantwortlich. Z.b. hat schon jemand versucht das Schloß aufzubrechen und uns wurde doch tatsächlich gesagt, das wenn einer einbricht und wg. unserer ungesicherten Bautreppe runterfällt, wir dann dafür gerade stehen müssen (deutsches Gesetz!). Das Haus ist auch nicht eingezäunt und somit sind das sehr viele Pflichten die wir da noch zu tragen hätten, u.a. auch das Unkraut entfernen usw....
kann mir irgendjemand sagen was man in so einem Fall am besten tun soll? ist schon schlimm wenn man immer wieder von dieser grausamen Vergangenheit durch diese ungeklärte Sache eingeholt wird  :sad:
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paps

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Warum nur sind immer diese gravierenden Fehler bei der Vorbereitung?

Die Auskunft die sie erhalten haben ist schlichtweg falsch.
Stehen Sie und ihr mann allein im Grundbuch, können Sie ohne Notar den Verzicht vor dem Grundbuchamt erklären.

Die Bank hat kein Mitspracherecht.
Sie kann, wenn Sie möchte die Werterhaltung des Grundstücks betreiben.

Allerdings sollten Sie schnellstmöglich handeln, da alle Kosten und Auflagen, die in de zwischnezeit anfallen durch Sie zu tragen sind.
Zitat von: BGH, Beschluss vom 10. 5. 2007 - V ZB 6/ 07;
Das Eigentum an einem Grundstück kann nach § 928 Abs. 1 BGB dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht gegenüber dem Grundbuchamt erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird; der Verzicht begründet das Recht des Fiskus zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks (§ 928 Abs. 2 Satz 1 BGB). Das Recht zum Eigentumsverzicht ist Ausfluss der dem Eigentümer nach § 903 Satz 1 BGB zustehenden Befugnis, mit der ihm gehörenden Sache nach Belieben zu verfahren, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen....
Durch den wirksamen Verzicht auf das Alleineigentum wird das Grundstück herrenlos. Dem Fiskus des Landes, in dem das Grundstück liegt, steht das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks zu (§ 928 Abs. 2 BGB). Nimmt er sein Recht nicht wahr, sondern verzichtet er darauf, kann sich jeder Dritte das herrenlose Grundstück durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt und Eintragung im Grundbuch aneignen (Senat, BGHZ 108, 278, 281 f.). Mit der Grundbucheintragung wird das Eigentum erworben. Es handelt sich um einen ursprünglichen, also nicht um einen von dem Verzichtenden abgeleiteten Erwerb...
Zulässig ist jedoch der gleichzeitige Verzicht sämtlicher Miteigentümer auf ihre Anteile. Denn in diesem Fall wird das ganze Eigentum aufgegeben. Die rechtliche Situation stellt sich ebenso dar wie bei dem Verzicht auf das Alleineigentum nach § 928 Abs. 1 BGB.
« Letzte Änderung: 02. Februar 2009, 21:43:09 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Biene72

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das kann ja wohl nicht wahr sein oder? wir haben beim Amtsgericht nachgefragt, dort sagte man uns wir müssen Kontakt mit der TH aufnehmen und die würde das in Gang setzen. Die THin sagte das dem nicht so ist und wir mit den Banken Kontakt aufnehmen müssen.  Die Bank wollte daraufhin nochmal eine Aufstellung aller Schulden von uns und da die THin uns sagte das es ohne Notar eh nicht geht, haben wir es wieder gelassen aber die Gefahr ist natürlich schon groß das noch mehrere Kosten auf uns zukommen weil auch ein Teil des Kanals erneuert wurde und wir jedes halbe Jahr eine Rechnung bekamen solange wir noch drin wohnten. Nicht das wir da jetzt auch noch mitzahlen müssen.

Im GB stehen nur mein Mann und ich als Eigentümer, aber die Banken stehen doch auch mit drin das sie Rechte haben...geht das dann so einfach?  :gruebel:
Vielen Dank auf jeden Fall für diese Information. Muss ich mich da nur an das Grundbuchamt am damaligen Wohnort wenden? muss ich die Banken davon in Kenntnis setzen? möchte nicht das ich da jetzt nur wieder halbe Sachen erledige und danach dafür zur Rechenschaft gezogen werde.

Das war wirklich sehr hilfreich!!! vielen herzlichen Dank :cheesy:
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paps

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Man beachte den letzten Satz des BGH Urteils.
Gemeinsame Aufgabe.

Also sie und Ihr Mann müssen gemeinsam vor dem Grundbuchamt zur Niederschrift ihren Verzicht am Eigentum erklären.

