Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ndfk78 am 22. Februar 2010, 22:35:54
-
Hallo,
Ich bin zur zeit noch nicht in der Wohlverhaltungsphase also das Guthaben von Steuererklärungen fließen an mein Treuhänder aber wie sieht es mit meine Wohnung aus die Wohnung wurde von mein Treuhänder Freigegeben kann er immer noch das Eigenheimzulage Pfänden bit es ein Gesetz das er nicht Pfänden darf Bitte um Hilfe
-
M.E. ist die Eigenheimzulage pfändbar