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Autor Thema: Eigenheimzulage bei IV  (Gelesen 2662 mal)

Schreiner

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Eigenheimzulage bei IV
« am: 05. Januar 2008, 22:09:36 »

hallo an alle
heute ein neues tema!!
eigenheimzulage bei insolvenz
im märz jedes jahres erhielt ich meine eigenheimzulage ab 2001 regelmäßig.
im mai 2007 wurde mein IVV eröffnet.
jetzt müsste ich ja alle jahre wieder meine EHZ 2008 erhalten.

wie sieht es damit aus ?  bekomme ich sie selber ? oder zieht der IV diese ein?

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paps

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Re: Eigenheimzulage bei IV
« Antwort #1 am: 05. Januar 2008, 23:24:16 »

wenn Sie keine FA-Schulden haben, geht die EHZ zur Masse.

M.W. wird aber bei Mietkauf keine EHZ gezahlt, da Sie das Wohneigentum ja noch nicht erworben haben.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Tanja1807

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Re: Eigenheimzulage bei IV
« Antwort #2 am: 10. Januar 2009, 14:47:10 »

Heißt "zur Masse gehören" daß die EHZ gleich an den Insoverwalter ausgezahlt wird oder erst mal an uns ?
Unser Haus ist bereits aus der Masse freigegeben und soll lt. Bank nunirgendwann verrsteigert werden (war klar, dauert ohnehin noch länger vermutl.) . Aber wie gesagt, es ist aus der InsoMasse heraus.
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paps

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Re: Eigenheimzulage bei IV
« Antwort #3 am: 10. Januar 2009, 17:45:42 »

Sofern noch Anspruch auf Eigenheimzulage besteht, ist diese im Verfahren Masse zugehörig unabhängig davon ob das Haus freigegeben wurde.
 
Ich würde mir über die Zahlungsmodalitäten keine Gedanken machen.
Ein schlauer TH hat sowieso schon beim FA  das Anderkonto  hinterlegt.


edit : "sein Konto" ersetzt
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