Dazu bedarf es keines Notars.

Sollte das Grundbuchamt rumzicken, nehmen Sie sich eine Kopie meines Zitates mit, einschl. des Aktenzeichens.

Verlassen Sie den Raum nicht ehr, als der Eintrag vollzogen ist. 
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Biene72

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so....wir haben uns mal wieder beeinflussen lassen....bei uns am Ort war ein Vortrag eines Anwalts über Mieter und Vermieter und eine Bekannte sagte uns das dies ein sehr guter Anwalt ist und wir ihn doch mal zum Thema "Eigentumsaufgabe" befragen sollten. Tja....dieser Anwalt sagte doch dann tatsächlich das er sich nicht vorstellen kann das eine Eigentumsaufgabe so leicht machbar ist und das dies schon ein komplexer Fall wäre mit unserem Haus :angry: zuerst dachte ich schon...er kann es sich nicht vorstellen? weis er es oder weis er es nicht? klingt ja nicht gerade toll für einen "Fachanwalt". Jedenfalls haben wir das dann verworfen weil der Makler angerufen hatte um uns mitzuteilen das er einen Käufer für das Haus hat und wir jetzt im März zur Unterschrift zusammen kommen müssten.

SO...und jetzt ist genau das passiert wovor ich immer Angst hatte!!! die Gemeinde hat uns jetzt eine Rechnung von 369.-€ geschickt, am selben Tag als mein Beschluß kam das ich jetzt in der WVP bin :sad:....die Rechnung beruht auf Herstellungskosten für den Kanalbau und es stellt sich mir jetzt schon die Frage ob das nicht Absicht war das die warten bis das IV geschlossen ist? Der Beschluß und die Rechnung wurden am gleichen Tag ausgestellt.....komsicher Zufall oder steckt eine Absicht dahinter?
Was mich aber noch mehr stutzig macht ist das im Betreff steht: Verbesserung, Erneuerung und Erweiterung der Kläranlage XXXXX in den Jahren 1992-2006

Kann es sein das die dann erst im Jahr 2009 die Forderung geltend machen dürfen? ist das dann nicht schon lange verjährt? was sollen wir denn jetzt nur tun??? ich bin echt verzweifelt und frag mich ob das die ganzen Jahre so weitergehen soll....wie wenn man aus einem Boot das ein Leck hat, immer wieder versucht Wasser rauszuschöpfen und es trotzdem untergehen wird :cry:

Wenn mir auch keiner helfen kann, vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben wo ich mir Rat holen kann? bzw. was sie an meiner Stelle machen würden???
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lucca_m

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Keine Panik. Nicht das Rechnungsdatum sit relevant, sonder der Zeitpunkt der erbrachten Leistung.

Da die Arbeiten also 2006 beendet wurden, wäre die Forderung in die Insolvenz aufzunehmen. Es wurde bereits erwähnt, wie fahrlässig unvorbereitet Sei Ihre Insolvenz angegangen sind. Der terminliche Zufall ist weder Absicht noch beinflusst er die Insolvnetforderung. Da haben Sie sich wohl das schlimmste ausgemalt.

Alle nach Insolvenzeröffnung entstanden Leistungen und daraus resultierende Forderungen sind zu bezahlen.
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Biene72

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tja...unvorbereitet? wir hatten sogar einen Anwalt der uns bis zur Insolvenzeröffnung beigestanden hat...wenn man sich nicht auskennt? woher hätten wir wissen sollen wo man sich hinwenden muss?

Leider habe ich jetzt noch folgenden Zusatz gefunden:
 Aufgrund der §§1 bis 7 der Beitragssatzung zur Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung vom 31.10.2008 erlässt XXXXXXXXX folgenden Bescheid:

es hört sich also so an als ob die Leistungen zwar bis 2006 ausgeführt wurden, diese aber dann nachgebessert wurden :cry:

gibt es denn jetzt da irgendeine Möglichkeit rauszukommen? z.B. was ist, wenn der neue Käufer jetzt wirklich innerhalb des nächsten Monats das Haus kauft? muss ich trotzdem zahlen? bzw. was ist mit der Bank? das Haus gehört ja nun eigentlich der Bank und ich kann doch nichts dafür das es so lange dauert bis es veräußert wird? Es kann doch nicht sein das ich für ein seit 2 Jahren unbewohntes Haus diese ganzen Kosten tragen muss oder doch? wir haben bis jetzt sowieso Stromzählermiete, Abwassergebühren, Grundsteuer, weiterbezahlt....ich weis echt nicht mehr weiter :heulen:
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paps

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M.E wurde nur 2008 die Satzung geändert, so dass die Gemeinde nun auch die Kosten umlegen kann.
Die Ursache der Forderungen liegt aber in 2006.
Reichen Sie die Forderung an den TH weiter.
Widersprechen  Sie gegenüber der Gemeinde unter Hinweis auf die Insolvenz, und der Rechnung als Insolvenzforderung.

Zum andern Teil äußere ich mich jetzt mal nicht.
Manchmal habe ich aber den Eindruck, dass hier zu antworten irgendwie sinnnlos ist, da die Fragenden doch machen was sie wollen.
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Biene72

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@paps,

danke für die kompetente Antwort. Schade das sie so denken und nicht die Ängste verstehen die man einfach hat das man wieder was falsch macht und wenn einem dann ein "eigentlicher Fachanwalt" gegenübersteht und einem dann wieder was anderes erzählt, wie soll man da noch wissen was richtig ist und was nicht?
muss denn der TH auch  noch über das "Kaufangebot" für das Haus informiert werden wo es doch aus der Masse freigegeben wurde? können wir da auch nichts falsch machen wenn wir einem Verkauf zustimmen oder muss da auch der TH seine Zustimmung geben denn nicht das uns dann angekreidet wird es zu billig weggegeben zu haben denn immerhin wird es fast 50% unter Wert verkauft, bzw. ist es halt nicht mehr das Wert was es eigentlich wert sein sollte...
Auf jeden Fall werde ich mich jetzt Schritt für Schritt an das halten was sie mir empfohlen haben...Widerspruch einlegen und die Rechnung an TH schicken.
Vielen Dank! :thumbup:
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ThoFa

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Hallo,

muss denn der TH auch  noch über das "Kaufangebot" für das Haus informiert werden wo es doch aus der Masse freigegeben wurde?

nein muss er nicht. Aber es wird sich bestimmt noch ein Fachanwalt finden lassen, der etwas anders sagt.  :lollol: :wink:

MfG

ThoFa
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Biene72

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Da die Arbeiten also 2006 beendet wurden, wäre die Forderung in die Insolvenz aufzunehmen. Es wurde bereits erwähnt, wie fahrlässig unvorbereitet Sei Ihre Insolvenz angegangen sind. Der terminliche Zufall ist weder Absicht noch beinflusst er die Insolvnetforderung. Da haben Sie sich wohl das schlimmste ausgemalt.

Alle nach Insolvenzeröffnung entstanden Leistungen und daraus resultierende Forderungen sind zu bezahlen.

Habe jetzt alles nach Vorschrift erledigt. Widerspruch bei der Gemeinde gegen die Rechnung eingelegt, eine Kopie der Rechnung an den TH geschickt und kurz darauf kam ein Anruf vom TH das dies nicht möglich ist weil wir schon in der WVP sind und da keine weiteren Forderungen mit aufgenommen werden können. Das sich die Rechnung aber auf eine Leistung VOR Eröffnung der IV bezieht, hat sie aber nicht sonderlich interessiert und sie meinte das wir die Kosten selber tragen müssten und auf meine Frage in Bezug auf die Eigentumsaufgabe wurde mir nochmal gesagt das dies nicht möglich sei. Aber ein TH muss sich doch mit den Rechten auskennen oder? welche Nachteile bzw. Konsequenzen können mir denn entstehen wenn ich eine Eigentumsaufgabe mache?
Und hat sie jetzt recht? müssen wir die Kosten selber tragen? da könnte ja jetzt jeder kommen und weil wir ja jetzt in der WVP sind und noch irgendwelche Forderungen stellen und hat dann extra gewartet bis wir wieder zahlen müssen? das kann aber nicht sein oder? wie soll ich jetzt weiter vorgehen? bin um jeden Tipp dankbar! lg
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kwm

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Habe mir die benannte Entscheidung des BGH näher angeschaut. Im Ergebnis lehnt der BGH unter Bezugnahme auf seine Entscheidung von 1991 die Aufgabe von Miteigentum ab.  Würde mich also interessieren, wie das Grundbuchamt bzw. vorher der Notar auf diese Idee reagiert haben.

Karl
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Biene72

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bei einem Notar waren wir nicht da mir ja gesagt wurde das kein Notar notwendig ist.  Die THin meinte das dies nicht möglich ist aber beim Grundbuchamt haben wir noch nicht vorgesprochen da wir nicht sicher sind ob die Stelle bei der Gemeinde oder das Amtsgericht zuständig ist.
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paps

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